25.07.2021, 18:25
(25.07.2021, 15:48)Gast schrieb: Lasst den TE sich doch bewerben wo er will. Wenn die Noten nicht reichen sollten für den HD, er aber ins beamtentum strebt, wieso sollte er dann nicht im GHD bewerben?
Fände die Vorzüge auch so überwiegend das ich es genauso machen würde.
Klar habt ihr recht, wenn man die Wahl hat sollte man lieber HD, aber wenn das eben nicht geht
Danke, genau das ist der Grund für meine Bewerbung im GHD
25.07.2021, 19:13
(25.07.2021, 17:44)Gast schrieb: Ich für meinen Teil habe es gewagt, von einer unbefristeten Rechtsanwaltsstelle in ein befristetes Arbeitsverhältnis im Öffentlichen Dienst zu wechseln, um so den Einstieg zu einem langfristigen Verbleib im höheren Verwaltungsdienst zu finden. Diese Vorgehensweise ist bei nur kurzen befristeten Arbeitsverhältnissen sicherlich nicht geeignet, aber alles in allem halte ich die befristeten Stellen - auch an Orten, die vielleicht nicht der persönlichen Wunschvorstellung entsprechen - für brauchbare Sprungbretter, um dauerhaft eine ordentlich bezahlte Stelle in der Verwaltung zu bekommen.
Habe ich genauso gemacht, erstmal befristet im Rechtsamt angefangen und dann mich intern weiter beworben. Kann ich nur weiter empfehlen.
25.07.2021, 19:44
(25.07.2021, 19:13)der_david schrieb:(25.07.2021, 17:44)Gast schrieb: Ich für meinen Teil habe es gewagt, von einer unbefristeten Rechtsanwaltsstelle in ein befristetes Arbeitsverhältnis im Öffentlichen Dienst zu wechseln, um so den Einstieg zu einem langfristigen Verbleib im höheren Verwaltungsdienst zu finden. Diese Vorgehensweise ist bei nur kurzen befristeten Arbeitsverhältnissen sicherlich nicht geeignet, aber alles in allem halte ich die befristeten Stellen - auch an Orten, die vielleicht nicht der persönlichen Wunschvorstellung entsprechen - für brauchbare Sprungbretter, um dauerhaft eine ordentlich bezahlte Stelle in der Verwaltung zu bekommen.Nach 5 Jahren ist allerdings weit vom Start entfernt. Das ist tatsächlich ein nicht zu unterschätzendes Problem. Du wirst zwar - Stand jetzt- bei der Pension leidlich abgesichert sein, aber 5 Jahre sind ein langer Zeitraum. Beim VW (NRW) musst Du nur mindestens drei Monate zuvor eingezahlt haben.
Habe ich genauso gemacht, erstmal befristet im Rechtsamt mit E13 angefangen. Ergebnis bei mir ist zwar, dass ich jetzt nach Ende der Befristung zwar von meiner Kommune übernommen werde, aber erstmal ein bisschen Zeit im gD verbringen muss, bis im höheren die nächste Stelle frei wird. Im Endeffekt kann man auch gleich Glück haben. Für mich bleibt aber immerhin stehen, dass man mich im Rechtsamt jetzt schon kennt, ich ordentliche Arbeit abgeliefert habe und für die nächste freie Stelle ich mich intern bewerben kann. Die attraktiven Stellen werden nämlich meistens zuerst intern ausgeschrieben, und ich hatte die Stelle schon mal. So klappt es dann früher oder später auch mit A13, und wenn aus irgendwelchen Gründen doch nicht, dann habe ich meine A12-Stelle zumindest schon mal sicher inklusive Lebenszeitverbeamtung nach einem Jahr. Könnte schlechter aussehen. Als Einstieg A10 Stufe 2, das sind in meinem Bundesland schon 2500 € netto minus 150 € PKV, also ca. 45000 Jahresgehalt. Das muss man in einer Kanzlei mit Durchschnittsnoten erstmal zum Start bekommen, und da habe ich keine 40-Stunde-Woche, keine Beihilfe, keine Gleitzeit, kein Jobticket, keine Kantine, keine Mindestpension bei Arbeitsunfähigkeit nach 5 Jahren und auch keine Personalverantwortung von Tag 1 an.
