25.10.2018, 08:33
(25.10.2018, 07:46)Jurist2018 schrieb: Rechnen mittelständische kanzleien den Schwerpunkt raus?
Wenn du so unzufrieden mit deinem Examen bist, mach den Verbesserungsversuch. Sonst hör auf in die Glaskugel zu gucken und konzentriere dich auf das zweite. Das ist nämlich eklatant wichtiger als das erste.
25.10.2018, 08:38
(25.10.2018, 08:28)GPA Hamburg schrieb:(25.10.2018, 07:46)Jurist2018 schrieb: Rechnen mittelständische kanzleien den Schwerpunkt raus?
Bei uns wird der Schwerpunkt nicht rausgerechnet. Es wird auf die Endnote abgestellt.
Wenn der Schwerpunkt einschlägig ist, wird ggfs. ein zweiter Blick darauf geworfen (weil es uns im Zweifelsfall egal ist, dass der Kandidat ne Strafrechtsniete ist und wir uns freuen, wenn der Schwerpunkt einschlägige Rechtskenntnisse im Einsatzgebiet belegt).
Was bei uns auch wichtig ist, sind Stationszeugnisse. Bei uns muss man eigentlich alle vorlegen (wobei ich selbst die Strafrechtszeugnisse nicht vorgelegt hatte und danach auch niemand mehr nachgefragt hat -bin aber auch mit 3 aus 4 ohnehin Recht gut aufgestellt gewesen).
Deswegen kann ich nur raten, schon im Ref die passenden Stationen auszuwählen. Denn bei Referendaren ist man häufig nicht ganz so wählerisch und man hat schon einen Fuss in der Tür.
Insbesondere den letzten Punkt kann man gar nicht genug betonen. Ich werde nie die Leute verstehen, die die meiste Zeit ihrer Stationen tauchen, da man sich angeblich nur so vorbereiten könne. Die Stationen sind einerseits eine tolle Erfahrung, aber andererseits die erste und beste Möglichkeit, sich bei potentiellen zukünftigen Arbeitgebern vorzustellen!
25.10.2018, 09:22
JaGar nicht zu tauchen ist grob fahrlässig. Die besten Kontakte bringen dir nichts, wenn das Examen in die Hose geht (Einzelfälle ausgenommen, aber als ob die Mehrheit der Stationen dich mit einem ausreichend übernimmt...).
25.10.2018, 10:12
(25.10.2018, 06:50)GPA Hamburg schrieb:(25.10.2018, 01:57)Berlin_Hipster schrieb: Wie stehen die Chancen mit einem 1. Examen von 7,7 Punkten, wenn das 2. Examen mit 5,6 abgeschlossen wurde? Disqualifiziert man sich hiermit gleich bei den meisten mittelständischen Kanzlein?
Wenn Du noch die Chance hast, in den Verbesserungsversuch zu gehen, würde ich dazu raten. Dein erstes Examen ist ja sehr ordentlich und das zweite leider im ausreichend geblieben.
Wenn die Kombination Deine Endnoten darstellt, dann könnte es eine Weile dauern, was passendes zu finden. Es ist aber nicht unmöglich, denn immerhin ist ein ordentliches befriedigend dabei.
Vielleicht hast Du trotzden die Möglichkeit, Deine Chancen noch zu steigern, zB über besondere Spezialisierungen in eine besonders nachgefragte Nische zu springen. Vielleicht können Dir auch Freude helfen, bei deren Kanzleien gerade Bedarf ist oder ehemalige Ausbilder.
Viel Erfolg!
Danke für die Einschätzung.
Ich werde auf jeden Fall den Verbesserungsversuch schreiben. Allerdings muss ich mich parallel dazu bewerben. Denn ohne Moos nix los :dodgy: . Dabei muss ich ja leider auf meine aktuelle Note im 2. Examen zurückgreifen.
