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Klausuren Januar 2022
Andreas
Member
***
Beiträge: 168
Themen: 20
Registriert seit: Jan 2020
#151
14.01.2022, 17:52
(14.01.2022, 17:50)Andreas schrieb:  
(14.01.2022, 17:33)GastJura schrieb:  Hat noch jemand in NRW Wiedereinsetzung geprüft? Das ist zwar vermutlich falsch, aber ich habe eine Heilung angenommen oder wie ist das mit dem EB zu lösen? 
Sonst habe ich nur 275 II 1 geprüft :(
Das mit 4 stpo habe ich nicht gesehen und alles andere schön so abwägig

Materiell Abgrenzung Täterschaft Teilnahme ?

Ps. Sorry habe grade gelesen, dass du für NRW gefragt hast. Meine Ausführungen beziehen sich auf Hessen. Weiß nicht, ob ihr die gleiche Klausur geschrieben habt. 

Ich habe höchst vorsorglich Wiedereinsetzungsantrag gestellt, da m.E. Urteil immer noch nicht ordnungsgemäß zugestellt war; wegen fehlender Wiedergabe der Unterschriften. Aus anwaltlicher Vorsicht habe ich dann aber wegen Beginn der Begründungsfrist auf Datum des Empfangsbekenntnis abgestellt und höchst vorsorglich Wiedereinsetzung beantragt; das Kenntnisnahme am 11.01.2022 spätestens bis zum 18.01.2021, wenn ich mich nicht irre. Ich denke aber, dass man nicht unbedingt hilfsweise Wiedereinsetzung beantragen musste, da m.E. relativ klar war, dass zum Beurteilungszeitpunkt noch gut Zeit für die Begründung bleibt. Urteilsabschrift an Mandant im November war nicht maßgebend, da schon kein Zustellung im Sinne der §§ 167 ff. ZPO und auch nicht entsprechend vom Vorsitzenden angeordnet. Akteneinsicht m.E. auch nicht maßgebend, weil ebenfalls keine Zustellung und Dokumente der Akteneinsicht auch nicht Gegenstand der Zustellung waren, sodass ich § 189 ZPO abgelehnt habe. Habe dann noch thematisiert, dass Gericht für Zustellung die Beweislast trägt, sodass Wiedereinsetzung wirklich nur höchsthöchst vorsorglich. 

Verfahrenshindernisse habe ich keine sehen. Verfahrensfehler habe ich nur § 338 Nr. 7 StPO angesprochen, aber abgelehnt, da Urteil ursprünglich mit Unterschriften zu den Akten, also rechtzeitig im Sinne von § 275 StPO zu den Akten und erst im Nachgang entstellt. Dann habe ich noch Aufklärungsrüge durchgehen lassen, da das Gericht m.E. auch Bruder des Angeklagten vernehmen hätte müssen, um aufzuklären, ob es tatsächlich eine Auseinandersetzung im Vorfeld gab. Verbindung war m.E. ermessenfehlerhaft, ich habe allerdings keine Anhaltspunkte gesehen, aus denen sich dadurch Konsequenzen für das Urteil ergaben. 

Sachrügen, habe ich geschrieben, dass die Feststellungen die Verurteilung wegen §§ 223, 224, 226 StGB nicht tragen, da Angeklagter die Tat nicht als Täter wollte (BGH) und auch keinen wesentlichen Beitrag geleistet hat, um Tatherrschaft im Sinne von § 25 Abs. 2 StGB zu begründen (Literatur). Habe stattdessen in beiden Fällen Beihilfe angenommen. Ansonsten habe ich noch geschrieben, dass die Feststellungen auch eine Verurteilung wegen versuchten Totschlages durch Unterlassen rechtfertigen können, da Angeklagten wegen seiner Teilnahme als Garant kraft Ingerenz in Frage kommt und den Geschädigten liegen lassen hat, obwohl er hätte in Betracht ziehen können, dass dieser schwer verletzt ist. Habe das thematisiert, weil ich mir andernfalls nicht erklären konnte, warum zum Sachverhalt noch stand, dass der Bruder letztlich den Notarzt hat rufen lassen; ich habe das als Hinweis auf § 24 Abs. 2 StGB interpretiert.
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Omnimodus facturus
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Beiträge: 7
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2022
#152
14.01.2022, 18:57
Ich hab gesagt dass die Frist noch läuft weil sie erst mit Zustellung laut EB anfängt zu laufen. 

