26.02.2022, 23:22
26.02.2022, 23:26
26.02.2022, 23:38
(26.02.2022, 20:30)Gast schrieb:(26.02.2022, 20:14)DMOWMYH schrieb:(26.02.2022, 19:45)Gast schrieb: Ich konnte es mir nicht mehr vorstellen mit so wenig Geld zu leben und bin Richter geworden
So wenig wie was, A13? Willst du damit sagen du bist des Geldes wegen aus einer Verwaltung (A13) in die Justiz (R1) gewechselt?
Ja. Schau dir mal den Unterschied an. Gerade wenn man ewig auf einer A13 bleibt
Das ist eine Milchmädchenrechnung. Die Aufstiegschancen sind bei der Behörde weitaus besser. Nur ganz wenige Verwaltungsjuristen bleiben dauerhaft auf A13. Der Sprung auf A14 ist nach ein paar Jahren so gut wie sicher. Auch A15 erreichen noch sehr viele. Und wenn man sich einigermaßen reinhängt, ist auch A16 realistisch. Erst darüber hinaus (also B-Besoldung) wird die Luft dünn.
27.02.2022, 10:08
(26.02.2022, 20:46)DMOWMYH schrieb: Zudem: wenn man aus der Verwaltung mit A13 ins Richteramt wechselt müsste man erstmal Richter Kraft Auftrags werden und dann bleibt man (bis zur Übernahme auf Lebenszeit als Richter) erstmal in der A Besoldung...
Das ist falsch, wenn man vom Bund oder aus einem anderen Bundesland kommt.
27.02.2022, 10:26
(27.02.2022, 10:08)Gast schrieb:(26.02.2022, 20:46)DMOWMYH schrieb: Zudem: wenn man aus der Verwaltung mit A13 ins Richteramt wechselt müsste man erstmal Richter Kraft Auftrags werden und dann bleibt man (bis zur Übernahme auf Lebenszeit als Richter) erstmal in der A Besoldung...
Das ist falsch, wenn man vom Bund oder aus einem anderen Bundesland kommt.
Ist das so? Wenn ja wieso? § 14 I DRiG macht da keinen Unterschied zwischen Land /Bund etc.
Wie ist der Wechsel denn dann gelaufen? Entlassung und Neueinstellung? Will da nicht ausschließen, dass du recht hast, aber würde mich sehr wundern.
Ein Wechsel aus einer Lebenszeitverbeamtung wäre dann ja ein richtiges Vabanquespiel und würde dementsprechend selten bis nie stattfinden, dabei ist ein solcher ja durchaus gewünscht bis üblich. Insbesondere in der Fachgerichtsbarkeit.
27.02.2022, 10:45
Richtig, Entlassung und Neueinstellung. Das verhindert auch ein Gezerre um den Freigabezeitpunkt. Es birgt freilich ein Risiko, welches zu Beginn der Karriere und ohne Vorerkrankungen aber sehr überschaubar ist.
30.05.2022, 21:23
(26.02.2022, 20:46)DMOWMYH schrieb:(26.02.2022, 20:30)Gast schrieb:(26.02.2022, 20:14)DMOWMYH schrieb:(26.02.2022, 19:45)Gast schrieb: Ich konnte es mir nicht mehr vorstellen mit so wenig Geld zu leben und bin Richter geworden
So wenig wie was, A13? Willst du damit sagen du bist des Geldes wegen aus einer Verwaltung (A13) in die Justiz (R1) gewechselt?
Ja. Schau dir mal den Unterschied an. Gerade wenn man ewig auf einer A13 bleibt
Also hier in NRW gilt es als offenes Geheimnis, dass A14 sofort mit persönlicher Eignung, d.h. nach 4 Jahren kommt.
Zudem: wenn man aus der Verwaltung mit A13 ins Richteramt wechselt müsste man erstmal Richter Kraft Auftrags werden und dann bleibt man (bis zur Übernahme auf Lebenszeit als Richter) erstmal in der A Besoldung...
Kann man als Lehrer von A13 zu A14 wechseln? Sorry für die evtl blöde Frage bin Laie. Wie wahrscheinlich ist das in Berlin? Und wieso wird nicht jeder zu A14? Welche Kriterien braucht man da?
31.05.2022, 13:11
(30.05.2022, 21:23)Heyo01 schrieb:(26.02.2022, 20:46)DMOWMYH schrieb:(26.02.2022, 20:30)Gast schrieb:(26.02.2022, 20:14)DMOWMYH schrieb:(26.02.2022, 19:45)Gast schrieb: Ich konnte es mir nicht mehr vorstellen mit so wenig Geld zu leben und bin Richter geworden
So wenig wie was, A13? Willst du damit sagen du bist des Geldes wegen aus einer Verwaltung (A13) in die Justiz (R1) gewechselt?
Ja. Schau dir mal den Unterschied an. Gerade wenn man ewig auf einer A13 bleibt
Also hier in NRW gilt es als offenes Geheimnis, dass A14 sofort mit persönlicher Eignung, d.h. nach 4 Jahren kommt.
Zudem: wenn man aus der Verwaltung mit A13 ins Richteramt wechselt müsste man erstmal Richter Kraft Auftrags werden und dann bleibt man (bis zur Übernahme auf Lebenszeit als Richter) erstmal in der A Besoldung...
Kann man als Lehrer von A13 zu A14 wechseln? Sorry für die evtl blöde Frage bin Laie. Wie wahrscheinlich ist das in Berlin? Und wieso wird nicht jeder zu A14? Welche Kriterien braucht man da?
Wechseln kann man nicht so einfach, in der Regel muss man befördert werden (StR zu OStR), was zumindest eine erfolgreiche Bewerbung im Beförderungsverfahren voraussetzen dürfte.
04.06.2022, 21:51
Ich bin SenAss in einer bedeutendsten Wirtschaftskanzleien der Welt (Banking/Finance) und könnte mir nicht vorstellen in A-Besoldung zu wechseln. Wenn man einen gewissen Lebensstandard erreicht hat, kann man den kaum noch aufgeben ohne sich schrecklich zu fühlen. Meine Kanzlei bezahlt zB das Taxi wenn man nach 22 Uhr erst die Kanzlei verwechselt. Der Gedanke wieder in Öff. Verkehrsmitteln zu sitzen ist da einfach mittlerweile fast surreal und Juristen die die Noten schaffen und für dieses Geld arbeiten sind für mich fast schon Überlebenskünstler.
04.06.2022, 22:04
(04.06.2022, 21:51)GKler schrieb: Ich bin SenAss in einer bedeutendsten Wirtschaftskanzleien der Welt (Banking/Finance) und könnte mir nicht vorstellen in A-Besoldung zu wechseln. Wenn man einen gewissen Lebensstandard erreicht hat, kann man den kaum noch aufgeben ohne sich schrecklich zu fühlen. Meine Kanzlei bezahlt zB das Taxi wenn man nach 22 Uhr erst die Kanzlei verwechselt. Der Gedanke wieder in Öff. Verkehrsmitteln zu sitzen ist da einfach mittlerweile fast surreal und Juristen die die Noten schaffen und für dieses Geld arbeiten sind für mich fast schon Überlebenskünstler.
Es ist ja auch wichtig, dass man die Dienstleistungsklasse bei Laune hält :-)