25.10.2018, 10:57
(25.10.2018, 10:12)Berlin_Hipster schrieb:(25.10.2018, 06:50)GPA Hamburg schrieb:(25.10.2018, 01:57)Berlin_Hipster schrieb: Wie stehen die Chancen mit einem 1. Examen von 7,7 Punkten, wenn das 2. Examen mit 5,6 abgeschlossen wurde? Disqualifiziert man sich hiermit gleich bei den meisten mittelständischen Kanzlein?
Wenn Du noch die Chance hast, in den Verbesserungsversuch zu gehen, würde ich dazu raten. Dein erstes Examen ist ja sehr ordentlich und das zweite leider im ausreichend geblieben.
Wenn die Kombination Deine Endnoten darstellt, dann könnte es eine Weile dauern, was passendes zu finden. Es ist aber nicht unmöglich, denn immerhin ist ein ordentliches befriedigend dabei.
Vielleicht hast Du trotzden die Möglichkeit, Deine Chancen noch zu steigern, zB über besondere Spezialisierungen in eine besonders nachgefragte Nische zu springen. Vielleicht können Dir auch Freude helfen, bei deren Kanzleien gerade Bedarf ist oder ehemalige Ausbilder.
Viel Erfolg!
Danke für die Einschätzung.
Ich werde auf jeden Fall den Verbesserungsversuch schreiben. Allerdings muss ich mich parallel dazu bewerben. Denn ohne Moos nix los :dodgy: . Dabei muss ich ja leider auf meine aktuelle Note im 2. Examen zurückgreifen.
Dann schreibe direkt ins Anschreiben bzw. in den Lebenslauf, dass Du "derzeit im Verbesserungsversuch" bist. Das nehmen die meisten mir bekannten Mittelständischen Kanzleien wohlwollend zur Kenntnis, wenn wie bei Dir ne starke Diskrepanz besteht und auch sonst die Referenzen positiv sind. Insoweit solltest Du aber auf Fragen zur Verfügbarkeit (Vorbereitungsaufwand) eingestellt sein. Ggfs. bietet sich auch eine Bewerbung in Teilzeit, als wissenschaftlicher oder als freier Mitarbeiter an. Kommt aber sehr auf die Kanzlei und die individuellen Umstände an.
25.10.2018, 11:16
(25.10.2018, 08:38)NRW schrieb:(25.10.2018, 08:28)GPA Hamburg schrieb:(25.10.2018, 07:46)Jurist2018 schrieb: Rechnen mittelständische kanzleien den Schwerpunkt raus?
Bei uns wird der Schwerpunkt nicht rausgerechnet. Es wird auf die Endnote abgestellt.
Wenn der Schwerpunkt einschlägig ist, wird ggfs. ein zweiter Blick darauf geworfen (weil es uns im Zweifelsfall egal ist, dass der Kandidat ne Strafrechtsniete ist und wir uns freuen, wenn der Schwerpunkt einschlägige Rechtskenntnisse im Einsatzgebiet belegt).
Was bei uns auch wichtig ist, sind Stationszeugnisse. Bei uns muss man eigentlich alle vorlegen (wobei ich selbst die Strafrechtszeugnisse nicht vorgelegt hatte und danach auch niemand mehr nachgefragt hat -bin aber auch mit 3 aus 4 ohnehin Recht gut aufgestellt gewesen).
Deswegen kann ich nur raten, schon im Ref die passenden Stationen auszuwählen. Denn bei Referendaren ist man häufig nicht ganz so wählerisch und man hat schon einen Fuss in der Tür.
Insbesondere den letzten Punkt kann man gar nicht genug betonen. Ich werde nie die Leute verstehen, die die meiste Zeit ihrer Stationen tauchen, da man sich angeblich nur so vorbereiten könne. Die Stationen sind einerseits eine tolle Erfahrung, aber andererseits die erste und beste Möglichkeit, sich bei potentiellen zukünftigen Arbeitgebern vorzustellen!
