02.06.2022, 15:06
Gutgläubig lastenfreier Erwerb durch Miteigentümer, wobei einer bösgläubig war. Anspruch auf Beseitigung eines Überbaus und teilweise klagerücknahme nach rechtshängigkeit.
02.06.2022, 15:12
Bitte wo genau lagen die Probleme des Falles? Habe nur die Abgrenzung gr. Fahrlässigkeit vs. leichte Fährlässigkeit und die Wissenszurechnung bei Bösgläubigkeit gesehen.
02.06.2022, 15:12
Was lief in Bawü?
02.06.2022, 15:13
Wissenszurechnung über welche Norm?
02.06.2022, 15:18
02.06.2022, 15:20
166 BGB, allgemeiner Rechtsgedanke
02.06.2022, 15:20
Das mit der Zurechnung habe ich Milchbauer gefragt. Und ob man überhaupt zurechnet…?
War die Fahrlässigkeit denn ein Problem? Die Kläger haben doch vorgetragen der Beklagten keinen Vorwurf zu machen
War die Fahrlässigkeit denn ein Problem? Die Kläger haben doch vorgetragen der Beklagten keinen Vorwurf zu machen
02.06.2022, 15:22
Das musst du ja als Gericht beurteilen, ob das nun gr. Fahrlässigkeit ist. Diese Beurteilung kannst du ja nicht in die Hände der Parteien legen. Auch leichte Fahrlässigkeit ist im Übrigen ein Vorwurf.
02.06.2022, 15:36
Die laut Bearbeitervermerk allenfalls vorliegende leichte Fahrlässigkeit war denke ich kein Problem, weil 912 BGB ja gerade grobe Fahrlässigkeit erfordern würde.
166 BGB hab ich für unanwendbar gehalten bei der dinglichen Eigentumsübeetragung an einem Grundrück
166 BGB hab ich für unanwendbar gehalten bei der dinglichen Eigentumsübeetragung an einem Grundrück
02.06.2022, 15:38
"Die laut Bearbeitervermerk allenfalls vorliegende leichte Fahrlässigkeit"- Habe ich das überlesen? (GPA) Stand das ausdrücklich im Bearbeitervermerk?