Nach 5 Jahren ist allerdings weit vom Start entfernt. Das ist tatsächlich ein nicht zu unterschätzendes Problem. Du wirst zwar - Stand jetzt- bei der Pension leidlich abgesichert sein, aber 5 Jahre sind ein langer Zeitraum. Beim VW (NRW) musst Du nur mindestens drei Monate zuvor eingezahlt haben.
25.07.2021, 19:47
(25.07.2021, 13:32)Gast schrieb: Gar nicht, weil man dafür überqualifiziert ist. Und sich das auch nicht geben sollte. Schon allein diese Ausschreibungen sind eine Unverschämtheit. Letztens erst wieder gesehen "Volljuristen als Rechtspfleger" vom LSG NRW. Wer da eine ernsthafte Bewerbung hinschickt, ist definitiv zu defensiv in seinem Leben. Selbst mit 2x4,00 Punkten ist wesentlich mehr drin. Sowohl was Bezahlung als auch Anspruch und Spaß an der Arbeit angeht.
Der einzige Grund sich da zu bewerben ist es, ein AGG-Kriterium zu erfüllen und sich da ein bisschen Urlaubsgeld einklagen zu wollen.
Steig mal zu den Bedingungen als Durchschnittsabsolvent in der Anwaltschaft ein. Kaum etwas zu holen, außer für die Spitze. Stattdessen wird einem vertraglicher Urlaub als Goodie verkauft und Arbeitszeiten, die sich nach Erforderlichkeit richten als Flexibilität. Bbeim Gehalt ist leider nur x drin, Kalkulation und Umsatz eben - Dagegen ist selbst gehobener Dienst absolut nachvollziehbar; die Punktegrenzen sind zwar auch im höheren wenig bedeutsam, aber die Bewerbungszeremonien eine echte Qual.
Man kann es wirklich nicht mehr lesen, all die prima Arbeitsplätze die sowas wie gehobenen Dienst schlagen sollen - es wird sich meist darüber ausgeschwiegen, wo die zu haben sind.
25.07.2021, 19:48
(25.07.2021, 19:13)der_david schrieb:(25.07.2021, 17:44)Gast schrieb: Ich für meinen Teil habe es gewagt, von einer unbefristeten Rechtsanwaltsstelle in ein befristetes Arbeitsverhältnis im Öffentlichen Dienst zu wechseln, um so den Einstieg zu einem langfristigen Verbleib im höheren Verwaltungsdienst zu finden. Diese Vorgehensweise ist bei nur kurzen befristeten Arbeitsverhältnissen sicherlich nicht geeignet, aber alles in allem halte ich die befristeten Stellen - auch an Orten, die vielleicht nicht der persönlichen Wunschvorstellung entsprechen - für brauchbare Sprungbretter, um dauerhaft eine ordentlich bezahlte Stelle in der Verwaltung zu bekommen.
Habe ich genauso gemacht, erstmal befristet im Rechtsamt mit E13 angefangen. Ergebnis bei mir ist zwar, dass ich jetzt nach Ende der Befristung zwar von meiner Kommune übernommen werde, aber erstmal ein bisschen Zeit im gD verbringen muss, bis im höheren die nächste Stelle frei wird. Im Endeffekt kann man auch gleich Glück haben. Für mich bleibt aber immerhin stehen, dass man mich im Rechtsamt jetzt schon kennt, ich ordentliche Arbeit abgeliefert habe und für die nächste freie Stelle ich mich intern bewerben kann. Die attraktiven Stellen werden nämlich meistens zuerst intern ausgeschrieben, und ich hatte die Stelle schon mal. So klappt es dann früher oder später auch mit A13, und wenn aus irgendwelchen Gründen doch nicht, dann habe ich meine A12-Stelle zumindest schon mal sicher inklusive Lebenszeitverbeamtung nach einem Jahr. Könnte schlechter aussehen. Als Einstieg A10 Stufe 2, das sind in meinem Bundesland schon 2500 € netto minus 150 € PKV, also ca. 45000 Jahresgehalt. Das muss man in einer Kanzlei mit Durchschnittsnoten erstmal zum Start bekommen, und da habe ich keine 40-Stunde-Woche, keine Beihilfe, keine Gleitzeit, kein Jobticket, keine Kantine, keine Mindestpension bei Arbeitsunfähigkeit nach 5 Jahren und auch keine Personalverantwortung von Tag 1 an.
