28.08.2022, 00:27
28.08.2022, 06:11
wäre auch mal angemessen gewesen, das Motiv der Frage anzugeben, um sie überhaupt interpretierbar zu machen.
Setzen, sechs
Setzen, sechs
28.08.2022, 12:14
Oder eine Definition von "Rechtsgebiet".
28.08.2022, 12:17
Sinnvoll ist bestimmt eine Orientierung an den gängigen Praxisgruppen in Kanzleien mit Blick auf die Kategorisierung von Rechtsgebieten.
28.08.2022, 14:15
Ich entschuldige mich für meine laienhafte, lückenhafte und unpräzise Fragestellung und das dadurch verursachte Chaos.
Mir ging es eig nur ums Examen. Erstes sowie zweites. Hab Schuldrecht BT wiederholt/ teils neu gelernt. Und es war vielmehr als erwartet. Und deshalb wollte ich wissen, ob es nur eine subjektive Wahrnehmung ist, dass der Umfang sehr viel ist, zb im Vergleich zum Sachenrecht, oder ob es tatsächlich einfach viel mehr ist.
Mir ging es eig nur ums Examen. Erstes sowie zweites. Hab Schuldrecht BT wiederholt/ teils neu gelernt. Und es war vielmehr als erwartet. Und deshalb wollte ich wissen, ob es nur eine subjektive Wahrnehmung ist, dass der Umfang sehr viel ist, zb im Vergleich zum Sachenrecht, oder ob es tatsächlich einfach viel mehr ist.

28.08.2022, 15:20
in dem fall stimmt es. Sachenrecht ist eher was zum Nachdenken.
bzgl Schuldrecht BT muss der Gesetzgeber mal den Rotstift ansetzen
bzgl Schuldrecht BT muss der Gesetzgeber mal den Rotstift ansetzen
28.08.2022, 20:50