• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Allgemeines zum Referendariat
  5. Homeofficepauschale
1 2 »
Antworten

 
Homeofficepauschale
Tierig23
Junior Member
**
Beiträge: 46
Themen: 2
Registriert seit: Nov 2021
#1
10.01.2022, 10:50
Moin Leute,

setzt ihr jeden Ref-Tag, den ihr nicht beim Ausbilder oder im Gericht/Büro seid als Homeofficetag an? Sehe momentan nichts, was dagegen spricht. Das wären bei mir aber in der StA Station beispielsweise 4 von 5 Tagen bzw. sogar mehr. Die AG findet auch online statt.

BG
Suchen
Zitieren
Gast009
Unregistered
 
#2
11.01.2022, 12:39
Also ich habe sie letztes Jahr bereits anrechnen lassen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
11.01.2022, 17:00
Sind ja eh maximal nur 600 Euro und damit weniger als der 1.000 Euro Pauschbetrag. Lohnt sich also nur wenn man noch über 400 Euro weitere Werbungskosten hat..
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
11.01.2022, 17:21
Meine Stammdienststelle hat mir gegenüber bei Ref-Beginn betont, dass ich "auch am Wochenende im Dienst" bin. Das soll relevant sein für Krankheitstage oder sowas. Davon unabhängig wüsste ich nicht, warum meine häusliche Aktenbearbeitung auf Mo-Fr beschränkt sein sollte. Der Samstag ist traditionell ohnehin ein Werktag.

Ich werde die HO-Pauschale also auf jeden Fall in vollem Umfang geltend machen.

Die Werbungskosten von mehreren Hundert Euro denke ich auch zusammen zubekommen. Allein Fahrtkosten/Kilometerpauschalen machen viel aus. Mein regelmäßiger Dienstort ist die Stammdienststelle (Landgericht). Unter der Woche nutze ich natürlich dort die Gerichtsbibliothek, während ich am Wochenende ein bsichen was zu Hause mache. Sowieso haben meine Ausbilder mich vergleichsweise oft zu einer kurzen Besprechung beim Landgericht oder der Staatsanwaltschaft antanzen lassen.

Außerdem hohe Kosten für Bücher, Skripte, Seminare und was nicht alles. Für das Ref brauchte auch einen neuen Computer mit Webcam usw. außerdem neue Kopfhörer/Headset. Ebenso ein Handy und insbesondere während der StA-Station war ein Handy unbedingt notwendig (meines war pünktlich zu Ref-Beginn kaputt gegangen). Da ich die Verwaltungsstation im Ausland gemacht habe, sind da auch nochmals einige Kosten zusammengekommen.

Ich weiß nicht, was das FInanzamt alles anerkennen wird. Aber ich werde alles (wahrheitsgemäß) angeben. Und dann schaue ich weiter.
Zitieren
regresskreisel
Member
***
Beiträge: 65
Themen: 24
Registriert seit: Oct 2020
#5
15.01.2022, 17:35
(11.01.2022, 17:21)Gast schrieb:  Meine Stammdienststelle hat mir gegenüber bei Ref-Beginn betont, dass ich "auch am Wochenende im Dienst" bin. Das soll relevant sein für Krankheitstage oder sowas. Davon unabhängig wüsste ich nicht, warum meine häusliche Aktenbearbeitung auf Mo-Fr beschränkt sein sollte. Der Samstag ist traditionell ohnehin ein Werktag.

Ich werde die HO-Pauschale also auf jeden Fall in vollem Umfang geltend machen.

Die Werbungskosten von mehreren Hundert Euro denke ich auch zusammen zubekommen. Allein Fahrtkosten/Kilometerpauschalen machen viel aus. Mein regelmäßiger Dienstort ist die Stammdienststelle (Landgericht). Unter der Woche nutze ich natürlich dort die Gerichtsbibliothek, während ich am Wochenende ein bsichen was zu Hause mache. Sowieso haben meine Ausbilder mich vergleichsweise oft zu einer kurzen Besprechung beim Landgericht oder der Staatsanwaltschaft antanzen lassen.

