10.06.2021, 11:42
Das gibt es, im Justizministerium. Auf Landesebene ist das ca. eine Person.
10.06.2021, 13:04
Was du meistenst ist evtl § 46 Abs. 1 GGO
"Bevor ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschluss vorgelegt wird, ist er dem Bundesministerium der Justiz zur Prüfung in rechtssystematischer und rechtsförmlicher Hinsicht (Rechtsprüfung) zuzuleiten."
Im Justizministerium gibt's dann tatsächlich Juristen, die ausschließlich mit der Überprüfung der Gesetzesvorlagen beschäftigt sind. Die Gesetzesentwürfe an sich, werden aber durch die entsprechenden Fachministerien erstellt. Hier sitzen idR Juristen und Fachleute aus dem entsprechenden Themengebiet (Biologen, VWLer, Mediziner etc) zusammen, um den Entwurf zu entwickeln.
"Bevor ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschluss vorgelegt wird, ist er dem Bundesministerium der Justiz zur Prüfung in rechtssystematischer und rechtsförmlicher Hinsicht (Rechtsprüfung) zuzuleiten."
Im Justizministerium gibt's dann tatsächlich Juristen, die ausschließlich mit der Überprüfung der Gesetzesvorlagen beschäftigt sind. Die Gesetzesentwürfe an sich, werden aber durch die entsprechenden Fachministerien erstellt. Hier sitzen idR Juristen und Fachleute aus dem entsprechenden Themengebiet (Biologen, VWLer, Mediziner etc) zusammen, um den Entwurf zu entwickeln.
10.06.2021, 16:26
10.06.2021, 16:47
Die eine Person dürfte allerdings meist schon vorhanden und überaus erfahren sein. Das wird schwierig werden. Im Bund werden es natürlich mehr Stellen sein. Außerdem gibt es mitunter einen Normenkontrollrat, ggf. suchen sie da auch wen in der Geschäftsstelle. In der Parlamentsverwaltung gibt es sicherlich auch solche Stellen. Im Übrigen prüfen natürlich die fachlich berührten Referate nicht nur inhaltlich, sondern auch formal, das könnte also eine Alternative sein.