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Homeofficepauschale
Sparfuchs
Unregistered
 
#11
17.01.2022, 13:34
(16.01.2022, 20:34)Gast schrieb:  
(16.01.2022, 18:25)Gast schrieb:  
Zitat:Laptop, den ich bereits 2020 kaufte zu 1/6 (da auch private Nutzung und ich keine Steuererklärung 2020 abgab)

Kann jemand kurz sagen, wo die 1/6 herkommen? Habe meinen PC auch 2020 gekauft und 2021 das Ref begonnen. Hatte gehofft, dass ich den PC voll als Werbungskosten angeben kann, weil er in Absehung des Refs gekauft wurde. Und tatsächlich wird er zu 99% auch nur für Ref genutzt. Danke im Voraus!


Zitat:außerdem noch private Haftpflichtversicherung

Als Werbungskosten?



Wenn du beim Laptop tatsächlich nachweisen kannst, dass du ihn ausschließlich fürs Ref benutzt, müsstest du ihn absetzen können. Jedoch gehen die Finanzämter wohl davon aus, dass Laptops privat und beruflich gleichermaßen genutzt werden, weshalb die Kosten meist nur zur Hälfte anerkannt werden. Hast du neben dem Ref-Laptop noch einen anderen? Was machst du auf dem Ref-Laptop alles? Solche Fragen werden wohl kommen, wenn du den Ref-Laptop voll ansetzen willst.

Das 1/6 kommt von der AfA, die bei Laptops (meine ich) drei Jahre beträgt. Heißt, du kannst den Laptop nicht voll absetzen, sondern jedes Jahr nur zu 1/3 (wenn du ihn 2020 gekauft hast, also zu 1/3 des Anschaffungspreises und davon wieder die Hälfte, wenn privat mitbenutzt).

Private Haftpflicht habe ich bis dato immer bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen angegeben. Werbungskosten sind das nicht, weil du die Privathaftpflicht ja auch ohne Ref hättest/haben solltest.


Vielen Dank für den Nachschub der Erklärung!
Genau das waren auch meine Überlegungen.
 Smile
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Gast
Unregistered
 
#12
17.01.2022, 19:06
Laptops müssen nicht mehr abgeschrieben werden. Ab dem 1. Januar 2021 wird nur mehr eine gewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr angenommen.
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Sparfuchs
Unregistered
 
#13
18.01.2022, 09:34
(17.01.2022, 19:06)Gast schrieb:  Laptops müssen nicht mehr abgeschrieben werden. Ab dem 1. Januar 2021 wird nur mehr eine gewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr angenommen.


Stimmt! Sie *müssen* es nicht, aber sie können es. Wenn man erst 2021 ins Ref startete, den Laptop aber 2020 während des Studiums kaufte und dabei kein Einkommen erzielte, kann man diese Ausgabe aber nicht zu 100% für 2021 abschreiben.
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Gast
Unregistered
 
#14
18.01.2022, 13:26
(18.01.2022, 09:34)Sparfuchs schrieb:  Wenn man erst 2021 ins Ref startete, den Laptop aber 2020 während des Studiums kaufte und dabei kein Einkommen erzielte...

Genau so war es bei mir. Dann ist also (weiterhin) eine Aufteilung auf 2020, 2021 und 2022 zu je 1/3 möglich? Oder gibt es nur einmalig 1/3?

Nimmt das Finanzamt die für mich sinnvollste Lösung dann automatisch? Und 2022 (wenn dann denn wieder 1/3 gelten sollte) erinnern die sich noch an meinen Laptop-Kauf aus 2020 oder muss ich den erneut angeben?
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Sparfuchs
Unregistered
 
#15
18.01.2022, 18:13
Ich bin der Sparfuchs, nicht der Steuerfuchs. Du kannst auch ein bisschen mitdenken. Welche Behörde denkt denn von alleine?   Fragezeichen

