20.03.2022, 15:16
(20.03.2022, 15:06)Gast1212 schrieb: Ich habe auch eine Absage erhalten. Situationsbezogene Fragen waren im mündlichen zum Teil auch ziemlich realitätsfern. Gibt es hier jemanden, der den Gerichtsbeschluss kennt, mit welchem man das Recht auf erneute Bewerbung im Folgejahr hat (also nicht erst 2025)?
Gerne privat melden!
Danke und VG
Soweit ich weiß ist das rechtmäßig. Denn ein komplettes Verbot bekommst du nicht, sondern nur eine Zeitspanne (je nach Grund der Absage) an deinen Absagegründen zu arbeiten. Nur eine komplette Sperre wäre gegen Art 33 GG. Insbesondere, da du bereits das Recht hattest den Test zu machen.
Charakter dauert länger. Pures Wissen geht schneller. Hierzu folgendes Statement der BW:
Bei der Bundeswehr kann man nicht nur "nicht geeignet" sondern auch "derzeit nicht geeignet" sein. Dies ist der Fall bei Defiziten, die in kurzer Zeit aufgearbeitet werden können. Dann kann der Test nach 6 Monaten wiederholt werden. Da jedoch bei den Tests nicht nur Wissen, sondern auch "charakterliche Eignung" geprüft wird und insbesondere charakterliche Defizite i.d.R. nicht in kurzer Zeit "zu beheben" sind, ist - bei der Bundeswehr - eine Gültigkeit von 2 Jahren die Regel.
20.03.2022, 16:07
20.03.2022, 20:16
(20.03.2022, 15:06)Gast1212 schrieb: Ich habe auch eine Absage erhalten. Situationsbezogene Fragen waren im mündlichen zum Teil auch ziemlich realitätsfern. Gibt es hier jemanden, der den Gerichtsbeschluss kennt, mit welchem man das Recht auf erneute Bewerbung im Folgejahr hat (also nicht erst 2025)?
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wüsste ich auch gern
20.03.2022, 20:21
(20.03.2022, 15:16)Gast schrieb:(20.03.2022, 15:06)Gast1212 schrieb: Ich habe auch eine Absage erhalten. Situationsbezogene Fragen waren im mündlichen zum Teil auch ziemlich realitätsfern. Gibt es hier jemanden, der den Gerichtsbeschluss kennt, mit welchem man das Recht auf erneute Bewerbung im Folgejahr hat (also nicht erst 2025)?
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Soweit ich weiß ist das rechtmäßig. Denn ein komplettes Verbot bekommst du nicht, sondern nur eine Zeitspanne (je nach Grund der Absage) an deinen Absagegründen zu arbeiten. Nur eine komplette Sperre wäre gegen Art 33 GG. Insbesondere, da du bereits das Recht hattest den Test zu machen.
Charakter dauert länger. Pures Wissen geht schneller. Hierzu folgendes Statement der BW:
Bei der Bundeswehr kann man nicht nur "nicht geeignet" sondern auch "derzeit nicht geeignet" sein. Dies ist der Fall bei Defiziten, die in kurzer Zeit aufgearbeitet werden können. Dann kann der Test nach 6 Monaten wiederholt werden. Da jedoch bei den Tests nicht nur Wissen, sondern auch "charakterliche Eignung" geprüft wird und insbesondere charakterliche Defizite i.d.R. nicht in kurzer Zeit "zu beheben" sind, ist - bei der Bundeswehr - eine Gültigkeit von 2 Jahren die Regel.
Die Teilnahme am mündlichen Teil des Auswahlverfahrens ist grundsätzlich nur zweimal möglich. Wenn man nächstes Jahr wieder versucht aber scheitert, kann man nach Art 33 GG klagen?
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
26.03.2022, 13:15
Hat jemand von Euch versucht Feedback zu bekommen? Ich habe leider bislang keine Antwort bekommen...
26.03.2022, 23:41
11.04.2022, 20:11
Hat jemand ein Feedback bekommen oder irgendwas gehört?
11.04.2022, 23:03
Nö, leider nicht
29.07.2022, 09:58
Hi zusammen,
eure Unterhaltung ist schon etwas her, aber falls dies noch jemand liest: könnt ihr Tipps geben, wie ihr euch auf die schriftliche Prüfung vorbereitet habt? Und mündlich, mit was für Fragen kann man da rechnen, habe ihr noch Beispiele?
Würde mich freuen! Danke und LG
Maria
eure Unterhaltung ist schon etwas her, aber falls dies noch jemand liest: könnt ihr Tipps geben, wie ihr euch auf die schriftliche Prüfung vorbereitet habt? Und mündlich, mit was für Fragen kann man da rechnen, habe ihr noch Beispiele?
Würde mich freuen! Danke und LG
Maria
30.07.2022, 02:44
Es soll für Leute mit IQ unter 130 unmöglich sein, das Auswahlverfahren zu bestehen und diejenigen mit IQ über 130 haben selber rausgefunden, wie sie bestehen sollen. Deshalb steht ja auch übernatürliche Fähigkeiten in der Ausschreibung oder war das überdurchschnittliche Fähigkeiten...