08.03.2024, 23:06
Danke, das ist interessant.
Auch wenn es das ArbZG erst seit 1994 gibt, galt jedenfalls lange die 48-Stunden-Woche, dann die 40-Stunden-Woche; siehe hier:
Die historische Entwicklung der Arbeitszeit | Betriebsrat
Das ist vielleicht nicht exakt, aber ich vermute, auch nicht gelogen.
Der Begriff des Arbeitnehmers war doch schon auch sehr lange vom BAG definiert, und insbesondere § 84 Abs. 1 S. 2 HGB Leitlinie. War es wirklich "ernsthaft" streitig, ob ein Anwalt Arbeitnehmer sein kann? Scheinselbstständigkeit ist insoweit nicht wirklich etwas neues, jedenfalls nicht seit den 1980er-Jahren.
Dass es früher so gehandhabt wurde, glaube ich Dir; dass es früher aber rechtmäßig gewesen sein könnte, steht auf einem anderen Blatt.
Auch wenn es das ArbZG erst seit 1994 gibt, galt jedenfalls lange die 48-Stunden-Woche, dann die 40-Stunden-Woche; siehe hier:
Die historische Entwicklung der Arbeitszeit | Betriebsrat
Das ist vielleicht nicht exakt, aber ich vermute, auch nicht gelogen.
Der Begriff des Arbeitnehmers war doch schon auch sehr lange vom BAG definiert, und insbesondere § 84 Abs. 1 S. 2 HGB Leitlinie. War es wirklich "ernsthaft" streitig, ob ein Anwalt Arbeitnehmer sein kann? Scheinselbstständigkeit ist insoweit nicht wirklich etwas neues, jedenfalls nicht seit den 1980er-Jahren.
Dass es früher so gehandhabt wurde, glaube ich Dir; dass es früher aber rechtmäßig gewesen sein könnte, steht auf einem anderen Blatt.