25.02.2023, 13:40
(25.02.2023, 13:29)Egal schrieb:(25.02.2023, 11:42)Patenter Gast schrieb: Dass die Rente steigt, wenn man den Regelbeitrag überzahlt, ist ja kein Wunder :D
Ich würde die Diskussion immer vom Regelbeitrag aus führen, da der deutschlandweit gleich sein sollte (also 10/10).
Da jedes VW selbst anlegt und eine unterschiedliche Einzahlerstruktur hat, kann es zu unterschiedlichen Rentenhöhen kommen. Die Prognosen im jetzt sind aber auch ziemlich egal; wer weiß, wie sich das alles in 30 Jahren entwickelt hat. Vielleicht ist NRW dann schlechter als Hessen.
Hier wurde nach Höchstbeitrag gefragt :-) Der Regelbeitrag liegt zumindest in Hamburg deutlich unter der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer also angestellt ist und den gesetzlichen Beitrag zahlt, zahlt je nach Gehalt mehr als den Regelbeitrag von 10/10.
Ich korrigiere mich. 10/10 scheint laut Brutto-Netto-Rechner der Beitrag gemäß Beitragsbemessungsgrenze zu sein.
25.02.2023, 13:42
(25.02.2023, 13:36)Patenter Gast schrieb:(25.02.2023, 13:29)Egal schrieb:(25.02.2023, 11:42)Patenter Gast schrieb: Dass die Rente steigt, wenn man den Regelbeitrag überzahlt, ist ja kein Wunder :D
Ich würde die Diskussion immer vom Regelbeitrag aus führen, da der deutschlandweit gleich sein sollte (also 10/10).
Da jedes VW selbst anlegt und eine unterschiedliche Einzahlerstruktur hat, kann es zu unterschiedlichen Rentenhöhen kommen. Die Prognosen im jetzt sind aber auch ziemlich egal; wer weiß, wie sich das alles in 30 Jahren entwickelt hat. Vielleicht ist NRW dann schlechter als Hessen.
Hier wurde nach Höchstbeitrag gefragt :-) Der Regelbeitrag liegt zumindest in Hamburg deutlich unter der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer also angestellt ist und den gesetzlichen Beitrag zahlt, zahlt je nach Gehalt mehr als den Regelbeitrag von 10/10.
Ok, jetzt wird es kompliziert. Lass es mich so ausdrücken, 10/10 sollte der Höchstbetrag äquivalent zum Höchstbetrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung sein, also Beitragsbemessungsgrenze. Denn ansonsten zahlt der eine nur 5/10 ein und wundert sich, wieso 1.500 Euro an Anwartschaft kommen, während ein anderer 10/10 zahlt und wieder einer zahlt 20/10. Die Höchstbeträge unterscheiden sich ja auch noch je nach VW.
Aber nun gut, mit der eigentlichen Frage, hat das auch nichts mehr zu tun.
Dann hat es mit den unterschiedlichen Rechenwegen der VWe zu tun. 10/10 ergibt bei mir eine deutlich höhere Rente als bei dir.
25.02.2023, 13:44
(25.02.2023, 13:42)Egal schrieb:(25.02.2023, 13:36)Patenter Gast schrieb:(25.02.2023, 13:29)Egal schrieb:(25.02.2023, 11:42)Patenter Gast schrieb: Dass die Rente steigt, wenn man den Regelbeitrag überzahlt, ist ja kein Wunder :D
Ich würde die Diskussion immer vom Regelbeitrag aus führen, da der deutschlandweit gleich sein sollte (also 10/10).
Da jedes VW selbst anlegt und eine unterschiedliche Einzahlerstruktur hat, kann es zu unterschiedlichen Rentenhöhen kommen. Die Prognosen im jetzt sind aber auch ziemlich egal; wer weiß, wie sich das alles in 30 Jahren entwickelt hat. Vielleicht ist NRW dann schlechter als Hessen.
Hier wurde nach Höchstbeitrag gefragt :-) Der Regelbeitrag liegt zumindest in Hamburg deutlich unter der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer also angestellt ist und den gesetzlichen Beitrag zahlt, zahlt je nach Gehalt mehr als den Regelbeitrag von 10/10.
Ok, jetzt wird es kompliziert. Lass es mich so ausdrücken, 10/10 sollte der Höchstbetrag äquivalent zum Höchstbetrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung sein, also Beitragsbemessungsgrenze. Denn ansonsten zahlt der eine nur 5/10 ein und wundert sich, wieso 1.500 Euro an Anwartschaft kommen, während ein anderer 10/10 zahlt und wieder einer zahlt 20/10. Die Höchstbeträge unterscheiden sich ja auch noch je nach VW.
Aber nun gut, mit der eigentlichen Frage, hat das auch nichts mehr zu tun.
Dann hat es mit den unterschiedlichen Rechenwegen der VWe zu tun. 10/10 ergibt bei mir eine deutlich höhere Rente als bei dir.
Ich habe doch nirgendwo eine Rentenhöhe bei 10/10 angegeben bzw. errechnet

25.02.2023, 15:40
In HE liegt mein „Höchstbeitrag“ bei ca. 1.360€.
Habe mich auch über die niedrige prognostizierte Rente gewundert. Bei mir wären es knapp 2.900€. Bin aber auch erst mit 31 Anwalt geworden.
Habe mich auch über die niedrige prognostizierte Rente gewundert. Bei mir wären es knapp 2.900€. Bin aber auch erst mit 31 Anwalt geworden.
26.02.2023, 01:32
Sorry für die Unklarheit, meinte mit Höchstbetrag 10/10, sprich man zahlt das maximale der Beitragsbemessungsgrenze ein. Da kam bei mir die Prognose mit 3.200€.
27.02.2023, 10:31
ES kommt entscheidend darauf an, wann man beginnt einzuzahlen. Bei gleichem Betrag 10/10 können es bei Beginn mit 25 schnell 4.000 Euro sein und bei Einzahlungsbeginn 32 dann eben nur 3.000.