• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Warum keine Platzziffer als Einstellungskriterium?
« 1 2 3
Antworten

 
Warum keine Platzziffer als Einstellungskriterium?
Bre
Member
***
Beiträge: 183
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#21
09.11.2023, 01:04
Zum Thema: Eine Heranziehung (alleine) der Platzziffer wäre derzeit alleine deshalb nicht möglich, weil mehrere Bundesländer keine Platzziffern bekannt geben (auch nicht auf Antrag).
Suchen
Zitieren
omnimodo
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.057
Themen: 7
Registriert seit: Apr 2021
#22
09.11.2023, 08:22
(09.11.2023, 01:04)Bre schrieb:  Zum Thema: Eine Heranziehung (alleine) der Platzziffer wäre derzeit alleine deshalb nicht möglich, weil mehrere Bundesländer keine Platzziffern bekannt geben (auch nicht auf Antrag).

Das ist ja kein Problem, weil es sich mit wenigen Handgriffen lösen ließe.
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.008
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#23
09.11.2023, 23:12
(09.11.2023, 01:03)Bre schrieb:  
(08.11.2023, 07:23)Praktiker schrieb:  
(07.11.2023, 13:18)Nasu schrieb:  Die Klausuren werden doch faktisch eh relativ bewertet, also in Abhängigkeit zu den Leistungen der anderen Teilnehmer, sodass es im Ergebnis fast keinen Unterschied machen würde.

Das ist ein psychologischer Effekt, dessen man sich bewusst sein muss, aber prüfungsrechtlich nicht richtig [...].


A.A. die ständige höchstrichterliche Rspr., siehe etwa BVerwG, Urt. v. 10.04.2019 - BVerwG 6 C 19.18 m.w.N. auf die Rspr. der Verwaltungsgerichte und des BVerfG:

"Aufgrund der Gewichtung der einzelnen Vorzüge und Nachteile der Prüfungsleistung und deren Vergleich mit anderen Bearbeitungen vergibt der Prüfer die Note"

Der Vergleich mit anderen Bearbeitungen ist gerade mit Blick auf Art. 3 I GG geboten.

Nein, das ist ein Missverständnis. Die Rechtsprechung kennt die tatsächlichen Effekte und begründet daraus das Prüferermessen. 

Das ändert aber nichts daran, das die Notenstufen einen objektiven Maßstab vorgeben, nämlich die "durchschnittlichen Anforderungen", vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/jurprnotskv/__1.html, bezogen auf einen Absolventen/Referendar bzw. das Statusamt R1. Es kann also bei ungünstiger Zuteilung ohne Weiteres sein, dass sämtliche Klausuren in meinem Stapel nur 3 Punkte haben oder alle über 10 - das ist halt in der Praxis sehr unwahrscheinlich. Aber ich habe es durchaus öfters, dass der Stapel der Erstkorrektur durchweg besser oder schlechter als der der Zweitkorrektur ausfällt. Und selbstverständlich ist es dann kein zulässiges Argument im Gutachten, dass die schlechten oder guten Plätze schon vergeben waren. Man kann lediglich, wenn es alle schlecht machen, seinen (objektiven!) Maßstab hinterfragen. Wäre es anders, bräuchte es gar keine Platzziffern...
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 2 3
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus