08.09.2021, 12:13
(08.09.2021, 11:42)DMOWMYH schrieb: Also mE ist Die Pension schon aus taktischen Gründen sehr sicher:
1. Es müssten viele Leute, die selbst auf eine gute Pension setzen/gesetzt haben, an der Abschaffung mitarbeiten.
2. In dem Jahr der Abschaffung würden die Kosten für Beamte, aufgrund der zu leistenden Rentenversicherungsbeiträge explodieren, ohne das man davon einen sichtbaren Erfolg hätte. Die Erfahrung zeigt, dass Regierungen sich vor solchen Entscheidungen eher scheuen, da am Ende nur hängen bleibt, dass die massig viel Geld ausgegeben haben. Dass man dafür in ein paar Jahren Pensionen einspart interessiert den Normalo Wähler nicht.
3. Ob man das rückwirkend ändern könnte wäre schon interessant. Wäre wohl eine unechte und damit grds zulässige Rückwirkung...?!
4. Ob man damit ggf. eine Abwanderung von qualifizierten Beamten provoziert, wäre ebenfalls interessant. Für mich persönlich ist die Pension schon ein massiver Pluspunkt der Verwaltung. Ohne diese müsste das Gehalt schon sehr deutlich angehoben werden.
Gerade Punkt 4 ist schon sehr wichtig. Die meisten Kollegen und ich auch, haben die Pension beim Gehalt mitgerechnet, als wir in die Justiz gegangen sind. Wir verzichten ja auf eine Menge an Einkommen, für eine gute Pension. Dadurch erspart man sich eben monatliche Rückstellungen fürs Alter. Also bei Abschaffung der Pension für Bestandsbeamte, müssten die Gehälter massiv steigen. Neben den zusätzlichen Abgaben für die gesetzliche Rente, auch die genannten privaten Rückstellungen. Das sind sicherlich insgesamt über 2.000 Brutto mehr im Monat. Das sind immense Kosten für den Staat, die dieser wohl nicht tätigen wird.
Unabhängig davon könnte ich mir aber sehr gut vorstellen, dass es deutlich weniger neue Verbeamtungen geben wird. Das kann eine Regierung einfach und zeitnah umsetzen. Nur noch nach Tarifvertrag einzustellen.
08.09.2021, 12:15
(08.09.2021, 12:13)Gast schrieb:(08.09.2021, 11:42)DMOWMYH schrieb: Also mE ist Die Pension schon aus taktischen Gründen sehr sicher:
1. Es müssten viele Leute, die selbst auf eine gute Pension setzen/gesetzt haben, an der Abschaffung mitarbeiten.
2. In dem Jahr der Abschaffung würden die Kosten für Beamte, aufgrund der zu leistenden Rentenversicherungsbeiträge explodieren, ohne das man davon einen sichtbaren Erfolg hätte. Die Erfahrung zeigt, dass Regierungen sich vor solchen Entscheidungen eher scheuen, da am Ende nur hängen bleibt, dass die massig viel Geld ausgegeben haben. Dass man dafür in ein paar Jahren Pensionen einspart interessiert den Normalo Wähler nicht.
3. Ob man das rückwirkend ändern könnte wäre schon interessant. Wäre wohl eine unechte und damit grds zulässige Rückwirkung...?!
4. Ob man damit ggf. eine Abwanderung von qualifizierten Beamten provoziert, wäre ebenfalls interessant. Für mich persönlich ist die Pension schon ein massiver Pluspunkt der Verwaltung. Ohne diese müsste das Gehalt schon sehr deutlich angehoben werden.
Gerade Punkt 4 ist schon sehr wichtig. Die meisten Kollegen und ich auch, haben die Pension beim Gehalt mitgerechnet, als wir in die Justiz gegangen sind. Wir verzichten ja auf eine Menge an Einkommen, für eine gute Pension.
Gilt aber finde ich auch nur, wenn man ansonsten in eine GK gegangen wäre, worauf viele dauerhaft auch keine Lust hätten, denke ich.
08.09.2021, 12:51
Pension ist sicher. Es gibt grob 800 000 Lehrer. Wenn die sauer werden überlebt das keine Partei. Das sind ja 3-4 Mio Wählerstimmen, weil die Familie der Lehrer das auch nicht toll finden würde.
08.09.2021, 12:58
Was in 40 Jahren ist kann uns keiner sagen. Währungen können ganz leicht verfallen und Kriesen entstehen.