Und ich erinnere nochmal an die möglicherweise drohende Laufbahnfalle bei einer Verbeamtung im gD, weshalb vorher unbedingt mit dem Personalreferat gesprochen werden sollte!
25.07.2021, 19:52
(25.07.2021, 19:48)Gast326 schrieb:(25.07.2021, 19:13)der_david schrieb:(25.07.2021, 17:44)Gast schrieb: Ich für meinen Teil habe es gewagt, von einer unbefristeten Rechtsanwaltsstelle in ein befristetes Arbeitsverhältnis im Öffentlichen Dienst zu wechseln, um so den Einstieg zu einem langfristigen Verbleib im höheren Verwaltungsdienst zu finden. Diese Vorgehensweise ist bei nur kurzen befristeten Arbeitsverhältnissen sicherlich nicht geeignet, aber alles in allem halte ich die befristeten Stellen - auch an Orten, die vielleicht nicht der persönlichen Wunschvorstellung entsprechen - für brauchbare Sprungbretter, um dauerhaft eine ordentlich bezahlte Stelle in der Verwaltung zu bekommen.
Habe ich genauso gemacht, erstmal befristet im Rechtsamt mit E13 angefangen. Ergebnis bei mir ist zwar, dass ich jetzt nach Ende der Befristung zwar von meiner Kommune übernommen werde, aber erstmal ein bisschen Zeit im gD verbringen muss, bis im höheren die nächste Stelle frei wird. Im Endeffekt kann man auch gleich Glück haben. Für mich bleibt aber immerhin stehen, dass man mich im Rechtsamt jetzt schon kennt, ich ordentliche Arbeit abgeliefert habe und für die nächste freie Stelle ich mich intern bewerben kann. Die attraktiven Stellen werden nämlich meistens zuerst intern ausgeschrieben, und ich hatte die Stelle schon mal. So klappt es dann früher oder später auch mit A13, und wenn aus irgendwelchen Gründen doch nicht, dann habe ich meine A12-Stelle zumindest schon mal sicher inklusive Lebenszeitverbeamtung nach einem Jahr. Könnte schlechter aussehen. Als Einstieg A10 Stufe 2, das sind in meinem Bundesland schon 2500 € netto minus 150 € PKV, also ca. 45000 Jahresgehalt. Das muss man in einer Kanzlei mit Durchschnittsnoten erstmal zum Start bekommen, und da habe ich keine 40-Stunde-Woche, keine Beihilfe, keine Gleitzeit, kein Jobticket, keine Kantine, keine Mindestpension bei Arbeitsunfähigkeit nach 5 Jahren und auch keine Personalverantwortung von Tag 1 an.
Und ich erinnere nochmal an die möglicherweise drohende Laufbahnfalle bei einer Verbeamtung im gD, weshalb vorher unbedingt mit dem Personalreferat gesprochen werden sollte!
Danke für den Hinweis, aber die gilt zumindest bei mir im Bundesland für Volljuristen nicht. Das mag in anderen Ländern ggf. anders sein.
25.07.2021, 21:01
Verkauft euch mal schön weiter unter Wert. Irgendwann endet die Spirale bei A8 und die Träumer, die hier doch noch auf A13 hoffen, werden noch ihr blaues Wunder erleben, wenn die wirtschaftliche Lage sich wegen Corona noch verschlechtern wird. Es ist unfassbar, wie Juristen mit zwei Staatsexamen sich schlechter verkaufen können als Grundschullehrer, die A13 einfordern. Wirklich unfassbar. Die einen kämpfen für eine gerechte Besoldung, die anderen helfen dem Arbeitgeber beim Lohndumping.
Ja, die Stellenausschreibung des LSG NRW ist eine Unverschämtheit. Bezahlt die Leute endlich nach Qualifikation!!! Jeder Politikwissenschaftler mit Master hat Zugang zum höheren Dienst. Unsereiner buckelt noch für das Zweite und verkauft sich dennoch unter Wert für eine A9-Stelle.
