09.10.2026, 19:25
(09.10.2026, 17:19)EinJurist schrieb: Wenn man dann später einmal in Elternzeit oder Teilzeit möchte gilt ja nach dem LRiStAG BW folgendes:
"Anträge nach Absatz 1 sind nur zu bewilligen, wenn der Richter zugleich zustimmt, mit Beginn oder bei Änderung der Teilzeitbeschäftigung und beim Übergang zur Vollzeitbeschäftigung auch in einem anderen Gericht desselben Gerichtszweiges verwendet zu werden."
-> D.h. man muss unterschreiben, dass man an ein anderes Gericht versetzt werden darf. Gerade mit Kindern wäre das aber ja ein riesiges Problem, weil man dann ja ggfs. örtlich schon sehr gebunden ist und nicht einfach 2h pendeln kann pro Strecke. Inwiefern ist das wirklich ein realistisches Problem? Weil wenn ich zB eine Familie gründen würde, dann würde ich wahrscheinlich gar nicht riskieren in Teilzeit oder längere Elternzeit zu gehen, um nicht in die Gefahr zu geraten, dass die ganze Familie umziehen muss.
Und falls man als Proberichter doch versetzt wird und nicht an dem Startarbeitsgericht (oder SG/VG) verplant wird: Wie wahrscheinlich ist es doch noch an den Wunschort zu kommen, mit wie viel Wartezeit muss man da realistisch rechnen?
Ich weiß nicht ob ich mir zu viel Gedanken mache oder meine Sorgen berechtigt sind. Nicht falsch verstehen, ich hätte kein Problem während der Probezeit mal 2 Jahre wo anders zu leben aber spätestens danach möchte ich nicht auf einmal alle sozialen Kontakte (Freunde, Verein, evtl. sogar Freundnin wenn diese nicht umziehen kann/will) aufgeben müssen und irgendwo anders neu starten. Bei der ordentlichen ist das ja deutlich einfacher weil es sehr viele Gerichte gibt und man daher ja meist nicht so extrem weit weg versetzt wird.
Als Veteran aus BW mag Praktiker Licht ins Dunkeln bringen wie die Verwaltungspraxis diesbezüglich aussieht.
09.10.2026, 20:56
(09.10.2026, 19:25)RefNdsOL schrieb:(09.10.2026, 17:19)EinJurist schrieb: Wenn man dann später einmal in Elternzeit oder Teilzeit möchte gilt ja nach dem LRiStAG BW folgendes:
"Anträge nach Absatz 1 sind nur zu bewilligen, wenn der Richter zugleich zustimmt, mit Beginn oder bei Änderung der Teilzeitbeschäftigung und beim Übergang zur Vollzeitbeschäftigung auch in einem anderen Gericht desselben Gerichtszweiges verwendet zu werden."
-> D.h. man muss unterschreiben, dass man an ein anderes Gericht versetzt werden darf. Gerade mit Kindern wäre das aber ja ein riesiges Problem, weil man dann ja ggfs. örtlich schon sehr gebunden ist und nicht einfach 2h pendeln kann pro Strecke. Inwiefern ist das wirklich ein realistisches Problem? Weil wenn ich zB eine Familie gründen würde, dann würde ich wahrscheinlich gar nicht riskieren in Teilzeit oder längere Elternzeit zu gehen, um nicht in die Gefahr zu geraten, dass die ganze Familie umziehen muss.
Und falls man als Proberichter doch versetzt wird und nicht an dem Startarbeitsgericht (oder SG/VG) verplant wird: Wie wahrscheinlich ist es doch noch an den Wunschort zu kommen, mit wie viel Wartezeit muss man da realistisch rechnen?
Ich weiß nicht ob ich mir zu viel Gedanken mache oder meine Sorgen berechtigt sind. Nicht falsch verstehen, ich hätte kein Problem während der Probezeit mal 2 Jahre wo anders zu leben aber spätestens danach möchte ich nicht auf einmal alle sozialen Kontakte (Freunde, Verein, evtl. sogar Freundnin wenn diese nicht umziehen kann/will) aufgeben müssen und irgendwo anders neu starten. Bei der ordentlichen ist das ja deutlich einfacher weil es sehr viele Gerichte gibt und man daher ja meist nicht so extrem weit weg versetzt wird.
Als Veteran aus BW mag Praktiker Licht ins Dunkeln bringen wie die Verwaltungspraxis diesbezüglich aussieht.
Hm. Ich kann nur für die Ordentliche sprechen, da betraf das eigentlich immer den gleichen LG-Bezirk, und ich bin nach meinen Elternzeiten immer sogar aufs gleiche Dezernat zurückgekommen, wobei die Elternzeiten nur kurz waren.
