25.07.2021, 13:00
Hallo,
könnt ihr mal berichten, wie das Vorstellungsgespräch im gehobenen Dienst (Stadtverwaltung) abläuft? Werden da auch fachliche Fragen gestellt und wenn ja, welche?
Vielen Dank im Voraus!
könnt ihr mal berichten, wie das Vorstellungsgespräch im gehobenen Dienst (Stadtverwaltung) abläuft? Werden da auch fachliche Fragen gestellt und wenn ja, welche?
Vielen Dank im Voraus!
25.07.2021, 13:32
Gar nicht, weil man dafür überqualifiziert ist. Und sich das auch nicht geben sollte. Schon allein diese Ausschreibungen sind eine Unverschämtheit. Letztens erst wieder gesehen "Volljuristen als Rechtspfleger" vom LSG NRW. Wer da eine ernsthafte Bewerbung hinschickt, ist definitiv zu defensiv in seinem Leben. Selbst mit 2x4,00 Punkten ist wesentlich mehr drin. Sowohl was Bezahlung als auch Anspruch und Spaß an der Arbeit angeht.
Der einzige Grund sich da zu bewerben ist es, ein AGG-Kriterium zu erfüllen und sich da ein bisschen Urlaubsgeld einklagen zu wollen.
Der einzige Grund sich da zu bewerben ist es, ein AGG-Kriterium zu erfüllen und sich da ein bisschen Urlaubsgeld einklagen zu wollen.
25.07.2021, 13:44
(25.07.2021, 13:00)Gastgast95 schrieb: Hallo,
könnt ihr mal berichten, wie das Vorstellungsgespräch im gehobenen Dienst (Stadtverwaltung) abläuft? Werden da auch fachliche Fragen gestellt und wenn ja, welche?
Vielen Dank im Voraus!
Wieder ein Jurist, der sich unter Wert verkauft.
Du bist Volljurist und solltest nicht in den gehobenen Dienst, wo sich ausschließlich Leute mit Bachelor oder gar nur einer Ausbildung tummeln. Für Lehrer - egal welcher Schulform - ist es trotz ihres anspruchslosen Studiums selbstverständlich, dass sie in den höheren Dienst kommen; lediglich die Juristen wollen sich mit weniger zufrieden geben, ungeachtet dessen, dass die damit den Arbeitsmarkt für alle anderen Juristen und sich langfristig schädigen.
25.07.2021, 15:48
Lasst den TE sich doch bewerben wo er will. Wenn die Noten nicht reichen sollten für den HD, er aber ins beamtentum strebt, wieso sollte er dann nicht im GHD bewerben?
Fände die Vorzüge auch so überwiegend das ich es genauso machen würde.
Klar habt ihr recht, wenn man die Wahl hat sollte man lieber HD, aber wenn das eben nicht geht
Fände die Vorzüge auch so überwiegend das ich es genauso machen würde.
Klar habt ihr recht, wenn man die Wahl hat sollte man lieber HD, aber wenn das eben nicht geht
25.07.2021, 15:49
(25.07.2021, 15:48)Gast schrieb: Lasst den TE sich doch bewerben wo er will. Wenn die Noten nicht reichen sollten für den HD, er aber ins beamtentum strebt, wieso sollte er dann nicht im GHD bewerben?
Fände die Vorzüge auch so überwiegend das ich es genauso machen würde.
Klar habt ihr recht, wenn man die Wahl hat sollte man lieber HD, aber wenn das eben nicht geht
Oder aber wenn ihr die Materie sehr interessiert und es dort einfach keine/kaum HD Stellen gibt
25.07.2021, 16:26
Vielleicht möchte OP auch unter der Beitragsbemessungsgrenze bleiben, um (zurück) in die GK zu gehen?
Im Übrigen, habe ich schon oft gedacht, man sollte doch das machen, wozu man Lust hat und nicht nur das, was die Noten einem vorgeben. Was nützt es mit 2x9 Richter zu werden, wenn es einem nicht liegt. Jeder sollte das machen, was er möchte und wer gute Noten hat, kann einfach aus mehr Dingen wählen.
