18.11.2024, 09:56
(14.11.2024, 14:31)RefRefRefNRW schrieb: @Refkiki
Kann die Antwort von Exam24NRW nicht ganz nachvollziehen.
Die Noten sollen („voraussichtlich“, wie das LJPA gerne schreibt) am 21. November kommen. Wenn die Einwilligung erteilt wurde, kommen die Noten/der Bescheid per E-Mail.
Achso, sorry. Das war mein Verbesserungsversuch und ich habe das tatsächlich gar nicht beantragt. Also im ersten Durchlauf gab es die Möglichkeit - soweit ich weiß jedenfalls - noch gar nicht.
Die Liste mit denjenigen, die die Klausuren nicht bestanden haben wird ja jetzt am 21.11. hochgeladen
09.01.2025, 16:50
(02.08.2024, 16:22)Ich bin ein Jurensohn schrieb:(02.08.2024, 15:31)Ich bin ein Jurensohn schrieb: ZR II / Anwaltsklausur (GPA)
Mandant hat zwei Probleme:
1. Mandant (Verbraucher) hat sich beim Verkäufer ein Mootorrad gekauft und Kaufpreis teilweise bezahlt und für den Rest bei einer Bank einen Kredit genommen, der an den Verkäufer ausgezahlt wurde. Der Kreditvertrag enthielt eine Klausel zu Verzugszinsen, die nur auf den Basiszinssatz und 288 BGB verwies. Nun möchte Mandant nach 2 Jahren das Geschäft rückabwickeln.
2. Zweites VU gegen den Mandanten nach VB, weil Versicherung von ihm Geld wollte nach einem Brand, der auf das Nachbargrundstück ging. Der Brand entsandt durch seinen Neffen, der in seinem Haus den Föhn liegen gelassen hat. Mandant hat nach Einspruch gegen VB den Termin verpasst und möchte sich gegen Zweites VU wehren.
Und dazu auch noch meine Lösung:
1. Problem
- Kein Rücktritt des Kaufvertrags, weil kein Mangel
- Kein Widerruf nach §§ 355, 312g, 312b BGB, weil nicht außerhalb von Geschäftsräumen
- Kein Widerruf nach §§ 355, 495, 506 BGB, weil Kaufvertrag kein Geschäft iSd § 506 BGB
- Widerruf nach §§ 355, 495 BGB mit Wirkung für Kaufvertrag gemäß § 358 II BGB
- Wirksamer Verbraucherdarlehensvertrag nach §§ 491 ff. BGB- Widerrufsrecht nach §§ 495, 355 BGB- Fristbeginn nach § 356b BGB, wenn Pflichtangaben des § 492 II BGB- § 494 II BGB, Art. 247 §§ 6 Nr. 1, 3 Nr. 11 EGBGB verlangen klare und verständliche Verzugszinsenklausel- Nach EuGH genügt zwar Verweis auf Basiszinssatz und gesetzliche Verzugszinsen, aber die Häufigkeit der Zinsanpassung muss angegeben werden. Daran fehlte es vorliegend.- Keine Heilung und kein Fristbeginn nach §§ 494 VI, 356b BGB- Problem, ob Widerruf rechtsmissbräuchlich ist (habe ich verneint aber Kommentar ging wohl in die andere Richtung)- Widerruf gilt nach § 358 II BGB auch für Kaufvertrag- Rückabwicklung nach §§ 358 IV, 355 III, 357 ff. BGB (hatte leider keine Zeit mehr, es genauer zu begründen)
- Zur Zweckmäßigkeit habe ich nur geschrieben, dass erst widerrufen werden und außergerichtliche Leistungsaufforderung stattfinden muss. Danach ggf. Klage Zug-um-Zug gegen Rückgabe
2. Problem
- Anspruch der Versicherung aus § 86 VVG von Nachbarin übergegangen
- Kein Anspruch aus §§ 280 I, 241 II BGB, da nachbarschaftliches Gemeinschaftsverhältnis kein Schuldverhältnis
- Kein Anspruch aus §§ 823 I BGB, weil keine Verletzungshandlung, insb. keine Verkehrssicherungspflicht.
- Kein Anspruch aus § 906 II 2 BGB direkt
- Anspruch aus § 906 II 2 BGB analog (leider nicht so ausführlich begründet)
- Zur Zweckmäßigkeit habe ich nur noch schreiben können, dass gegen Zweites VU nur Berufung in Betracht kommt, aber verschuldete Säumnis des Beklagten (§ 514 II ZPO). Im Übrigen ist Anspruchsbegründung schlüssig. Daher nur Mandantenschreiben, dass keine Erfolgsaussichten
Was habt ihr? Vor allem im Umgang mit dem VU/VB bin ich mir echt unsicher...
Hey ich habe die Klausur Z2 damals auch geschrieben, bin aber im 1. Teil am Ende falsch abgebogen und habe den Widerruf verneint (habe daher leider ein Mandantenschreiben gemacht). Hatte den 2. Teil ähnlich wie Du mit SP auf 906 analog. Dürfte ich zum Vergleich fragen, welche Note du in der Z2 bekommen hast? Bei mir waren es leider nur 3 Punkte, was bei einem Mandantenschreiben natürlich nachvollziehbar ist..
10.01.2025, 08:23
Hi,
an die Leute aus NRW. Die ladung zur mündlichen kommt ja per mail. Um wie viel Uhr kommt die Mail ca?
Liebe Grüße und ganz viel Erfolg bei der mündlichen!!
an die Leute aus NRW. Die ladung zur mündlichen kommt ja per mail. Um wie viel Uhr kommt die Mail ca?
Liebe Grüße und ganz viel Erfolg bei der mündlichen!!
10.01.2025, 17:12