08.09.2021, 13:13
(08.09.2021, 12:15)Gast schrieb:(08.09.2021, 12:13)Gast schrieb:(08.09.2021, 11:42)DMOWMYH schrieb: Also mE ist Die Pension schon aus taktischen Gründen sehr sicher:
1. Es müssten viele Leute, die selbst auf eine gute Pension setzen/gesetzt haben, an der Abschaffung mitarbeiten.
2. In dem Jahr der Abschaffung würden die Kosten für Beamte, aufgrund der zu leistenden Rentenversicherungsbeiträge explodieren, ohne das man davon einen sichtbaren Erfolg hätte. Die Erfahrung zeigt, dass Regierungen sich vor solchen Entscheidungen eher scheuen, da am Ende nur hängen bleibt, dass die massig viel Geld ausgegeben haben. Dass man dafür in ein paar Jahren Pensionen einspart interessiert den Normalo Wähler nicht.
3. Ob man das rückwirkend ändern könnte wäre schon interessant. Wäre wohl eine unechte und damit grds zulässige Rückwirkung...?!
4. Ob man damit ggf. eine Abwanderung von qualifizierten Beamten provoziert, wäre ebenfalls interessant. Für mich persönlich ist die Pension schon ein massiver Pluspunkt der Verwaltung. Ohne diese müsste das Gehalt schon sehr deutlich angehoben werden.
Gerade Punkt 4 ist schon sehr wichtig. Die meisten Kollegen und ich auch, haben die Pension beim Gehalt mitgerechnet, als wir in die Justiz gegangen sind. Wir verzichten ja auf eine Menge an Einkommen, für eine gute Pension.
Gilt aber finde ich auch nur, wenn man ansonsten in eine GK gegangen wäre, worauf viele dauerhaft auch keine Lust hätten, denke ich.
Gilt ebenso für den Konzern. Dort kommen dann oft noch Aktienoptionen und Betriebsrente hinzu.
08.09.2021, 13:36
http://www.vrb.de/pdf/downloads/irrtueme...orgung.pdf
Finde ich dazu ganz interessant.
Jetzt wird hier recht viel zu einer kompletten Abschaffung der Pension geschrieben aber denkt ihr nicht, dass eine weitere Absenkung des Pensionsniveaus unumgänglich ist?
Finde ich dazu ganz interessant.
Jetzt wird hier recht viel zu einer kompletten Abschaffung der Pension geschrieben aber denkt ihr nicht, dass eine weitere Absenkung des Pensionsniveaus unumgänglich ist?
08.09.2021, 14:05
(08.09.2021, 13:36)Gast schrieb: http://www.vrb.de/pdf/downloads/irrtueme...orgung.pdf
Finde ich dazu ganz interessant.
Jetzt wird hier recht viel zu einer kompletten Abschaffung der Pension geschrieben aber denkt ihr nicht, dass eine weitere Absenkung des Pensionsniveaus unumgänglich ist?
Die Kosten der Pension müssen reduziert werden, das geht nur über eine Senkung des Pensionsniveaus. Eine Abschaffung (bzw. Eingliederung in die GRV) wäre wenn eine populistische Maßnahme, die im Ergebnis den gleichen Effekt hätte. Hier ginge es dann mehr um die Außenwirkung als den tatsächlichen Effekt gegenüber einer bloßen Absenkung des Pensionsniveaus.
Daneben wird der Staat die Zahl der Beamten reduzieren müssen. Es gibt viele Bereiche, in denen ist der Beamtenstatus sogar schon so besser als die Verdienstmöglichkeiten in der freien Wirtschaft, da braucht es die extra Pension gar nicht als Lockmittel. Das mag für Richter/StA und einige Spitzenbeamte anders aussehen aber nicht auf Sachbearbeiterebene oder für Gewi-Absolventen.
08.09.2021, 14:09
(08.09.2021, 13:36)Gast schrieb: http://www.vrb.de/pdf/downloads/irrtueme...orgung.pdf"Alle Bundesregierungen haben erklärt, dass sie auch künftig eine Absenkung des Rentenniveaus wirkungsgleich und systemgerecht auf die Beamtenversorgung übertragen wollen."
Finde ich dazu ganz interessant.
Jetzt wird hier recht viel zu einer kompletten Abschaffung der Pension geschrieben aber denkt ihr nicht, dass eine weitere Absenkung des Pensionsniveaus unumgänglich ist?
Dieses Zitat aus deinem Link würde dafür sprechen.