04.06.2022, 09:19
Könnte jemand kurz den SV in Bw (2.Klausur) schildern?
04.06.2022, 09:48
(04.06.2022, 08:55)GastSN schrieb:(04.06.2022, 08:42)Gast schrieb:(03.06.2022, 22:02)NRWRef schrieb: Hey,
laut BGH hat der Prozessvergleich tatsächlich Bindungswirkung für die Frau als Rechtsnachfolgerin (BGH, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 267/17). Habe ich aber auch nicht gewusst; finde ich ehrlich gesagt ne sehr spezielle Problematik.
Zu dem Anspruch wegen den 2.500 € für Kleidung als Nachlassverbindlichkeit: Habe den auch so wie du aus §§ 2038 II, 748 BGB hergeleitet. Ich würde aber mal vermuten, dass wegen der Geldprobleme des einen Bruders man eher § 426 I BGB (wegen S. 2) heranziehen sollte?
Andere Frage: Habt ihr einen Anspruch auf die 10.000 EUR "Rückzahlung" des Versteigerungserlöses bejaht? Wenn ja wie und wie habt ihr das anderweitig verwertet? Z. B. § 273 oder in einer Widerklage?
Hey, cool, das mit 2038 erleichtert mich. Bei uns in Thüringen war im SV nichts abgedruckt von Geldproblemen eines Bruders. Ein Versteigerungserlös war auch nicht abgedruckt.
Das mit dem Vergleich habe ich dann wohl auch falsch gemacht. Stand dazu irgendwas im Kommentar?
Ich hab dazu nichts im Kommentar gefunden
T/P § 265
04.06.2022, 09:51
(04.06.2022, 00:07)BW_Gast... schrieb:(03.06.2022, 22:46)BW2022 schrieb:(03.06.2022, 22:35)Gast schrieb:(03.06.2022, 20:59)BW2022 schrieb:(03.06.2022, 20:24)Gast schrieb: Das glaub ich nämlich auch
Klar war es eine gewillkürte Prozessstandschaft, im Rahmen des materiellen Gutachtens war trotzdem bei der Prüfung des Schadens anzusprechen, dass der Bank als Eigentümerin kein Schaden entstanden ist und damit der Schaden der Mandantin herangezogen werden muss, die ihrerseits keine eigene Ansprüche hatte. Wo liegt denn der Schaden der Bank als Eigentümerin, wenn das Auto auf Kosten der Mandantin reapriert wurde und zwischen ihr und der Eigentümerin Ansprüche ausgeschlossen wurden?
DSL verlangt eine zufällige Schadensverlagerung. War hier offensichtlich nicht gegeben
wie kommst du darauf, dass dies offensichtlich nicht gegeben war? der einzige Grund dafür, dass der Eigentümerin kein Schaden entstanden ist war doch dass zwischen ihr und der Mandantin im Innenverhältnis die Haftung ausgeschlossen wurde. Inwiefern ist diese Vereinbarung für den Schädiger nicht zufällig?
ja wenn man das Problem googelt findet man ne Lösung die das über DSL löst. Ich habs aber in der Klausur nicht gesehen... Gut erkannt.
Der BGH lehnt das aber in der Entscheidung ja als offensichtlich nicht gegeben ab... aber ,,kurz" ansprechen ist sicher kein Totalausfall.
04.06.2022, 09:53
Für die DSL hat der BGH Fallgruppen gebildet. Und keine dieser Fallgruppen war einschlägig. Ich wette, in der Lösung des LJPA ist die auch nicht vorgesehen.
04.06.2022, 10:04
Was habt ihr mit den Rechtsanwaltskosten gemacht? Es wurde ja bereits Klageauftrag erteilt, so dass vorgerichtliche Anwaltskosten nicht entstanden sind, sondern von der Verfahrensgebühr erfasst sind? Oder musste man wegen des Kautelarteils dann doch eine Gebühr ansetzen?
