03.02.2026, 12:37
Als Proberichter kann man ja grds im ganzen Bundesland versetzt werden.
Wenn man nach dem Ref am VG/ArbG/Sozialgericht anfängt kann man dann auch an ein anderes Gericht der selben Fachgerichtsbarkeit versetzt werden. Weil es gibt ja nur sehe wenige Fachgerichte und bei einer Versetzung wäre der Arbeitsweg dann plötzlich z.B. 1h 30min-2h statt 40min. Wie wahrscheinlich ist also so eine örtliche Versetzung
Bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist es ja eher so dass man dann an ein benachbartes Gericht kommt und vielleicht 10min Unterschied pro Strecke hat.
Wie wahrscheinlich ist zweitens eine Versetzung in die ordentliche Gerichtsbarkeit/eine andere Fachgerichtsbarkeit.
Am meisten interessiert mich BW, gerne aber auch Berichte aus anderen Bundesländern
Wenn man nach dem Ref am VG/ArbG/Sozialgericht anfängt kann man dann auch an ein anderes Gericht der selben Fachgerichtsbarkeit versetzt werden. Weil es gibt ja nur sehe wenige Fachgerichte und bei einer Versetzung wäre der Arbeitsweg dann plötzlich z.B. 1h 30min-2h statt 40min. Wie wahrscheinlich ist also so eine örtliche Versetzung
Bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist es ja eher so dass man dann an ein benachbartes Gericht kommt und vielleicht 10min Unterschied pro Strecke hat.
Wie wahrscheinlich ist zweitens eine Versetzung in die ordentliche Gerichtsbarkeit/eine andere Fachgerichtsbarkeit.
Am meisten interessiert mich BW, gerne aber auch Berichte aus anderen Bundesländern
03.02.2026, 13:20
In der Verwaltungsgerichtsbarkeit NRW wirst du auch an dem VG verplant, an dem du als Proberichter angefangen hast.
03.02.2026, 14:44
In Berlin und LSA ist es m.W.n. so, dass in der Probezeit Richter quer durch die verschiedenen Gerichtsbarkeiten versetzt werden können. Das ist in den alten Ländern m.W.n. nicht so - da gibt es zumeist nur den Wechsel zwischen StA und ordentlichem Gericht, sofern es sich nicht um getrennte Laufbahnen handelt (u.a. NRW, HH). Bei der Fachgerichtsbarkeit ist es mitunter unterschiedlich gelöst, bei den VGs sind Versetzungen - gegen den Willen - jedenfalls hier (Nds) wohl eher unüblich/nicht vorgesehen. Also wie in NRW von Spencer berichtet.
Zu BW weiß Praktiker womöglich mehr.
Zu BW weiß Praktiker womöglich mehr.
03.02.2026, 14:44
03.02.2026, 15:15
Meines Wissens nur, wenn das im Einstellungsverfahren thematisiert wird. ZB wurde einmal ein Kollege vor der Einstellung gefragt, ob er sich eine 2-jährige Abordnung ans LJPA während der Probezeit vorstellen könne. Da sagt man dann nicht nein. Der Fall ist aber auch schon länger her und hat sich meines Wissens nicht mehr wiederholt, wahrscheinlich gibt es mittlerweile genügend Freiwillige.
10.02.2026, 09:38
In Berlin/Brb. wird man in den Fachgerichtsbarkeiten verplant, in denen man sich bewirbt - so jedenfalls bisher meine Erfahrungen. Nur in der Ordentlichen weißt du anfangs noch nicht, wo du später eingeplant wirst. Eine Versetzung kommt nur dann in Betracht, wenn bestimmte Standorte ganz geschlossen werden (wie das teilweise für die Arbeitsgerichte in Brandenburg immer mal wieder diskutiert wird).
10.02.2026, 11:28
(03.02.2026, 14:44)EinJurist schrieb:(03.02.2026, 13:20)Spencer schrieb: In der Verwaltungsgerichtsbarkeit NRW wirst du auch an dem VG verplant, an dem du als Proberichter angefangen hast.
Und während der Probezeit durchläuft man dann keine andere Station oder kann das ausnahmsweise vorkommen
Nein, grds. nicht. Du wirst in NRW sogar auf den Tag genau an "deinem" VG verplant. Etwas anderes gilt eigentlich nur dann, wenn es im Vorhinein vereinbart worden ist. Es gab zB in den letzten Jahren ein paar Kollegen, die zunächst an eines der etwas kleineren VGs gegangen sind, weil in Düsseldorf und Köln gerade nichts frei war, nach einiger Zeit aber an ihr Wunschgericht wechseln konnten. Von denen sind aber auch einige geblieben und doch nicht gewechselt, weil es ihnen bei ihren Startgerichten gut gefallen hat und sie gar nicht mehr zurück wollten.
