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Warum keine Platzziffer als Einstellungskriterium?
Law.NRW
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Beiträge: 110
Themen: 8
Registriert seit: Jan 2021
#1
05.11.2023, 16:46
Der Titel ist Programm. Warum wird nach Note sortiert und nicht nach Platzziffer? In jedem anderen Land (vor allem in UK) ist Top x % das Kriterium (zB auch bei der Aufnahme in Studiengänge). 

Dann hätte sich nämlich auch das Gerede über das Nord-Süd-Gefälle und das Herausrechnen des Schwerpunkts erledigt, da es nur auf die Platzziffer ankommen würde. 

Zudem ist es das validere Kriterium auch bei schwierigen Durchgängen und lässt im oberen Bereich (z.B. zwischen 6,5 und 8 oder 9 und 11 Punkten) eine bessere Differenzierung zu, denn da liegen gut 10 Prozent zwischen, ein gut schaffen aber nur wenige.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.11.2023, 16:48 von Law.NRW.)
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Ref_GPA1234
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Beiträge: 90
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#2
05.11.2023, 17:02
(05.11.2023, 16:46)Law.NRW schrieb:  Der Titel ist Programm. Warum wird nach Note sortiert und nicht nach Platzziffer? In jedem anderen Land (vor allem in UK) ist Top x % das Kriterium (zB auch bei der Aufnahme in Studiengänge). 

Dann hätte sich nämlich auch das Gerede über das Nord-Süd-Gefälle und das Herausrechnen des Schwerpunkts erledigt, da es nur auf die Platzziffer ankommen würde. 

Zudem ist es das validere Kriterium auch bei schwierigen Durchgängen und lässt im oberen Bereich (z.B. zwischen 6,5 und 8 oder 9 und 11 Punkten) eine bessere Differenzierung zu, denn da liegen gut 10 Prozent zwischen, ein gut schaffen aber nur wenige.

Würde das wirklich an der Vergleichbarkeit etwas ändern? Das würde doch nur dazu führen, dass man in Bundesländern, in denen es eine höhere Durchschnittsnote gibt, ebenfalls eine höhere Note braucht um zu den Top X% zu gehören, während man in Bundesländern mit einem niedrigeren Schnitt mit schon einer "schlechteren" Note in den Top X% ist. Sagt das dann wirklich mehr über die Qualität der Kandidaten aus, als die reine Note? Ist jemand der in Bundesland A mit 9,2 Punkten nicht in den Top X% (sagen wir z.B. 30%) ist schlechter, als jemand der in Bundesland B mit 8,4 Punkten noch drin ist?

Und auch das mit den "schwierigen" Durchgängen sehe ich nicht so. Woran willst du festmachen, ob es an den Klausuren lag und nicht einfach die Kandidaten schlechter waren? Meiner Meinung nach wäre die Vergleichbarkeit der Note durchgangsübergreifend nicht gegeben.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.11.2023, 17:02 von Ref_GPA1234.)
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Law.NRW
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Beiträge: 110
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Registriert seit: Jan 2021
#3
05.11.2023, 17:19
Naja, die von Dir zitierten Argumente bzw. betreffen die Prozentränge genau wie die Note an sich. Ich habe ja aber noch ein paar andere Vorteile genannt.
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Praktiker
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#4
05.11.2023, 18:06
Eigentlich wird ja überhaupt nicht sortiert. Abgesehen von einigen Ländern mit harter Mindestnote und auch bei denen oberhalb dieser Note geht es ja nie ausschließlich um die Examensnoten, sondern auch um Bewerbungsgespräch, Assessment o.ä.
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Egal
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#5
05.11.2023, 21:41
Nicht alle Bundesländer nennen die Plätze.
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Patenter Gast
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Registriert seit: Oct 2022
#6
07.11.2023, 11:03
(05.11.2023, 16:46)Law.NRW schrieb:  Der Titel ist Programm. Warum wird nach Note sortiert und nicht nach Platzziffer? In jedem anderen Land (vor allem in UK) ist Top x % das Kriterium (zB auch bei der Aufnahme in Studiengänge). 

Dann hätte sich nämlich auch das Gerede über das Nord-Süd-Gefälle und das Herausrechnen des Schwerpunkts erledigt, da es nur auf die Platzziffer ankommen würde. 

Zudem ist es das validere Kriterium auch bei schwierigen Durchgängen und lässt im oberen Bereich (z.B. zwischen 6,5 und 8 oder 9 und 11 Punkten) eine bessere Differenzierung zu, denn da liegen gut 10 Prozent zwischen, ein gut schaffen aber nur wenige.


Mein Gegen-Argument wäre: Weil du als Prüfling nicht gegen deine Kommilitonen konkurrierst, sondern das Examen dein Gegner ist. Es ist mir relativ egal, ob du im Verhältnis zu deinen Kommilitonen besser oder schlechter bist. Mich interessiert vielmehr, ob du absolut ein bestimmtes Leistungsniveau (ausgedrückt durch die Note) erreicht hast.

Wenn du in einem sehr starken Jahrgang bist, werden deine 9 Punkte nicht dadurch schlechter, dass mehr um dich herum 10 Punkte schaffen. Andersherum werden deine 8 Punkte nicht automatisch besser, nur weil zufällig ein paar gute Leute in deiner Prüfungsrunde fehlen und es dadurch weniger sehr gute Noten gibt. 

