Vor 2 Stunden
(Vor 2 Stunden)nachdenklich schrieb: zum Thema 1. Examen: es wird mit dem Bachelor gleichgestellt, d.h. jeder Wirtschaftsrechtler mit Master hat hier den Vorteil, idR auch jeder LLBler (abgesehen von WisMit-Positionen in der Kanzleiwelt), da das Wirtschaftsrechtstudium mit seinen Schwerpunkten (Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft) natürlich im Vergleich zum klassischen Jurastudium deutlich praxisrelevanter ist. Keinen AG interessiert die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von durch unerkannt Geisteskranke abgeschlossene Verträge, das Abhandenkommen beim Besitzdiener oder das Rederecht des Abgeordneten (jajaja, es geht hier um das Grundverständnis der Materie, strukturiertes Denken, Abstraktion, Schärfung des Judiz bzw Problembewusstsein, Lernen am Fall usw blabla schon klar)
Das ist falsch. Das erste Examen wird in aller Regel einem Master gleichgestellt.
Dass du bei Bewerbungen auf bestimmte Stellen trotzdem das Nachsehen hinter Bachelor/Master Absolventen hast, liegt nicht an einer stumpfen Bachelor/Master Einordnung, sondern an der Frage, was genau erwartet wird.
Und es gibt nunmal vergleichsweise wenig Arbeitgeber, die spezifisch Juristen mit nur einem Staatsexamen suchen. Mit dem richtigen Lebenslauf kannst du bei vielen, die einen Master Abschluss voraussetzen, aber trotzdem easy im Bewerberpool sein.
Vor 2 Stunden
Also vor ein paar Monaten habe ich noch Stellenausschreibungen einer Oberbehörde gesehen, die sich für E13-Einstufung an Volljuristen oder Masterabsolventen gewandt hatte; gleiches galt bzgl einer Position in einem mittelständischen Unternehmen und einer Bank.