Ja, die Stellenausschreibung des LSG NRW ist eine Unverschämtheit. Bezahlt die Leute endlich nach Qualifikation!!! Jeder Politikwissenschaftler mit Master hat Zugang zum höheren Dienst. Unsereiner buckelt noch für das Zweite und verkauft sich dennoch unter Wert für eine A9-Stelle.
25.07.2021, 21:20
(25.07.2021, 21:01)Gast schrieb: Verkauft euch mal schön weiter unter Wert. Irgendwann endet die Spirale bei A8 und die Träumer, die hier doch noch auf A13 hoffen, werden noch ihr blaues Wunder erleben, wenn die wirtschaftliche Lage sich wegen Corona noch verschlechtern wird. Es ist unfassbar, wie Juristen mit zwei Staatsexamen sich schlechter verkaufen können als Grundschullehrer, die A13 einfordern. Wirklich unfassbar. Die einen kämpfen für eine gerechte Besoldung, die anderen helfen dem Arbeitgeber beim Lohndumping.
Ja, die Stellenausschreibung des LSG NRW ist eine Unverschämtheit. Bezahlt die Leute endlich nach Qualifikation!!! Jeder Politikwissenschaftler mit Master hat Zugang zum höheren Dienst. Unsereiner buckelt noch für das Zweite und verkauft sich dennoch unter Wert für eine A9-Stelle.
ch will mal die Meinung des gemeinen Polizisten darlegen. Dieser denkt sich: ein 30-jähriger Volljurist mag ein schlauer Mensch sein, viel juristisches Wissen mitbringen, ehrgeizig sein und so weiter. Ein aufgeklärter Polizist (nicht als selbstverständlich vorauszusetzen) wird dem Juristen vll noch die Fähigkeit zusprechen, sich in die Materie einarbeiten zu können. In der großen Masse wird es dennoch reichlich Ablehnung und Skepsis geben. Dass die "Grundausbildung" zum Polizisten fehlt, wird sehr schnell erkennbar sein. Begrifflichkeiten sind nicht bekannt und können nicht einsortiert werden, die Denkart der Mitarbeiter bleibt ein Rätsel, das Handwerkszeug fehlt und muss einseitig aus Führungssicht erlernt werden, polizeiliche Taktiken und Bedürfnisse betreffend ist man den Mitarbeitern weit unterlegen. Der Jurist vermittelt fix den Eindruck, dass er keine Ahnung hat wovon er eigentlich redet.
Meine Meinung dazu ist, dass es sehr auf die Person ankommt. Ich bin davon überzeugt, dass der normale Volljurist selbstverständlich keine Ahnung von Polizeiarbeit hat. Diese besteht nicht nur aus einem rechtlichen Rahmen, sondern hat eine unglaubliche Bandbreite. Familienstreitigkeiten, Vollgekotzte, Kneipenschläger, Umgang mit Bürger, Anzeigenaufnahme, Tatortarbeit, Ermittlungsarbeit, Großeinsätze, usw. Ein Beamter im höheren Dienst wird sich in reichlich Besprechungen, Arbeitsgruppen und Projekten bewegen, dabei überlegen müssen wie sich die Aufklärungsquote verbessern lässt, mit welchen Konzepten Großeinsätzen begegnet werden kann, ihm werden Alltagssorgen zugetragen... Dazu muss er im Personalwesen eine glückliche Hand beweisen, dies obgleich er diesbezügliche Nöte auch nur vom Hörensagen kennt. Mit ein bischen Nachdenken muss man doch zum Schluß kommen, dass sich ein solcher Frischling auf fast keinem Gebiet sicher bewegen kann. Er ist auf viel Hilfe angewiesen, um überhaupt polizeiliche Grundlagen aufzunehmen. Ich glaube wohl, dass dies machbar ist und es sicher gut qualifizierte Leute gibt. Diese sind auch richtig bei der Polizei. Ich glaube aber genauso, dass ein Jurastudium an sich hier wenig weiterhilft. Es kommt auf die Person an.
