05.05.2022, 10:07
Drehkreuz passieren als (untergeschobene) Willenserklärung ist in diesem Zusammenhang auch ein echtes Schmankerl
05.05.2022, 10:11
(05.05.2022, 09:07)Refkiki schrieb: Ich bin mal gespannt, wie es jetzt weitergeht. Das könnte ja zu einer wilden Klagewelle führen. Bislang hat die ZPO dafür kein Instrument oder? Selbst wenn eine Musterfeststellungsklage nochmal gegen einzelne Betreiber erfolgen würde, muss ein Kunde danach nochmal einzeln vorgehen oder?
Es würde dann vermutlich ähnlich wie die VW-Prozesse laufen, nur halt überwiegend vor den Amtsgerichten.
Wobei einem ja die Ansprüche bereits zuvor schon von einschlägigen Anbietern abgekauft wurden, kann mir vorstellen, dass hier viele Kunden bei den doch verhältnismäßig kleinen Beträgen einen Abschlag in Kauf genommen haben/nehmen werden, um sich mit dem Prozess nicht rumschlagen zu müssen. Das würde dann entsprechend für etwas kompaktere Verfahren sorgen.
05.05.2022, 10:12
Naja, die 160 € RVG Gebühren sind nicht gerade interessant
05.05.2022, 10:31
Also ich habe gleich gestern meinem (schon gekündigten) Fitnessstudio geschrieben mit Verweis auf das Urteil und heute habe ich eine Antwort bekommen, dass die Beiträge in den nächsten vier Wochen überwiesen werden
05.05.2022, 10:57
(04.05.2022, 20:01)Refkiki schrieb: Was sagt ihr zur Abgrenzung von §275/§326 zur § 313? Der BGH lässt ja kurz anklingen, dass § 313 komplett gesperrt sei. Ich hab im Kopf, dass § 313 grds subsidiär ist, weiß jemand ob das aber schon immer so krass gehandhabt wurde? Dachte über § 313 kann man trotzdem noch abwägen...
Nein, ist krass subisidiär. Ich kenne kein Urteil, wo NEBEN § 275 auch noch WdG angewendet wurde.
05.05.2022, 14:25
Gibt es dazu außer, dass § 275 die Situation abschließend regelt, auch noch andere Argumente? (außer jetzt inhaltliche) Ich hab es bislang zwar nie geprüft gesehen, aber hab das trotzdem für nicht so krass eng gehalten.