BGH NJW 2011, 1603
BGH NJW 2011, 1603
04.06.2022, 10:13
Wie habt ihr das ( GPA) in der Zweckmäßigkeit gemacht, weil die Klage ja begründet war?
04.06.2022, 10:51
(04.06.2022, 09:51)Gast schrieb:(04.06.2022, 00:07)BW_Gast... schrieb:(03.06.2022, 22:46)BW2022 schrieb:(03.06.2022, 22:35)Gast schrieb:(03.06.2022, 20:59)BW2022 schrieb: Klar war es eine gewillkürte Prozessstandschaft, im Rahmen des materiellen Gutachtens war trotzdem bei der Prüfung des Schadens anzusprechen, dass der Bank als Eigentümerin kein Schaden entstanden ist und damit der Schaden der Mandantin herangezogen werden muss, die ihrerseits keine eigene Ansprüche hatte. Wo liegt denn der Schaden der Bank als Eigentümerin, wenn das Auto auf Kosten der Mandantin reapriert wurde und zwischen ihr und der Eigentümerin Ansprüche ausgeschlossen wurden?
DSL verlangt eine zufällige Schadensverlagerung. War hier offensichtlich nicht gegeben
wie kommst du darauf, dass dies offensichtlich nicht gegeben war? der einzige Grund dafür, dass der Eigentümerin kein Schaden entstanden ist war doch dass zwischen ihr und der Mandantin im Innenverhältnis die Haftung ausgeschlossen wurde. Inwiefern ist diese Vereinbarung für den Schädiger nicht zufällig?
ja wenn man das Problem googelt findet man ne Lösung die das über DSL löst. Ich habs aber in der Klausur nicht gesehen... Gut erkannt.
Der BGH lehnt das aber in der Entscheidung ja als offensichtlich nicht gegeben ab... aber ,,kurz" ansprechen ist sicher kein Totalausfall.
weißt du in welcher Entscheidung?
04.06.2022, 11:56
Ich war gestern so dumm und habe 873,925 als Anspruchsgrundlage für die Frage 2 geprüft.. wtf
04.06.2022, 12:00
Themen der ZIII-Klausur in den letzten Jahren in BW:
3F/2017: Mietrecht
3H/2017: Pflichtteilsrecht / Erbrecht
3F/2018: Arbeitsrecht (Kündigung und Aufrechnung)
3H/2018: Arbeitsrecht (Kündigung und Lohnfortzahlung)
3F/2019: Drittwiderspruchsklage
3H/2019: Deliktsrecht (Kfz - Tier - Unfall)
3F/2020: Vollstreckungsgegenklage mit Titelgegenklage
3H/2020: Vollstreckungsgegenklage mit Erbrecht (Aufrechnung mit dem Pflichtteilsanspruch)
3F/2021: und nochmal Drittwiderspruchsklage mit Erbrecht
3H/2021: Kaufrecht, Berufungsurteil
3F/2022: Vollstreckungsgegenklage und Drittwiderspruchsklage; Sachenrecht; Erlassvertrag
Vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen
3F/2017: Mietrecht
3H/2017: Pflichtteilsrecht / Erbrecht
3F/2018: Arbeitsrecht (Kündigung und Aufrechnung)
3H/2018: Arbeitsrecht (Kündigung und Lohnfortzahlung)
3F/2019: Drittwiderspruchsklage
3H/2019: Deliktsrecht (Kfz - Tier - Unfall)
3F/2020: Vollstreckungsgegenklage mit Titelgegenklage
3H/2020: Vollstreckungsgegenklage mit Erbrecht (Aufrechnung mit dem Pflichtteilsanspruch)
3F/2021: und nochmal Drittwiderspruchsklage mit Erbrecht
3H/2021: Kaufrecht, Berufungsurteil
3F/2022: Vollstreckungsgegenklage und Drittwiderspruchsklage; Sachenrecht; Erlassvertrag
Vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen
04.06.2022, 12:06