Vielen lieben dank für deine Antwort. Die haben sehr geholfen. Man hat als angehender Jurist grundsätzlich die Angst, dass man aufgrund seiner Leistung später nicht seinen Traumberuf findet. Ziemlich gerne würde ich aber in einer mittelständischen Kanzlei arbeiten. Möchte dort auch unbedingt gerne meine Anwaltsstation machen. Bin gespannt wie sich das ganze ergibt.
29.10.2018, 11:00
Habt ihr Erfahrungen zu den Arbeitszeiten bei mittelständischen Kanzleien?
Wenn man bei Azur u.ä. guckt, liegt man immer etwas über 50h. Ist das realistisch?
Wenn man bei Azur u.ä. guckt, liegt man immer etwas über 50h. Ist das realistisch?
29.10.2018, 12:10
Arbeitszeiten variieren mE stark nach Rechtsgebiet, Mandantenstruktur und Arbeitsanfall.
Ein gutes Indiz ist die Ausstattung des Back Office - wenn das Abendsekretariat bis 21 Uhr gesichert wird, dann sollte Dir als RA was dämmern :idea:
Wenn das Sekretariat nur bis 18 Uhr besetzt ist, dann auch.
Bei uns werden im Regelbetrieb 9-19 Uhr erwartet, wenn besonders viel zu tun ist auch mal 20/21 Uhr. Dafür geht man aber am Freitag auch mal um 17:30 Uhr oder kommt später, wenn weniger los ist. Keine Wochenendsarbeit.
Ein gutes Indiz ist die Ausstattung des Back Office - wenn das Abendsekretariat bis 21 Uhr gesichert wird, dann sollte Dir als RA was dämmern :idea:
Wenn das Sekretariat nur bis 18 Uhr besetzt ist, dann auch.
Bei uns werden im Regelbetrieb 9-19 Uhr erwartet, wenn besonders viel zu tun ist auch mal 20/21 Uhr. Dafür geht man aber am Freitag auch mal um 17:30 Uhr oder kommt später, wenn weniger los ist. Keine Wochenendsarbeit.
29.10.2018, 13:35
(29.10.2018, 12:10)GPA Hamburg schrieb: Arbeitszeiten variieren mE stark nach Rechtsgebiet, Mandantenstruktur und Arbeitsanfall.
Ein gutes Indiz ist die Ausstattung des Back Office - wenn das Abendsekretariat bis 21 Uhr gesichert wird, dann sollte Dir als RA was dämmern :idea:
Wenn das Sekretariat nur bis 18 Uhr besetzt ist, dann auch.
Bei uns werden im Regelbetrieb 9-19 Uhr erwartet, wenn besonders viel zu tun ist auch mal 20/21 Uhr. Dafür geht man aber am Freitag auch mal um 17:30 Uhr oder kommt später, wenn weniger los ist. Keine Wochenendsarbeit.
Darf man fragen welches Rechtsgebiet und welche Kanzleigröße sowie Bezahlung?
02.11.2018, 18:42
(29.10.2018, 13:35)Nds schrieb:(29.10.2018, 12:10)GPA Hamburg schrieb: Arbeitszeiten variieren mE stark nach Rechtsgebiet, Mandantenstruktur und Arbeitsanfall.
Ein gutes Indiz ist die Ausstattung des Back Office - wenn das Abendsekretariat bis 21 Uhr gesichert wird, dann sollte Dir als RA was dämmern :idea:
Wenn das Sekretariat nur bis 18 Uhr besetzt ist, dann auch.
Bei uns werden im Regelbetrieb 9-19 Uhr erwartet, wenn besonders viel zu tun ist auch mal 20/21 Uhr. Dafür geht man aber am Freitag auch mal um 17:30 Uhr oder kommt später, wenn weniger los ist. Keine Wochenendsarbeit.
Darf man fragen welches Rechtsgebiet und welche Kanzleigröße sowie Bezahlung?
72k plus Bonus (natürlich mit jährlicher Steigerung des Fixums), Regulierte Industrien