21.09.2021, 09:07
Guten morgen,
ich studiere noch jura und hab Interesse am Anwaltsberuf. Ich wollte mal wissen, was es mit dem Versorgungswerk zu tun hat? Ich hab gelesen, dass man bei der Anwaltszulassung automatisch beim Versorgungswerk ist und auch Beiträge zahlt. Wofür ist das versorgungsamt gut ? Welchen Sinn hat es? Wäre super wenn mir das jmd für dumme erklären könnte! Danke!!!
ich studiere noch jura und hab Interesse am Anwaltsberuf. Ich wollte mal wissen, was es mit dem Versorgungswerk zu tun hat? Ich hab gelesen, dass man bei der Anwaltszulassung automatisch beim Versorgungswerk ist und auch Beiträge zahlt. Wofür ist das versorgungsamt gut ? Welchen Sinn hat es? Wäre super wenn mir das jmd für dumme erklären könnte! Danke!!!
21.09.2021, 09:13
Man zahlt nicht in die Deutsche Rentenversicherung ein, sondern in die Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgungskammer. Pauschal gesagt, machen die deine Rente. Viel mehr wie bei der Deutschen Rentenversicherung kommt meines Wissens aber nicht raus.
Ähnliches gibt es für die Ärzte und Apotheker.
Ähnliches gibt es für die Ärzte und Apotheker.
21.09.2021, 10:08
(21.09.2021, 09:13)Gast schrieb: Man zahlt nicht in die Deutsche Rentenversicherung ein, sondern in die Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgungskammer. Pauschal gesagt, machen die deine Rente. Viel mehr wie bei der Deutschen Rentenversicherung kommt meines Wissens aber nicht raus.
Ähnliches gibt es für die Ärzte und Apotheker.
Das ist abhängig vom Versorgungswerk. Gibt auch einige, da kommt deutlich mehr als bei der gesetzlichen Rente raus. Vorteil des Versorgungswerks: Viele gut einzahlende Versicherungsnehmer. Da muss weniger querfinanziert werden als bei der gesetzlichen Rente. Nachteil Versorgungswerk: Nicht umlagenfinanziert, sondern vermögensbasiert. Wenn Rendite schlecht ist oder Inflation kommt, tut uns das mehr weh als der Rentenversicherung.
21.09.2021, 11:53
In Hamburg ist’s super.
22.10.2021, 09:52
Hat jemand mal einen Vergleich, wie viel Rente man im Vergleich von DRV und einem der Versorgungswerke bekommt? Mich würde das einfach mal interessieren, wie groß der Unterschied da ist.
22.10.2021, 10:40
Schau auf den Homepages. Es gibt glaube ich pro Bundesland ein Versorgungswerk. Bayern hat einen Rechner auf der Homepage. Viel mehr als bei der DRV kommt eher nicht raus. Die DRV wird immerhin mittlerweile mit 100 Mrd Steuergeldern pro Jahr gestützt. Ansonsten ist es halt einlagefinanziert und nicht umlagefinanziert. Dh die haben zig Mrd Vermögen und zahlen damit deine Rente.
22.10.2021, 11:00
Also mir prognostiziert das Versorgungswerk bei konstanter Weitereinzahlung eine Rente von ca. 3.600 Euro. Ich glaube das ist deutlich mehr als die Höchstrente in der DRV. Aber wenn die Niedrigzinsphase noch länger anhält, kann das natürlich auch weniger werden.
22.10.2021, 11:34
Weiß jemand wie das mit den BEiträgen läuft, die man in die RV eingezahlt hat bisher? Also: Zivildienst, Nebenjobs usw., wo man eingezahlt hat.
Kann man das aufs Versorgungswerk übertragen oder sich sogar auszahlen lassen?
Kann man das aufs Versorgungswerk übertragen oder sich sogar auszahlen lassen?
22.10.2021, 11:38
Zwei Optionen. Entweder übertragen lassen aufs Versorgungswerk. Oder in der Rentenversicherung belassen. Zweite Option geht aber nur, wenn bestimmte Mindestversicherungsgrenzen erreicht sind. Und die Sachbearbeiter kommen damit nicht klar. Hat jedenfalls bei mir nicht geklappt. Scheint nicht weit verbreitet zu sein.
22.10.2021, 17:05
(22.10.2021, 11:38)Gast schrieb: Zwei Optionen. Entweder übertragen lassen aufs Versorgungswerk. Oder in der Rentenversicherung belassen. Zweite Option geht aber nur, wenn bestimmte Mindestversicherungsgrenzen erreicht sind. Und die Sachbearbeiter kommen damit nicht klar. Hat jedenfalls bei mir nicht geklappt. Scheint nicht weit verbreitet zu sein.
Dieser Beitrag ist vom ersten bis zum letzten Satz unrichtig. Was soll das?
1. Eine Übertragung von Beiträgen aus der GRV ins Versorgungswerk ist nicht möglich.
2. Wenn Du die allgemeine Wartezeit der GRV (5 Versicherungsjahre) durch Deine bisherigen Beschäftigungen bereits erfüllst, hast Du später neben dem Versorgungswerk auch einen (kleinen) Rentenanspruch aus der GRV. Dies kann dann u.U. mit Blick auf Deinen Status in der gesetzlichen Krankenversicherung sehr vorteilhaft sein.
3. Wenn Du diese Wartezeit nicht erfüllst, kannst Du Dir den Arbeitnehmeranteil der bereits gezahlten Beiträge erstatten lassen. Diese Erstattung kannst Du - wenn Du möchtest - beispielsweise als freiwillige Mehrzahlung ins Versorgungswerk investieren, was dann im Ergebnis also einem "Übertrag" zumindest recht nahe kommt. Der Arbeitgeberanteil der Beiträge verbleibt allerdings in der Solidargemeinschaft der GRV (d.h. er ist für Dich "verloren"). NB: Nachversicherungsbeiträge, z.B. aus dem Referendariat, zählen komplett als Arbeitgeberbeiträge (was sie ja faktisch auch sind), d.h. sie bleiben bei einer eventuellen Erstattung komplett außen vor!