Im Übrigen, habe ich schon oft gedacht, man sollte doch das machen, wozu man Lust hat und nicht nur das, was die Noten einem vorgeben. Was nützt es mit 2x9 Richter zu werden, wenn es einem nicht liegt. Jeder sollte das machen, was er möchte und wer gute Noten hat, kann einfach aus mehr Dingen wählen.
25.07.2021, 16:56
(25.07.2021, 13:32)Gast schrieb: Gar nicht, weil man dafür überqualifiziert ist. Und sich das auch nicht geben sollte. Schon allein diese Ausschreibungen sind eine Unverschämtheit. Letztens erst wieder gesehen "Volljuristen als Rechtspfleger" vom LSG NRW. Wer da eine ernsthafte Bewerbung hinschickt, ist definitiv zu defensiv in seinem Leben. Selbst mit 2x4,00 Punkten ist wesentlich mehr drin. Sowohl was Bezahlung als auch Anspruch und Spaß an der Arbeit angeht.
Der einzige Grund sich da zu bewerben ist es, ein AGG-Kriterium zu erfüllen und sich da ein bisschen Urlaubsgeld einklagen zu wollen.
25.07.2021, 16:56
(25.07.2021, 16:56)Gast schrieb:(25.07.2021, 13:32)Gast schrieb: Gar nicht, weil man dafür überqualifiziert ist. Und sich das auch nicht geben sollte. Schon allein diese Ausschreibungen sind eine Unverschämtheit. Letztens erst wieder gesehen "Volljuristen als Rechtspfleger" vom LSG NRW. Wer da eine ernsthafte Bewerbung hinschickt, ist definitiv zu defensiv in seinem Leben. Selbst mit 2x4,00 Punkten ist wesentlich mehr drin. Sowohl was Bezahlung als auch Anspruch und Spaß an der Arbeit angeht.
Der einzige Grund sich da zu bewerben ist es, ein AGG-Kriterium zu erfüllen und sich da ein bisschen Urlaubsgeld einklagen zu wollen.
Hallo,
ich habe mal eine ziemlich wichtige Frage, vielleicht kennt sich ja sogar Jemand in dem Bereich aus:
Und zwar bewirbt man sich ja als Jurist mit Hochschulabschluss und erst Recht als Volljurist als Überqualifizierter schon auf Stellen des "gehobenen Dienstes". Dieser ist ja meist bereits möglich mit einem FH-Studium.
Nun gibt es ja aber auch Stellen des mittleren Dienstes, die eigentlich auch für Juristen passen würden und die auch nicht uninteressant vom Fachlichen her sind. Insbesondere eben Tätigkeiten, bei denen die rechtlichen Voraussetzungen in einem bestimmten Bereich der Verwaltung geprüft werden müssen und anschließend ein Bescheid erstellt werden muss.
Jetzt werden sicherlich einige sagen, dass man auch nicht zu tief stapeln sollte. Aber beispielweise eine A8 Stelle bedeutet ja -meines Wissens nach - ca. 1700 Netto mit der Aussicht auf Besserung. Insbesondere für eine erste Stelle würde ich das sehr in Ordnung finden, solange die Stelle von der Arbeit her eben interessant ist. Die üblichen Vorteile des öff. Dienstes brauche ich ja nicht zu erwähnen.
Meine Frage nun aber: Denkt ihr, dass man als Jurist im mittleren Dienst "falsch" ist? Also sind die Anforderungen vielleicht schon wieder andere eurer Meinung nach? Gibt es hier eventuell zu viele Routinetätigkeiten, von denen man als Uni-Absolvent im Gegensatz zu geeigneten Verwaltungsangestellten keine Ahnung hat? Arbeitet hier vielleicht Jemand im mittleren Dienst?