Außerdem hohe Kosten für Bücher, Skripte, Seminare und was nicht alles. Für das Ref brauchte auch einen neuen Computer mit Webcam usw. außerdem neue Kopfhörer/Headset. Ebenso ein Handy und insbesondere während der StA-Station war ein Handy unbedingt notwendig (meines war pünktlich zu Ref-Beginn kaputt gegangen). Da ich die Verwaltungsstation im Ausland gemacht habe, sind da auch nochmals einige Kosten zusammengekommen.

Ich weiß nicht, was das FInanzamt alles anerkennen wird. Aber ich werde alles (wahrheitsgemäß) angeben. Und dann schaue ich weiter.
Ich muss jetzt mal doof fragen... Habe leider null Ahnung von Steuerrecht und hab auch noch nie eine Steuererklärung gemacht ? 

Wir sind ja in Hessen Beamte auf Widerruf. Zusätzlich arbeite ich einen Tag in der Woche in einer Kanzlei, verdiene aber nie mehr als 400€ dazu. Ab und zu korrigiere ich Klausuren an der Uni, was man, wenn ich mich recht erinnere, als Lehrtätigkeit angeben kann und bis 3000€ (oder so) nicht versteuert werden muss. 

Inwiefern lohnt sich für uns eine Steuererklärung? Was hole ich mir damit wieder? Wie haben ja nur geringe Abzüge, vllt so 80-100€. (müsste nachschauen für die genaue Summe). 

Kann jemand Licht ins Dunkel bringen? 

Und wann macht man die Steuererklärung nochmal? Happywide An Ausgaben ist Einiges da, Rep., Bücher, Computer, Drucker, usw.
Suchen
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#6
15.01.2022, 19:06
Das Geld für die Korrektur der Klausuren (an der Uni, oder?) ist tatsächlich bis 3000 EUR steuerfrei.

Wenn es bei dir nur minimale Abzüge gibt und du diese verkraften kannst, dann bist du nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Bei mir sind die Abzüge aber etwas höher. Und ich habe auch wirklich einiges an Kosten (langer Fahrtweg, viel Neuanschaffungen, aufwändige Auslandsstation). Ich will das alles als Werbungskosten deklarieren. Dabei glaube ich (bin da auch kein Experte), dass du diese Kosten in das nächste Jahr "mitnehmen" kannst, wenn diese Kosten im letzten Jahr das überschritten haben, was du überhaupt an Steuern gezahl hast.

Die Steuererklärung kann man schneller als gedacht über ELSTER machen. Da ist für deutsche Behördenverhältnisse erstaunlich viel automatisiert und intuitiv. Ich glaube, dass die dort im Juni oder so das Formular für die Erklärung zum Jahr 2021 freischalten. Viel früher ergibt es auch keinen Sinn, weil Arbeitgeber und Sozialvericherungskassen sich bis dahin Zeit lassen können, deine Daten an das zuständige Finanzamt zu geben. Weil das Finanzamt von da an aber deine wesentlichsten Daten schon hat, geht die Steuererklärung recht flott. Belege für die Kosten musst du aufbewahren, aber vorerst (!) nicht einreichen. Deswegen kann man das auch komplett online erledigen.

Für eine freiwillige (!) Steuererklärung kannst du dir ein paar Jahre Zeit lassen. Wenn du willst, kann das due Erklärungen für das Ref also auch erst nach dessen Abschluss machen. Wenn du dann plötzlich als GK-Associat 140.000 EUR verdienst, lohnt es sich vielleicht auch plötzlich doch, die Werbungskosten aus den Vorjahren geltend zu machen und ggf. in das erste Jahr der "richtigen" Berufstätigkeit "mitzunehmen".
Zitieren
Sparfuchs
Unregistered
 
#7
16.01.2022, 17:51
Hey,

wie die Besonderheit in Hessen mit der "Probeverbeamtung" sich auf die Steuer auswirkt, kann ich nicht sagen. Ich habe mich letzte Woche um meine Steuer gekümmert und von Elster prognostiziert bekommen, die gesamten gezahlten Steuern zurückzuerhalten. Das sind etwa 450-500 €. Dafür habe ich samt Vorbereitung 5 Stunden für gebraucht. Ich finde, das lohnt sich.