15.05.2026, 16:29
(10.02.2026, 09:38)BlnBrb schrieb: In Berlin/Brb. wird man in den Fachgerichtsbarkeiten verplant, in denen man sich bewirbt - so jedenfalls bisher meine Erfahrungen. Nur in der Ordentlichen weißt du anfangs noch nicht, wo du später eingeplant wirst. Eine Versetzung kommt nur dann in Betracht, wenn bestimmte Standorte ganz geschlossen werden (wie das teilweise für die Arbeitsgerichte in Brandenburg immer mal wieder diskutiert wird).
Weißt Du ob es möglich ist irgendwann aus der Fachgerichtsbarkeit in die ordentliche zu wechseln?
09.10.2026, 17:19
Wenn man dann später einmal in Elternzeit oder Teilzeit möchte gilt ja nach dem LRiStAG BW folgendes:
"Anträge nach Absatz 1 sind nur zu bewilligen, wenn der Richter zugleich zustimmt, mit Beginn oder bei Änderung der Teilzeitbeschäftigung und beim Übergang zur Vollzeitbeschäftigung auch in einem anderen Gericht desselben Gerichtszweiges verwendet zu werden."
-> D.h. man muss unterschreiben, dass man an ein anderes Gericht versetzt werden darf. Gerade mit Kindern wäre das aber ja ein riesiges Problem, weil man dann ja ggfs. örtlich schon sehr gebunden ist und nicht einfach 2h pendeln kann pro Strecke. Inwiefern ist das wirklich ein realistisches Problem? Weil wenn ich zB eine Familie gründen würde, dann würde ich wahrscheinlich gar nicht riskieren in Teilzeit oder längere Elternzeit zu gehen, um nicht in die Gefahr zu geraten, dass die ganze Familie umziehen muss.
Und falls man als Proberichter doch versetzt wird und nicht an dem Startarbeitsgericht (oder SG/VG) verplant wird: Wie wahrscheinlich ist es doch noch an den Wunschort zu kommen, mit wie viel Wartezeit muss man da realistisch rechnen?
Ich weiß nicht ob ich mir zu viel Gedanken mache oder meine Sorgen berechtigt sind. Nicht falsch verstehen, ich hätte kein Problem während der Probezeit mal 2 Jahre wo anders zu leben aber spätestens danach möchte ich nicht auf einmal alle sozialen Kontakte (Freunde, Verein, evtl. sogar Freundnin wenn diese nicht umziehen kann/will) aufgeben müssen und irgendwo anders neu starten. Bei der ordentlichen ist das ja deutlich einfacher weil es sehr viele Gerichte gibt und man daher ja meist nicht so extrem weit weg versetzt wird.
"Anträge nach Absatz 1 sind nur zu bewilligen, wenn der Richter zugleich zustimmt, mit Beginn oder bei Änderung der Teilzeitbeschäftigung und beim Übergang zur Vollzeitbeschäftigung auch in einem anderen Gericht desselben Gerichtszweiges verwendet zu werden."
-> D.h. man muss unterschreiben, dass man an ein anderes Gericht versetzt werden darf. Gerade mit Kindern wäre das aber ja ein riesiges Problem, weil man dann ja ggfs. örtlich schon sehr gebunden ist und nicht einfach 2h pendeln kann pro Strecke. Inwiefern ist das wirklich ein realistisches Problem? Weil wenn ich zB eine Familie gründen würde, dann würde ich wahrscheinlich gar nicht riskieren in Teilzeit oder längere Elternzeit zu gehen, um nicht in die Gefahr zu geraten, dass die ganze Familie umziehen muss.
Und falls man als Proberichter doch versetzt wird und nicht an dem Startarbeitsgericht (oder SG/VG) verplant wird: Wie wahrscheinlich ist es doch noch an den Wunschort zu kommen, mit wie viel Wartezeit muss man da realistisch rechnen?
Ich weiß nicht ob ich mir zu viel Gedanken mache oder meine Sorgen berechtigt sind. Nicht falsch verstehen, ich hätte kein Problem während der Probezeit mal 2 Jahre wo anders zu leben aber spätestens danach möchte ich nicht auf einmal alle sozialen Kontakte (Freunde, Verein, evtl. sogar Freundnin wenn diese nicht umziehen kann/will) aufgeben müssen und irgendwo anders neu starten. Bei der ordentlichen ist das ja deutlich einfacher weil es sehr viele Gerichte gibt und man daher ja meist nicht so extrem weit weg versetzt wird.
09.10.2026, 19:08
Eine solche Regelung wurde kürzlich erst in NRW abgeschafft. Zuvor war es aber zumindest in der Verwaltungsgerichtsbarkeit dem Vernehmen nach so, dass man von der Regelung keinen Gebrauch gemacht hat.










