17.08.2022, 15:10
Amtsgerichtliche Praxis geht nicht immer nach Lehrbuch
und wenn RA Urteilsergänzung übersieht oder verpasst, kann so etwas herauskommen.
Aufgrund der Verfügung des LG mit dem Streitwert weißt du ja aber schon, dass du auf dem richtigen Weg bist.

Aufgrund der Verfügung des LG mit dem Streitwert weißt du ja aber schon, dass du auf dem richtigen Weg bist.
04.09.2022, 14:02
Für alle, die es noch interessiert:
Meine Ausbilderin hat gemeint, dass der von mir gewählte Weg mit der Klageerweiterung gut vertretbar ist.
Meine Ausbilderin hat gemeint, dass der von mir gewählte Weg mit der Klageerweiterung gut vertretbar ist.
Sie selbst ist jedoch davon ausgegangen, dass das AG aufgrund der vollumfänglichen Klageabweisung auch über den nicht im TB aufgeführten Antrag entschieden hat, da bei einer Divergenz zwischen TB und Protokoll letzteres maßgeblich sei. Im Protokoll ist ja gerade auf sämtliche Anträge Bezug genommen. Von einem übergangenen Antrag wäre ihrer Ansicht nach vorliegend dann auszugehen, wenn das AG der Klage im Übrigen bis auf den einen Antrag stattgegeben hätte. Allerdings hat sie selbst auch den Streitwertbeschluss nicht in ihren Überlegungen einbezogen, sodass man eben auch sehr gut den Weg über die Klageerweiterung in der Berufungsinstanz gehen kann