Eine andere Überlegung: Könnte sich vielleicht hier Jemand anders herum auch mal fragen, ob man sich vielleicht nicht genug zutraut, wenn man längere Zeit in solchen Stellen arbeitet? Man könnte ja erwarten, dass sich ein Jurist auch explizit auf Juristen-Stellen bewirbt und nicht auf solche, für die er im Zweifel sogar eine Ausbildung in der Verwaltung hätte machen brauchen.
25.07.2021, 17:22
Mittlerer Dienst ist schon sehr anspruchslos für einen Volljuristen, auch der schwächste von uns kann das was ein Verwaltungsfachangestellter kann sich schnell anlesen. Ausnahmen bestätigen die Regel, beim Ausländeramt z.b. finden sich oft kein qualifiziertes Personal bei der Bezahlung. Üblicherweise macht man dort aber wirklich simple Tätigkeiten wie massenhaft Bescheide fertigen in alltäglichen Fällen nach immer gleichen Schemata, also Jura auf sehr niedrigem Niveau. Dazu Organisation, Bürgerservice, Aktenführung. Alles was problematisch ist, wird üblicherweise dem Abteilungsleiter/Teamleiter oder gleich dem Rechtsamt weitergeleitet. Es gibt aber im gehobenen Dienst bei jeder Behörde auch juristisch anspruchsvolle Stellen in Führungspositionen, die man als Jurist machen kann. Gerade Kommunalverwaltungen haben da viel interessantes zu bieten. Gewerberecht, Ordnung, Gaststätten, Prostitution, Ausländer, Bau, Waffenrecht, Versammlungsrecht, Umwelt, Sozialrecht... Außerdem ist A12 nicht viel weniger als A13.
25.07.2021, 17:44
(25.07.2021, 17:22)der_david schrieb: Mittlerer Dienst ist schon sehr anspruchslos für einen Volljuristen, auch der schwächste von uns kann das was ein Verwaltungsfachangestellter kann sich schnell anlesen. Ausnahmen bestätigen die Regel, beim Ausländeramt z.b. finden sich oft kein qualifiziertes Personal bei der Bezahlung. Üblicherweise macht man dort aber wirklich simple Tätigkeiten wie massenhaft Bescheide fertigen in alltäglichen Fällen nach immer gleichen Schemata, also Jura auf sehr niedrigem Niveau. Dazu Organisation, Bürgerservice, Aktenführung. Alles was problematisch ist, wird üblicherweise dem Abteilungsleiter/Teamleiter oder gleich dem Rechtsamt weitergeleitet. Es gibt aber im gehobenen Dienst bei jeder Behörde auch juristisch anspruchsvolle Stellen in Führungspositionen, die man als Jurist machen kann. Gerade Kommunalverwaltungen haben da viel interessantes zu bieten. Gewerberecht, Ordnung, Gaststätten, Prostitution, Ausländer, Bau, Waffenrecht, Versammlungsrecht, Umwelt, Sozialrecht... Außerdem ist A12 nicht viel weniger als A13.
Die Situation erinnert mich ein wenig an meine Situation, in der ich selbst einmal steckte. Ich wollte auch immer gern in den höheren Verwaltungsdienst und habe es mit 2x befriedigend im unteren Bereich auch geschafft.
Jede Art von passender Berufserfahrung ist auch im Öffentlichen Dienst gern gesehen. Ich selbst war etwas über ein Jahr Rechtsanwalt, ehe ich dann zu einer Kommunalverwaltung gewechselt war. Insoweit ist die Zeit als Rechtsanwalt sicher keine verlorene Zeit, sondern sehr nützlich, zumal die Arbeit als Jurist in einer Kommunalverwaltung je nach Aufgabenbereich nun nicht unbedingt grundlegend anders ist als die Arbeit als Rechtsanwalt. In einem etwaigen Vorstellungsgespräch würde ich daher auf jeden Fall den Eindruck vermitteln wollen, zwar Spaß an der Arbeit als Rechtsanwalt zu haben, aber zugleich herausstellen, dass es bestimmte Dinge gibt, die einem am Rechtsanwaltsberuf nicht so sonderlich gefallen, welche man im Öffentlichen Dienst in dieser Form nicht hat. Dabei kann man natürlich ergänzen, welche unangenehmen Sachen der Rechtsanwaltsberuf für einen selbst mit sich bringt. Wenn man hier nicht gerade grundlegende Eigenschaften nennt, die jede Juristentätigkeit mit sich bringt, ist man schon mal gut in der Spur.
