09.02.2022, 13:19
Man sollte sich aber auch im klaren sein, dass der Stil nur in den seltensten Fällen (bis nie) darüber entscheidet, ob man den Fall gewinnt.
09.02.2022, 13:30
Man muss sich einfach klar machen für wen man schreibt und wen man glücklich machen will. Der Richter will es möglichst knapp und einfach formuliert. Der Gegner auch. Der eigene Mandant hat andere Anforderungen. Alle Tipps, die diese Situationen nicht differenzieren, sind unbrauchbar. Als Kläger schreibe ich zB verständlicher, damit der Richter gut folgen kann und nur copy paste machen muss. Als Beklagter schreibe ich unverständlicher, um alle zu verwirren. Für einen Mandant, der Landwirt ist, schreibe ich auch anders als für einen Professor.
09.02.2022, 13:40
(09.02.2022, 13:30)guga schrieb: Man muss sich einfach klar machen für wen man schreibt und wen man glücklich machen will. Der Richter will es möglichst knapp und einfach formuliert. Der Gegner auch. Der eigene Mandant hat andere Anforderungen. Alle Tipps, die diese Situationen nicht differenzieren, sind unbrauchbar. Ich schreibe schließlich keinen Zeitungsartikel.
Warum sollte der Mandant Interesse an einem aufgeblähten Schriftsatz voll mit schwer bis unverständlichen Formulierung, sprachlichen Fehlern und Bandwurmsätzen haben, der im Regelfall am Kern des Problems vorbeischreibt und herumschwurbelt? Im Zweifel führt das nur dazu, dass wesentliche Aspekte der Argumentation (die vielleicht sogar valide sind) in dem Geschwurbel untergehen.
Der beste Schriftsatz ist der, den der Richter durchliest, sich denkt "Genau so ist es", die wesentlichen Formulierungen aus dem Schriftsatz übernimmt und in kurzer Zeit das gewünschte Urteil fällt. Das geht nur mit sprachlicher Präzision und Reduktion und spart allen Beteiligten Zeit und Nerven.
Die einzig denkbare Konstellation ist, dass es sich um einen klaren "losing case" handelt und man den Mandanten blenden will. Dann hat man aber hoffentlich vorher vernünftig über die mangelnden Erfolgsaussichten aufgeklärt und schreibt einen Gesinnungsaufsatz für den Mandanten. Das hat dann aber mit Jura nicht mehr viel zu tun
09.02.2022, 13:48
weil der Mandant es nicht blickt und nicht bewerten kann. Gerade GKs und „angesehene“ MKs produzieren seitenweise „Müll“, weil das gut ankommt.
09.02.2022, 15:20
(09.02.2022, 13:48)guga schrieb: weil der Mandant es nicht blickt und nicht bewerten kann. Gerade GKs und „angesehene“ MKs produzieren seitenweise „Müll“, weil das gut ankommt.
Dann scheinst du die Formel für zuverlässige und nachhaltige Mandatsakquise ja geknackt zu haben. Einfach seitenweise unverständlichen Müll produzieren. Je größer die Kanzlei und die Mandanten, desto unverständlicher sollte es sein. Die Rechtsabteilungen, Investmentbanken und andere Berater, die beteiligt sind, sind ebenfalls begeistert von dem juristischen Kauderwelsch. Wenn das Ganze dann noch zu Missverständnissen und Streitigkeiten führt, umso besser
Ich hoffe, dass das nur eine zynische Zuspitzung und nicht deine ehrliche Meinung zu dem Thema und die Herangehensweise an deine Arbeitsprodukte ist. Für mich bleibt es dabei: Je komplizierter das Gesagte wirkt, desto weniger hat man es durchdacht (das Zitat ist geklaut, aber trotzdem wahr).
09.02.2022, 15:47
(09.02.2022, 13:30)guga schrieb: Man muss sich einfach klar machen für wen man schreibt und wen man glücklich machen will. Der Richter will es möglichst knapp und einfach formuliert. Der Gegner auch. Der eigene Mandant hat andere Anforderungen. Alle Tipps, die diese Situationen nicht differenzieren, sind unbrauchbar. Als Kläger schreibe ich zB verständlicher, damit der Richter gut folgen kann und nur copy paste machen muss. Als Beklagter schreibe ich unverständlicher, um alle zu verwirren. Für einen Mandant, der Landwirt ist, schreibe ich auch anders als für einen Professor.
