13.03.2021, 16:22
(14.06.2020, 13:50)Auch Bln schrieb:Stimmt nicht WiMi (Uni) zwischen 1. und 2. wird angerechnet sofern mehr als 50%-Stellle (NRW).(14.06.2020, 09:11)Gast schrieb:(13.06.2020, 16:39)Auch Bln schrieb: Die Anrechnungspraxis unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland aber teilweise erheblich. Berlin ist z.B. eher zurückhaltend, Hamburg eher großzügig. Hintergrund ist, dass es sich im Bereich der "Kann-Anrechnungen" tw. um auslegungsbedürftige Begriffe handelt und dem Dienstherrn insoweit ein gewisser Beurteilungsspielraum zukommt.
Deswegen: Alles wahrheitsgemäß angeben und ggf. gleich aussagekräftige Arbeitzeugenisse oder Bescheinigungen über das soziale Jahr dem Anhörungsbogen beilegen.
Werden in Berlin Tätigkeiten als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer GK idR anerkannt?
Wonach richtet sich sie dauer der Probe Zeit, 3-5 Jahre, außer man wartet freiwillig auf wunschstelle?
Wer entscheidet über die verplanung?
Das kann eigentlich doch nur senjustva, da das KG einen doch nicht am VG verplanen könnte oder habe ich einen Denkfehler?
WiMi zwischen 1. und 2. wird idR nicht anerkannt, WiMi als Assessor*in wird anerkannt.
Probezeit ist in der Ordentlichen idR 3 Jahre. Verlängerungen sind mir bekannt im Zusammenhang blöd liegendenden Unterbrechungen (MuSch nach vier Monaten - bei Rückkehr fängt die Ri'in dann ggf. wieder von vorne an) oder längeren Abwesenheiten (z.B. nach Unfall) innerhalb der Station.
Ansonsten wird nach dem 2. natürlich z.b. eine Vollzeitstelle (bzw mehr als 50%ige) als RA oder in der rechtsabteilung eines Unternehmens voll angerechnet.
13.03.2021, 16:24
(13.03.2021, 16:22)Gast schrieb:(14.06.2020, 13:50)Auch Bln schrieb:Stimmt nicht WiMi (Uni) zwischen 1. und 2. wird angerechnet sofern mehr als 50%-Stellle (NRW).(14.06.2020, 09:11)Gast schrieb:(13.06.2020, 16:39)Auch Bln schrieb: Die Anrechnungspraxis unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland aber teilweise erheblich. Berlin ist z.B. eher zurückhaltend, Hamburg eher großzügig. Hintergrund ist, dass es sich im Bereich der "Kann-Anrechnungen" tw. um auslegungsbedürftige Begriffe handelt und dem Dienstherrn insoweit ein gewisser Beurteilungsspielraum zukommt.
Deswegen: Alles wahrheitsgemäß angeben und ggf. gleich aussagekräftige Arbeitzeugenisse oder Bescheinigungen über das soziale Jahr dem Anhörungsbogen beilegen.
Werden in Berlin Tätigkeiten als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer GK idR anerkannt?
Wonach richtet sich sie dauer der Probe Zeit, 3-5 Jahre, außer man wartet freiwillig auf wunschstelle?
Wer entscheidet über die verplanung?
Das kann eigentlich doch nur senjustva, da das KG einen doch nicht am VG verplanen könnte oder habe ich einen Denkfehler?
WiMi zwischen 1. und 2. wird idR nicht anerkannt, WiMi als Assessor*in wird anerkannt.
Probezeit ist in der Ordentlichen idR 3 Jahre. Verlängerungen sind mir bekannt im Zusammenhang blöd liegendenden Unterbrechungen (MuSch nach vier Monaten - bei Rückkehr fängt die Ri'in dann ggf. wieder von vorne an) oder längeren Abwesenheiten (z.B. nach Unfall) innerhalb der Station.
Ansonsten wird nach dem 2. natürlich z.b. eine Vollzeitstelle (bzw mehr als 50%ige) als RA oder in der rechtsabteilung eines Unternehmens voll angerechnet.
Achso die Zivi-Zeit(wenn man sie noch machen durfte) wird ebenfalls voll abgerechnet
02.04.2021, 11:22
Hat schon mal jemand Untätigkeitsklage erwogen wegen der Erfahrungsstufenfestsetzung? Mag etwas heftig klingen gegen den eigenen Dienstherrn, aber inzwischen schuldet der mir schon ein ansehnliches Sümmchen und ich finds nicht lustig. Ist ja auch nichts Neues, das Gefühl zu haben, der Justizverwaltung eigentlich von Beginn an nur als Kostenposten lästig zu sein. Zumal wenn man dann auch noch von Berufs wegen der Exekutive in die Parade donnert.
02.04.2021, 12:06
(02.04.2021, 11:22)Gast schrieb: Hat schon mal jemand Untätigkeitsklage erwogen wegen der Erfahrungsstufenfestsetzung? Mag etwas heftig klingen gegen den eigenen Dienstherrn, aber inzwischen schuldet der mir schon ein ansehnliches Sümmchen und ich finds nicht lustig. Ist ja auch nichts Neues, das Gefühl zu haben, der Justizverwaltung eigentlich von Beginn an nur als Kostenposten lästig zu sein. Zumal wenn man dann auch noch von Berufs wegen der Exekutive in die Parade donnert.
Wie wäre es, wenn du den zuständigen Sachbearbeiter in der Justizverwaltung erstmal fernmündlich kontaktierst?
02.04.2021, 13:40
Du darfst wohl davon ausgehen, dass ich da schon mehrfach nachgehakt hab.
02.04.2021, 14:36
02.04.2021, 14:45
Nur unter Ausnutzung solcher Ängste können die Justizverwaltungen so verfahren und mir langt es.
02.04.2021, 15:06
02.04.2021, 15:10
Wie lange wartest du denn bereits?