In der Fachgerichtsbarkeit gibt es weniger Standorte, also ist die Gefahr an sich größer.
Allerdings ist ja die Frage, wann genau man mit wie viel AKA zurückkommt, auch immer Verhandlungssache. Wenn jetzt nur im anderen Arbeitsgericht, in zwei Monaten aber am eigenen eine Stelle frei ist, oder aber erstmal nur 0,8 oder wie auch immer, dann macht man es eben einvernehmlich so, dass es passt. In BW sind die Wege zum zuständigen Personalreferenten im JuM kurz, das kann man einfach besprechen. Ich habe nie gehört, dass da jemand zwingend umziehen musste, das Risiko erscheint mir eher überschaubar.
09.10.2026, 21:27
(09.10.2026, 20:56)Praktiker schrieb:Danke dir für die Antwort. beruhigend dass man in BW mit den Personalrefernten gut reden kann über solche Dinge.(09.10.2026, 19:25)RefNdsOL schrieb:(09.10.2026, 17:19)EinJurist schrieb: Wenn man dann später einmal in Elternzeit oder Teilzeit möchte gilt ja nach dem LRiStAG BW folgendes:
"Anträge nach Absatz 1 sind nur zu bewilligen, wenn der Richter zugleich zustimmt, mit Beginn oder bei Änderung der Teilzeitbeschäftigung und beim Übergang zur Vollzeitbeschäftigung auch in einem anderen Gericht desselben Gerichtszweiges verwendet zu werden."
-> D.h. man muss unterschreiben, dass man an ein anderes Gericht versetzt werden darf. Gerade mit Kindern wäre das aber ja ein riesiges Problem, weil man dann ja ggfs. örtlich schon sehr gebunden ist und nicht einfach 2h pendeln kann pro Strecke. Inwiefern ist das wirklich ein realistisches Problem? Weil wenn ich zB eine Familie gründen würde, dann würde ich wahrscheinlich gar nicht riskieren in Teilzeit oder längere Elternzeit zu gehen, um nicht in die Gefahr zu geraten, dass die ganze Familie umziehen muss.
Und falls man als Proberichter doch versetzt wird und nicht an dem Startarbeitsgericht (oder SG/VG) verplant wird: Wie wahrscheinlich ist es doch noch an den Wunschort zu kommen, mit wie viel Wartezeit muss man da realistisch rechnen?
Ich weiß nicht ob ich mir zu viel Gedanken mache oder meine Sorgen berechtigt sind. Nicht falsch verstehen, ich hätte kein Problem während der Probezeit mal 2 Jahre wo anders zu leben aber spätestens danach möchte ich nicht auf einmal alle sozialen Kontakte (Freunde, Verein, evtl. sogar Freundnin wenn diese nicht umziehen kann/will) aufgeben müssen und irgendwo anders neu starten. Bei der ordentlichen ist das ja deutlich einfacher weil es sehr viele Gerichte gibt und man daher ja meist nicht so extrem weit weg versetzt wird.
Als Veteran aus BW mag Praktiker Licht ins Dunkeln bringen wie die Verwaltungspraxis diesbezüglich aussieht.
Hm. Ich kann nur für die Ordentliche sprechen, da betraf das eigentlich immer den gleichen LG-Bezirk, und ich bin nach meinen Elternzeiten immer sogar aufs gleiche Dezernat zurückgekommen, wobei die Elternzeiten nur kurz waren.
In der Fachgerichtsbarkeit gibt es weniger Standorte, also ist die Gefahr an sich größer.
Allerdings ist ja die Frage, wann genau man mit wie viel AKA zurückkommt, auch immer Verhandlungssache. Wenn jetzt nur im anderen Arbeitsgericht, in zwei Monaten aber am eigenen eine Stelle frei ist, oder aber erstmal nur 0,8 oder wie auch immer, dann macht man es eben einvernehmlich so, dass es passt. In BW sind die Wege zum zuständigen Personalreferenten im JuM kurz, das kann man einfach besprechen. Ich habe nie gehört, dass da jemand zwingend umziehen musste, das Risiko erscheint mir eher überschaubar.
10.10.2026, 15:36
Hier in NRW kommen alle an „ihr“ Gericht zurück, wenn auch natürlich nicht immer in den vorherigen Spruchkörper. Wobei mein Eindruck ist, dass auch da die Präsidien versuchen, vieles möglich zu machen, wenn die Abwesenheit nicht allzu lange dauert und die jeweilige Kammer eine Rückkehr bevorzugt.