Also natürlich musst du den Laptop von 2020 auch 2021 wieder mit 1/3 ansetzen und auch 2022. Solltest du einen fleißigen Sachbearbeiter haben, könnte es nur auffallen, wenn du ihn 2023 auch nochmal mit 1/3 ansetzt (also genau diesen pinken-Glitzerstein-Laptop).
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Thinkpositive
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2022
#16
03.02.2022, 22:06
Dürfen für die Homeofficepauschale auch die Tage in der Tauchphase (in der man nicht arbeitet, wie man es doch sollte) berücksichtigt werden?
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DMOWMYH
Member
***
Beiträge: 171
Themen: 4
Registriert seit: Jun 2021
#17
04.02.2022, 19:17
(15.01.2022, 17:35)regresskreisel schrieb:  
(11.01.2022, 17:21)Gast schrieb:  Meine Stammdienststelle hat mir gegenüber bei Ref-Beginn betont, dass ich "auch am Wochenende im Dienst" bin. Das soll relevant sein für Krankheitstage oder sowas. Davon unabhängig wüsste ich nicht, warum meine häusliche Aktenbearbeitung auf Mo-Fr beschränkt sein sollte. Der Samstag ist traditionell ohnehin ein Werktag.

Ich werde die HO-Pauschale also auf jeden Fall in vollem Umfang geltend machen.

Die Werbungskosten von mehreren Hundert Euro denke ich auch zusammen zubekommen. Allein Fahrtkosten/Kilometerpauschalen machen viel aus. Mein regelmäßiger Dienstort ist die Stammdienststelle (Landgericht). Unter der Woche nutze ich natürlich dort die Gerichtsbibliothek, während ich am Wochenende ein bsichen was zu Hause mache. Sowieso haben meine Ausbilder mich vergleichsweise oft zu einer kurzen Besprechung beim Landgericht oder der Staatsanwaltschaft antanzen lassen.

Außerdem hohe Kosten für Bücher, Skripte, Seminare und was nicht alles. Für das Ref brauchte auch einen neuen Computer mit Webcam usw. außerdem neue Kopfhörer/Headset. Ebenso ein Handy und insbesondere während der StA-Station war ein Handy unbedingt notwendig (meines war pünktlich zu Ref-Beginn kaputt gegangen). Da ich die Verwaltungsstation im Ausland gemacht habe, sind da auch nochmals einige Kosten zusammengekommen.

Ich weiß nicht, was das FInanzamt alles anerkennen wird. Aber ich werde alles (wahrheitsgemäß) angeben. Und dann schaue ich weiter.
Ich muss jetzt mal doof fragen... Habe leider null Ahnung von Steuerrecht und hab auch noch nie eine Steuererklärung gemacht ? 

Wir sind ja in Hessen Beamte auf Widerruf. Zusätzlich arbeite ich einen Tag in der Woche in einer Kanzlei, verdiene aber nie mehr als 400€ dazu. Ab und zu korrigiere ich Klausuren an der Uni, was man, wenn ich mich recht erinnere, als Lehrtätigkeit angeben kann und bis 3000€ (oder so) nicht versteuert werden muss. 

Inwiefern lohnt sich für uns eine Steuererklärung? Was hole ich mir damit wieder? Wie haben ja nur geringe Abzüge, vllt so 80-100€. (müsste nachschauen für die genaue Summe). 

Kann jemand Licht ins Dunkel bringen? 

Und wann macht man die Steuererklärung nochmal? Happywide An Ausgaben ist Einiges da, Rep., Bücher, Computer, Drucker, usw.


Wenn du nebenher noch Klausuren korrigierst musst du ohnehin eine Steuererklärung abgeben, da diese Einnahmen (idR) nicht vom AG versteuert werden. 
(25 III, 46 II Nr 2 EStG, 149 AO)

Wären zwar im Ergebnis steuerfrei, sind aber zunächst steuerpflichtig. Dh nicht angeben würde Ärger geben (sofern es jemals rauskommen sollte^^). Also hoffen, dass die Uni es auch nicht so genau nimmt mit der Meldung oder lieber Erklärung machen. 

Alles in allem habe ich bei bei etwa doppelt so hohem Nebenverdient circa 1k wiederbekommen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.02.2022, 19:20 von DMOWMYH.)
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Gast
Unregistered
 
#18
04.02.2022, 20:11
(03.02.2022, 22:06)Thinkpositive schrieb:  Dürfen für die Homeofficepauschale auch die Tage in der Tauchphase (in der man nicht arbeitet, wie man es doch sollte) berücksichtigt werden?

Selbstverständlich, du lernst doch für die Klausuren (nehme ich mal an). Das ist im Ref die Arbeit für die du vom OLG bezahlt wirst.
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