21.03.2025, 17:44
(21.03.2025, 17:43)SeamusF schrieb:Weiß jemand ob das Beamtenstatusgesetz oder landesrechtliche Regelungen eine Rolle spielten?(21.03.2025, 17:30)Anni_NrW schrieb:(21.03.2025, 17:26)ref79 schrieb:(21.03.2025, 17:23)refisenj schrieb:(21.03.2025, 17:21)ref79 schrieb: Warum war die Klage unzulässig?Bei mir war die Klage auch zulässig. Und habe auch 123 BGB analog geprüft
Wegen des „Widerrufs“ hab ich nur Anfechtung 123 BGB und ansonsten kurz 138, 242 BGB geprüft und im Ergebnis abgelehnt.
Wegen der Analogie war ich mir nicht sicher, weil wir ja vor dem OLG waren.. fand die Kombi aus Zivil- Verwaltungs- und zT Strafrecht ohnehin ganz heftig..
Klingt schwer. Mag jemand erzählen, ob in NRW die gleiche Klausur lief?
Denke schon: Notar der einen Antrag auf Entlassung gestellt hat. Entlassungsverfügung ist ergangen, nun rügt er dass er „genötigt“ wurde und dass er sich nicht mehr gebunden fühlt an seine E
21.03.2025, 17:55
Wie breit konntet ihr noch Ausführungen wegen der Rechtmäßigkeit der Altersbegrenzung machen? Habe kaum noch Zeit dafür gehabt + die Prüfung quasi inzident bzw „im Übrigen“ im Rahmen des Punktes „erledigendes Ereignis“ so nebenher abgeklappert
Und noch eine Frage: habt ihr die RBB problematisiert? Da war nicht angegeben, welches Gericht.
Und noch eine Frage: habt ihr die RBB problematisiert? Da war nicht angegeben, welches Gericht.
21.03.2025, 19:17
(21.03.2025, 17:55)ref79 schrieb: Wie breit konntet ihr noch Ausführungen wegen der Rechtmäßigkeit der Altersbegrenzung machen? Habe kaum noch Zeit dafür gehabt + die Prüfung quasi inzident bzw „im Übrigen“ im Rahmen des Punktes „erledigendes Ereignis“ so nebenher abgeklappert
Und noch eine Frage: habt ihr die RBB problematisiert? Da war nicht angegeben, welches Gericht.
Ich habe das Gutachten unterteilt. Einmal Begutachtung der Erfolgsaussichten/Zweckmässigkeit etc. also alles in Bezug auf anhängiges Verfahren und dann noch die beiden „Zusatzfragen“
Zur RBB: hab 58 II angenommen und im Übrigen trotzdem noch die Frist nach 74 geprüft, da ja auf alle Fragen einzugehen ist
Was ich mich gefragt habe: das Gericht hat dem Kläger iRd Hinweises doch eine Frist von 2 Wochen gegeben zur Erklärung, die EE erfolgte aber knapp einen Monat später. Hat das Auswirkungen auf die Wirksamkeit der EE? Habe die Verspätung jedenfalls gerügt, aber keine Ahnung, ob das Sinn ergibt.
21.03.2025, 19:19
(21.03.2025, 17:44)SeamusF schrieb:(21.03.2025, 17:43)SeamusF schrieb:Weiß jemand ob das Beamtenstatusgesetz oder landesrechtliche Regelungen eine Rolle spielten?(21.03.2025, 17:30)Anni_NrW schrieb:(21.03.2025, 17:26)ref79 schrieb:(21.03.2025, 17:23)refisenj schrieb: Bei mir war die Klage auch zulässig. Und habe auch 123 BGB analog geprüft
Wegen der Analogie war ich mir nicht sicher, weil wir ja vor dem OLG waren.. fand die Kombi aus Zivil- Verwaltungs- und zT Strafrecht ohnehin ganz heftig..
Klingt schwer. Mag jemand erzählen, ob in NRW die gleiche Klausur lief?
Denke schon: Notar der einen Antrag auf Entlassung gestellt hat. Entlassungsverfügung ist ergangen, nun rügt er dass er „genötigt“ wurde und dass er sich nicht mehr gebunden fühlt an seine E
Ich habe das nicht geprüft, da Notare keine Beamten sind, sondern Beliehene
21.03.2025, 19:23
(21.03.2025, 19:19)NinchenBerlin schrieb:(21.03.2025, 17:44)SeamusF schrieb:(21.03.2025, 17:43)SeamusF schrieb:Weiß jemand ob das Beamtenstatusgesetz oder landesrechtliche Regelungen eine Rolle spielten?(21.03.2025, 17:30)Anni_NrW schrieb:(21.03.2025, 17:26)ref79 schrieb: Wegen der Analogie war ich mir nicht sicher, weil wir ja vor dem OLG waren.. fand die Kombi aus Zivil- Verwaltungs- und zT Strafrecht ohnehin ganz heftig..
Klingt schwer. Mag jemand erzählen, ob in NRW die gleiche Klausur lief?
Denke schon: Notar der einen Antrag auf Entlassung gestellt hat. Entlassungsverfügung ist ergangen, nun rügt er dass er „genötigt“ wurde und dass er sich nicht mehr gebunden fühlt an seine E
Ich habe das nicht geprüft, da Notare keine Beamten sind, sondern Beliehene
Steht das irgendwo
21.03.2025, 19:45
(21.03.2025, 19:23)SeamusF schrieb:(21.03.2025, 19:19)NinchenBerlin schrieb:(21.03.2025, 17:44)SeamusF schrieb:(21.03.2025, 17:43)SeamusF schrieb:Weiß jemand ob das Beamtenstatusgesetz oder landesrechtliche Regelungen eine Rolle spielten?(21.03.2025, 17:30)Anni_NrW schrieb: Klingt schwer. Mag jemand erzählen, ob in NRW die gleiche Klausur lief?
Denke schon: Notar der einen Antrag auf Entlassung gestellt hat. Entlassungsverfügung ist ergangen, nun rügt er dass er „genötigt“ wurde und dass er sich nicht mehr gebunden fühlt an seine E
Ich habe das nicht geprüft, da Notare keine Beamten sind, sondern Beliehene
Steht das irgendwo
§ 1 BNotO (war abgedruckt) ist der BeleihungsTB