Natürlich sind auch die Noten nicht perfekt - das weiß fast jeder. Daher schauen die allermeisten auch auf das Vorstellungsgespräch, den Lebenslauf und sonstige Qualifikationen.
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guga
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Themen: 2
Registriert seit: Jul 2020
#7
07.11.2023, 11:28
Einfach Tradition. Platzziffer/relative Benotung kommt aus der Psychologie und empirischen Sozialforschung und da hat Deutschland nach dem 2. Weltkrieg sehr viel Kompetenz verloren. Die Amis sind einfach weiter.
PISA, TMS (Test für Medizinstudium) und alle IQ Tests sind zum Beispiel alle mit Prozentrang. Alles, das neuer ist (= Nach 1970 entwickelt oder erneuert), benutzt eigentlich Prozentränge.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.11.2023, 11:32 von guga.)
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nachdenklich
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Beiträge: 497
Themen: 8
Registriert seit: Sep 2023
#8
07.11.2023, 11:29
Was würde das denn ändern? Wenn ich als GK nur Platzziffer 1-100 für meine 5 -10 Neueinstellungen als Bewerber zulassen, wo ist denn da mein Mehrwert, wenn dies auch die anderen GKs oder Rechtsabteilung der großen Unternehmen als Richtwert nehmen? Im Endeffekt bändert sich der Bewerberpool doch nicht? 9 Punkte sind nun einmal die von allen AGs akzeptierte Grenze bei der man davon ausgeht, dass Bewerber Jura "verstanden" bzw zumindest ein Grundverständnis erworben haben, welches durch Fleiß und evtl sogar Intelligenz begleitet wird. Die AGs werden dann vllt ab Platzziffer 250 ein Äquivalent zu den 9 Punkten sehen.....

Außerdem ist mMn der Unterschied von 8 zu 9 oder auch von 9 zu 11 Punkten in der Klausur oft nur marginal. Warum sollte ich mir als AG andere Kandidaten von vornherein entgehen lassen, nur weil sie vllt unter Zeitdruck das Konkurrenzproblem im Gutachten vernachlässigt oder evtl im Rahmen der Statthaftigkeit der Vollstreckungsgenklage nicht ganz sauber zum § 766 abgegrenzt oder den Anerkenntnis-Tenor unsauber formuliert haben? Das wäre doch das gleiche wenn ich Platzziffer 101 oder nur 107 bin. Ich sehe da keinen Unterschied.

Jura ist doch das Fach, wo NOTEN immer zählen werden, auch mit 35, auch mit 45 oder mit 50 Jahren. Um das angebliche Nord-Süd-Gefälle zu beheben müsste man auf den universitären Teil verzichten und überall die gleichen Prüfungsvoraussetzungen einführen (kein Abschichten oder die mündliche Prüfung einheitlich mit 25% gewichten)
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.11.2023, 11:36 von nachdenklich.)
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kingofkittys
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Themen: 4
Registriert seit: Jul 2023
#9
07.11.2023, 11:39
(07.11.2023, 11:29)nachdenklich schrieb:  Was würde das denn ändern? Wenn ich als GK nur Platzziffer 1-100 für meine 5 -10 Neueinstellungen als Bewerber zulassen, wo ist denn da mein Mehrwert, wenn dies auch die anderen GKs oder Rechtsabteilung der großen Unternehmen als Richtwert nehmen? Im Endeffekt bändert sich der Bewerberpool doch nicht? 9 Punkte sind nun einmal die von allen AGs akzeptierte Grenze bei der man davon ausgeht, dass Bewerber Jura "verstanden" bzw zumindest ein Grundverständnis erworben haben, welches durch Fleiß und evtl sogar Intelligenz begleitet wird. Die AGs werden dann vllt ab Platzziffer 250 ein Äquivalent zu den 9 Punkten sehen.....

Außerdem ist mMn der Unterschied von 8 zu 9 oder auch von 9 zu 11 Punkten in der Klausur oft nur marginal. Warum sollte ich mir als AG andere Kandidaten von vornherein entgehen lassen, nur weil sie vllt unter Zeitdruck das Konkurrenzproblem im Gutachten vernachlässigt oder evtl im Rahmen der Statthaftigkeit der Vollstreckungsgenklage nicht ganz sauber zum § 766 abgegrenzt oder den Anerkenntnis-Tenor unsauber formuliert haben? Das wäre doch das gleiche wenn ich Platzziffer 101 oder nur 107 bin. Ich sehe da keinen Unterschied.

Jura ist doch das Fach, wo NOTEN immer zählen werden, auch mit 35, auch mit 45 oder mit 50 Jahren. Um das angebliche Nord-Süd-Gefälle zu beheben müsste man auf den universitären Teil verzichten und überall die gleichen Prüfungsvoraussetzungen einführen (kein Abschichten oder die mündliche Prüfung einheitlich mit 25% gewichten)

Ist das eigentlich wirklich so? Ich bin seit einem Jahr im Job und habe das Gefühl, dass mich nie wieder jemand danach fragen wird, außer ich bewerbe mich beim Staat...
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nachdenklich
Senior Member
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Beiträge: 497
Themen: 8
Registriert seit: Sep 2023
#10
07.11.2023, 11:40
(07.11.2023, 11:28)guga schrieb:  Einfach Tradition. Platzziffer/relative Benotung kommt aus der Psychologie und empirischen Sozialforschung und da hat Deutschland nach dem 2. Weltkrieg sehr viel Kompetenz verloren. Die Amis sind einfach weiter.
PISA, TMS (Test für Medizinstudium) und alle IQ Tests sind zum Beispiel alle mit Prozentrang. Alles, das neuer ist (= Nach 1970 entwickelt oder erneuert), benutzt eigentlich Prozentränge.

Gerade in den USA kommen auf die besten Schulen insbesondere auch Bewerber von Wohlhabenden (Spendern) oder aus (angeblich) marginalisierten Randgruppen ohne die Tests als Topabsolvent zu bestehen.
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