Zustellung wird von der Tipp ex Sache nicht berührt da m.E. nach die Zustellung nur unwirksam ist wenn eine Differenz zur Urschrift besteht und hier wurde ja gerade die Urschrift verändert. 

Zustellung an Angeklagten mangels Verfügung des Vorsitzenden nicht ausschlaggebend, Akteneinsicht aus dem selben Grund. Und Beweiskraft des EB nicht erschüttert habe ich gesagt.

Darlegungsrüge weil unaufgekläet war ob es eine vorherige Auseinandersetzung gab aber nicht dargelegt wurde ob es egal ist ob dem so war.
Und weil keine Tatzeit BAK genannt wird.

Und Sachrüge weil es nur Beihilfe war meines Erachtens nach. 
212 war ausgeschlossen soweit ich mich erinnere?
Bei 316 hab ich noch ganz zügig die Rückrechnung hin geschmiert, war aber glaube ich oberhalb der relativen Fahruntüchtigkeit.
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GastMinus9
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#153
15.01.2022, 17:06
OIst es bei noch jemandem bisher ganz anders als erwartet gelaufen? 
Habe das Gefühl, dass es nicht gereicht hat und weil kaum Prozessuales Wissen geprüft wurde und man mit der Menge und der Zeit kaum hingekommen ist 
Geht es wem ähnlich?
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VwGO
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Beiträge: 4
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2022
#154
15.01.2022, 17:43
(15.01.2022, 17:06)GastMinus9 schrieb:  OIst es bei noch jemandem bisher ganz anders als erwartet gelaufen? 
Habe das Gefühl, dass es nicht gereicht hat und weil kaum Prozessuales Wissen geprüft wurde und man mit der Menge und der Zeit kaum hingekommen ist 
Geht es wem ähnlich?


Bin von der zeitlichen Situation auch überrascht, das ist definitiv eine andere Nummer als die Übungsklausuren. Bemerke auch teilweise noch, dass ich mich falsch entschieden ist aber in der Kürze der Zeit bleibt nichts als die falsche Lösung weiter zu verfolgen…
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GastMinus9
Unregistered
 
#155
15.01.2022, 18:15
Ja geht mir genau so, Dann muss man die falsche Lösung einfach wieder durchziehen und merkt, dass man gerade auf der falschen Fährte ist. Ich frage mich, welche Fehler schwer wiegen und welche eher weniger und ab wann eine Klausur unter dem Strich landet....
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GastNrw672
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Registriert seit: Jan 2022
#156
15.01.2022, 19:15
Mal was anderes… seit wann muss man während der Bearbeitungszeit seine Blätter sortieren? Man soll praktisch 5 Minuten eher aufhören für den Quatsch? Das kann doch nicht sein sowas…
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Gast
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#157
15.01.2022, 20:42
War bei uns auch so. Es sind Leuten auch die Blätter einfach aus der Hand gerissen worden. Es wurde sich beschwert…
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GastNrw672
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Beiträge: 98
Themen: 2
Registriert seit: Jan 2022
#158
15.01.2022, 20:44
Es steht eben auch nirgends dass Blätter sortieren zur Bearbeitungszeit gehört. Ende der Bearbeitung ist Stift hinlegen und nicht 5 minuten davor die leute nervös machen und zum sortieren auffordern
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Omnimodus facturus
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Beiträge: 7
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2022
#159
15.01.2022, 21:20
Jetzt macht euch doch nicht schon verrückt bevor die letzte Klausur geschrieben ist! Dafür haben wir später noch genug Zeit ;)
Spaß beiseite - ich bin auch überrascht wie unglaublich dominant das materielle Recht bisher war. Leider in der Regel nicht meine Stärke. Daher hoffe ich dass im ÖR eher prozessuale Themen auf uns warten, dann haben wir wenigstens einen Kommentar  Lesen
Und ansonsten denke ich dass es in aller Regel besser ist an seiner Lösungsskizze festzuhalten als eine Bearbeitung abzugeben die sich selbst widerspricht oder einfach in sich nicht schlüssig ist! 
Denn das ist ja auch eine der positiven Aspekte unserer Tätigkeit, absolut unvertretbar ist beinahe nichts. 
Also Kopf hoch, noch 2 Tage Gas geben und dann wird das schon werden!
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Gast 1
Unregistered
 
#160
16.01.2022, 17:43
Ist für morgen mit einer Urteilsklausur zu rechnen?
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