Der Richter will es natürlich möglichst knapp und einfach formuliert haben... aber dann springt eine Kammer doch immer wieder auf das krude Argument auf S. 73 der Replik an.
Wie oft ich es schon erlebt habe, dass Richter sich bei der Einführung an irgendeinem Nebenproblem/Nebelkerze hochziehen und man denkt, DAS sollen wir jetzt hier diskutieren?! Daher, ja, Richter sagen "knapp und einfach", aber in der Praxis halten sie sich selbst oft nicht daran.
10.02.2022, 08:32
Der Punkt ist doch, dass das, was landläufig als "Juristendeutsch" gilt, gerade kein gutes Deutsch ist und häufig auch nicht von guten Juristen stammt. Wenn ich immer wieder "der Anspruch müsste wirksam entstanden sein" oder "der Vertrag ist wirksam geschlossen" in den Klausuren lese, quält mich das entsetzlich, und so geht es dann oft weiter...
Der TE meint dagegen gerade treffende, elegante Formulierungen, die im Gedächtnis bleiben (über Beispiele kann man natürlich immer streiten), also Sachen, die man gern wörtlich zitiert, weil man es nicht besser sagen kann. Ich finde z.B. die "verdunkelnde Macht der Zeit" (Motive) klasse.
Dafür braucht es erstens gute Juristen, die klar wissen, was sie sagen wollen (kann man im Studium lernen), zweitens besonderes Ausdrucksvermögen (lernt man im Studium eher nicht) und dann Zeit, in der immer und immer wieder am Entwurf gefeilt wird - oft auch zu mehreren, so arbeiten OLGs und der BGH nämlich idealerweise (und bei letzterem müssen am Ende noch Geschäftsstellen sich gegenseitig laut vorlesen, um noch den letzten Rechtschreibfehler zu finden). Das kann man am AG oder in der FWW-Kanzlei natürlich nicht leisten, aber trotzdem gibt es auch dort extreme Unterschiede. Übrigens wäre ich sicher, dass eine empirische Untersuchung ergeben würde, dass klar und kurz formulierten Schriftsätzen häufiger Erfolg vergönnt ist als weitschweifigen, wirr formulierten und unklaren, die leicht als unsubstantiiert behandelt werden.
Der TE meint dagegen gerade treffende, elegante Formulierungen, die im Gedächtnis bleiben (über Beispiele kann man natürlich immer streiten), also Sachen, die man gern wörtlich zitiert, weil man es nicht besser sagen kann. Ich finde z.B. die "verdunkelnde Macht der Zeit" (Motive) klasse.
Dafür braucht es erstens gute Juristen, die klar wissen, was sie sagen wollen (kann man im Studium lernen), zweitens besonderes Ausdrucksvermögen (lernt man im Studium eher nicht) und dann Zeit, in der immer und immer wieder am Entwurf gefeilt wird - oft auch zu mehreren, so arbeiten OLGs und der BGH nämlich idealerweise (und bei letzterem müssen am Ende noch Geschäftsstellen sich gegenseitig laut vorlesen, um noch den letzten Rechtschreibfehler zu finden). Das kann man am AG oder in der FWW-Kanzlei natürlich nicht leisten, aber trotzdem gibt es auch dort extreme Unterschiede. Übrigens wäre ich sicher, dass eine empirische Untersuchung ergeben würde, dass klar und kurz formulierten Schriftsätzen häufiger Erfolg vergönnt ist als weitschweifigen, wirr formulierten und unklaren, die leicht als unsubstantiiert behandelt werden.
10.02.2022, 11:30
Es geht bei den Beispielen ja um Rechtsausführungen. Ob die überhaupt immer gelesen werden...
Ansonsten ist Vollständigkeit wichtiger als Schönheit. Vergisst man was im Sachverhalt oder erhebt eine Einrede nicht o.Ä., verliert man und haftet.
Natürlich gibt es genug Juristen, die nicht nur nicht schön, sondern (grammatikalisch, in der Folge teils auch juristisch) falsch formulieren. In der Praxis ist aber doch copy/paste ein key skill :D
Ansonsten ist Vollständigkeit wichtiger als Schönheit. Vergisst man was im Sachverhalt oder erhebt eine Einrede nicht o.Ä., verliert man und haftet.
Natürlich gibt es genug Juristen, die nicht nur nicht schön, sondern (grammatikalisch, in der Folge teils auch juristisch) falsch formulieren. In der Praxis ist aber doch copy/paste ein key skill :D