Für mich stellt sich eine andere Frage: aus welchem Grund sollte man den Juristen nehmen? Hat er einen solchen Mehrwert, dass es lohnt, die Nachteile in Kauf zu nehmen. Und welches Potential hat man in den eigenen Reihen. Bei den Polizisten gibt es eine ganze Menge Leute, die studiert haben. Psychologie, Jura, Kriminologie, was auch immer. Dazu gibt es auch ohne Studium ausreichend Leute, die eine Menge drauf haben. Die reichlich Führungserfahrung haben, die rechtlich hinreichend fit sind, sich gut verkaufen. Es stellt sich die Frage, was es der Polizei bringt, einen Juristen zu haben, der eine Menge unnützes Wissen mitbringt, in polizeilichen Rechtsthemen (uU) überlegen ist, ansonsten aber hinter polizeilichen Eigengewächsen weit zurückbleibt.
So viel erstmal. Ich finde man sollte sich davon lösen, dass bei der Polizei nur Dummbeutel rumrennen und die Leute im höheren Dienst eigentlich alles kleine blöde Polizeimeister sind. Und dass man als Volljurist auf einer anderen Ebene spielt. Ich sehe die Polizei als ganzheitliche Disziplin, vom Verkäufer, Psychologen, Haushälter, Juristen und Tankwart ist hier alles ein wenig gefragt. Jura alleine reicht nicht. Der 30-jährige Jurist hat vor zehn Jahren Abitur gemacht. Zusammen mit jetzt 30-jährigen Polizisten, die in der Zeit voll im Thema waren. Du dummes Arschloch. Die Streifendienst gemacht haben können, Ermittlungsdienst, Verkehrsdienst, Aus-und Fortbildung, Führungserfahrung gesammelt haben können, alles Mögliche. Hier kann man nicht einfach sagen: der Jurist hat Ahnung von Polizei.
Hab gerade wegen anderen Themen schlechte Laune, hoffe das spiegelt sich in dem Beitrag nicht wieder.
25.07.2021, 21:26
(25.07.2021, 21:01)Gast schrieb: Verkauft euch mal schön weiter unter Wert. Irgendwann endet die Spirale bei A8 und die Träumer, die hier doch noch auf A13 hoffen, werden noch ihr blaues Wunder erleben, wenn die wirtschaftliche Lage sich wegen Corona noch verschlechtern wird. Es ist unfassbar, wie Juristen mit zwei Staatsexamen sich schlechter verkaufen können als Grundschullehrer, die A13 einfordern. Wirklich unfassbar. Die einen kämpfen für eine gerechte Besoldung, die anderen helfen dem Arbeitgeber beim Lohndumping.
Ja, die Stellenausschreibung des LSG NRW ist eine Unverschämtheit. Bezahlt die Leute endlich nach Qualifikation!!! Jeder Politikwissenschaftler mit Master hat Zugang zum höheren Dienst. Unsereiner buckelt noch für das Zweite und verkauft sich dennoch unter Wert für eine A9-Stelle.
was hast du denn für ein Problem Leben und leben lassen! Selbst wenn die Volljuristen beim Aldi an der Kasse arbeiten wollen, hat es dich nicht zu interessieren!
25.07.2021, 21:27
(25.07.2021, 21:26)gast000 schrieb:(25.07.2021, 21:01)Gast schrieb: Verkauft euch mal schön weiter unter Wert. Irgendwann endet die Spirale bei A8 und die Träumer, die hier doch noch auf A13 hoffen, werden noch ihr blaues Wunder erleben, wenn die wirtschaftliche Lage sich wegen Corona noch verschlechtern wird. Es ist unfassbar, wie Juristen mit zwei Staatsexamen sich schlechter verkaufen können als Grundschullehrer, die A13 einfordern. Wirklich unfassbar. Die einen kämpfen für eine gerechte Besoldung, die anderen helfen dem Arbeitgeber beim Lohndumping.
Ja, die Stellenausschreibung des LSG NRW ist eine Unverschämtheit. Bezahlt die Leute endlich nach Qualifikation!!! Jeder Politikwissenschaftler mit Master hat Zugang zum höheren Dienst. Unsereiner buckelt noch für das Zweite und verkauft sich dennoch unter Wert für eine A9-Stelle.
was hast du denn für ein Problem Leben und leben lassen! Selbst wenn die Volljuristen beim Aldi an der Kasse arbeiten wollen, hat es dich nicht zu interessieren!
doch ihr macht die preise kaputt und den markt heilandsack