22.10.2021, 19:38
Danke
23.10.2021, 18:30
(22.10.2021, 17:05)Gast schrieb:(22.10.2021, 11:38)Gast schrieb: Zwei Optionen. Entweder übertragen lassen aufs Versorgungswerk. Oder in der Rentenversicherung belassen. Zweite Option geht aber nur, wenn bestimmte Mindestversicherungsgrenzen erreicht sind. Und die Sachbearbeiter kommen damit nicht klar. Hat jedenfalls bei mir nicht geklappt. Scheint nicht weit verbreitet zu sein.
...
2. Wenn Du die allgemeine Wartezeit der GRV (5 Versicherungsjahre) durch Deine bisherigen Beschäftigungen bereits erfüllst, hast Du später neben dem Versorgungswerk auch einen (kleinen) Rentenanspruch aus der GRV. Dies kann dann u.U. mit Blick auf Deinen Status in der gesetzlichen Krankenversicherung sehr vorteilhaft sein.
...
Hi,
kannst du den unterstrichenen Teil vielleicht ein wenig erläutern? Wie genau kann sich das vorteilhaft auswirken? Und gilt das auch für die PKV?
wäre super, wenn du eine kurze Antwort hierzu geben könntest.
Vielen Dank!
25.10.2021, 10:29
Gerne. Wer eine Rente aus der GRV bezieht (und in der zweiten Hälfte seiner Erwerbsbiographie zu 90% dieser Zeit gesetzlich krankenversichert war), darf in die sogenannte "Krankenversicherung der Rentner" (KVdR). Das hat den ganz großen Vorteil, dass verschiedene Einkunftsarten wie Kapitalerträge, private Rentenversicherungen, Mieteinnahmen etc. nicht zur GKV verbeitragt werden müssen. Da man - bei einer soliden Finanzplanung - im Alter oft einiges an solchen Einkünften haben dürfte, kann das viel ausmachen.
Für PKV-Versicherte gilt dies natürlich nicht. Sie zahlen ganz normal ihren Tarifbeitrag, der ja von Einkünften völlig unabhängig ist.
Für PKV-Versicherte gilt dies natürlich nicht. Sie zahlen ganz normal ihren Tarifbeitrag, der ja von Einkünften völlig unabhängig ist.
26.10.2021, 23:39
Dank dir für die Antwort!