Als Einstieg in den höheren Verwaltungsdienst könnte sich notfalls zunächst eine befristete Stelle anbieten, da dort die Bewerberanzahl etwas begrenzter sein dürfte und bei einer etwaigen Anschlussstelle Berufserfahrung im Öffentlichen Dienst natürlich sehr gut ankommen dürfte. Solange man die Einstellungsvoraussetzungen einer Stellenausschreibung erfüllt, dürfte oftmals auch die erreichte Punktzahl in den Examina eher zweitrangig sein. Werden z.B. zwei befriedigende Examina verlangt, hat ein Kandidat mit 2x 6,5 Punkten nicht unbedingt weniger Chancen als ein Kandidat mit 8,0 Punkten. Das Erfüllen der Einstellungsvoraussetzungen ist sozusagen nur eine potenzielle Eintrittskarte zum Vorstellungsgespräch. Ob es dann mit einem Vorstellungsgespräch bzw. mit der Stelle klappt, entscheidet dann die Bewerbung und die Präsentation im Vorstellungsgespräch. Im Gegensatz zu vielen Personalern bzw. jursitischen Laien, wissen die Mit-Entscheidungsträger im Öffentlichen Dienst durchaus, dass die erreichte Punktzahl nicht viel über die juristische Qualität eines Kandidaten aussagen muss. Ist also eine eventuelle Mindesthürde erfüllt (wie z.B. zwei Mal befriedigend), hat man es mit einem selbstbewussten Auftritt in gewissen Grenzen letztlich selbst in der Hand.
Wenngleich ist selbst nur im Angestelltenverhältnis arbeite, bestehen auch mit zwei befriedigenden Examina im unteren Bereich durchaus realistische Chancen auf eine Stelle im Beamtenverhältnis. Ich habe mich selbst ein paar Mal bei Städten auf ein Beamtenverhältnis beworben und war trotz dreistelliger Bewerberzahlen schon drei Mal im erlesenen Kreis derjeniegen, die sich dem Personalausschuss präsentieren durften. Leider zeigte sich hierbei allerdings, dass man als männlicher Bewerber gegen eine weibliche Kandidatin mit Heimbonus gegenwärtig kaum eine Chance hat. Insoweit schätze ich die Erfolgschanchen männlicher Bewerber auf eine Stelle im Angestellenverhältnis höher ein als bei einer Stelle im Beamtenverhältnis, da es bei solchen Ausschreibungen in der Regel nur eine Vorstellungsrunde gibt, bei der normalerweise keine Politiker entscheiden. Hat man es dort einmal zum Vorstellungsgespräch geschafft, entscheidet im Gegensatz zu Beamtenstellen fast nur der hinterlassene (fachliche und menschliche) Eindruck.
Ich für meinen Teil habe es gewagt, von einer unbefristeten Rechtsanwaltsstelle in ein befristetes Arbeitsverhältnis im Öffentlichen Dienst zu wechseln, um so den Einstieg zu einem langfristigen Verbleib im höheren Verwaltungsdienst zu finden. Diese Vorgehensweise ist bei nur kurzen befristeten Arbeitsverhältnissen sicherlich nicht geeignet, aber alles in allem halte ich die befristeten Stellen - auch an Orten, die vielleicht nicht der persönlichen Wunschvorstellung entsprechen - für brauchbare Sprungbretter, um dauerhaft eine ordentlich bezahlte Stelle in der Verwaltung zu bekommen.