Nur als Beispiel was ich alles absetzen konnte:

Fahrtkosten zu der Station, z.B. während der Gerichtsstation & StA-Station für das Holen der Akten. Ich fuhr zwar immer mit der Bahn, aber ich habe ein Monatsticket, dass ich auch privat nutze. Also habe ich die Fahrtkosten lieber als Entfernung pauschal angesetzt. Das bring im Ergebnis mehr. 
Zudem habe ich mir immer Kalender notiert, wann ich zum Gericht / zur StA muss und konnte das so einfach zusammen zählen.

Sonstige Werbungskosten:
- Laptop, den ich bereits 2020 kaufte zu 1/6 (da auch private Nutzung und ich keine Steuererklärung 2020 abgab)
- sämtliches Bürozeug (Stifte, Blöcke, Kugelschreiberminen, etc.- kaufe ich grundsätzlich bei Amazon)
- Internetkosten 50% 
- Bücher (600 € Lehrbücher, Kommentare, Gesetze usw.)
- Fachzeitschriftenabo
- Fortbildung (Kaiserseminare)
- neue Büromöbel (Schreibtischstuhl, Regal)
- neuer 2. PC Bildschirm


und außerdem noch private Haftpflichtversicherung & Kontoführungsgebühren.

Klausuren habe ich auch einmal korrigiert. Das fand ich noch schlimmer als sie selbst zu schreiben. Die Tätigkeit habe ich als steuerfreie Klausurassistentätigkeit angegeben. Der Gewinn überstieg ja nicht den Freibetrag.

Ich hoffe, ich habe keine Fehler dabei gemacht und bekomme das Geld schnell wieder.
Prost
Zitieren
Sparfuchs
Unregistered
 
#8
16.01.2022, 17:52
Hey,

wie die Besonderheit in Hessen mit der "Probeverbeamtung" sich auf die Steuer auswirkt, kann ich nicht sagen. Ich habe mich letzte Woche um meine Steuer gekümmert und von Elster prognostiziert bekommen, die gesamten gezahlten Steuern zurückzuerhalten. Das sind etwa 450-500 €. Dafür habe ich samt Vorbereitung 5 Stunden für gebraucht. Ich finde, das lohnt sich.


Nur als Beispiel was ich alles absetzen konnte:

Fahrtkosten zu der Station, z.B. während der Gerichtsstation & StA-Station für das Holen der Akten. Ich fuhr zwar immer mit der Bahn, aber ich habe ein Monatsticket, dass ich auch privat nutze. Also habe ich die Fahrtkosten lieber als Entfernung pauschal angesetzt. Das bring im Ergebnis mehr. 
Zudem habe ich mir immer Kalender notiert, wann ich zum Gericht / zur StA muss und konnte das so einfach zusammen zählen.

Sonstige Werbungskosten:
- Laptop, den ich bereits 2020 kaufte zu 1/6 (da auch private Nutzung und ich keine Steuererklärung 2020 abgab)
- sämtliches Bürozeug (Stifte, Blöcke, Kugelschreiberminen, etc.- kaufe ich grundsätzlich bei Amazon)
- Internetkosten 50% 
- Bücher (600 € Lehrbücher, Kommentare, Gesetze usw.)
- Fachzeitschriftenabo
- Fortbildung (Kaiserseminare)
- neue Büromöbel (Schreibtischstuhl, Regal)
- neuer 2. PC Bildschirm

und außerdem noch private Haftpflichtversicherung & Kontoführungsgebühren & natürlich Homeofficepauschale 

Klausuren habe ich auch einmal korrigiert. Das fand ich noch schlimmer als sie selbst zu schreiben. Die Tätigkeit habe ich als steuerfreie Klausurassistentätigkeit angegeben. Der Gewinn überstieg ja nicht den Freibetrag.

Ich hoffe, ich habe keine Fehler dabei gemacht und bekomme das Geld schnell wieder.
Prost
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#9
16.01.2022, 18:25
Zitat:Laptop, den ich bereits 2020 kaufte zu 1/6 (da auch private Nutzung und ich keine Steuererklärung 2020 abgab)

Kann jemand kurz sagen, wo die 1/6 herkommen? Habe meinen PC auch 2020 gekauft und 2021 das Ref begonnen. Hatte gehofft, dass ich den PC voll als Werbungskosten angeben kann, weil er in Absehung des Refs gekauft wurde. Und tatsächlich wird er zu 99% auch nur für Ref genutzt. Danke im Voraus!

Zitat:außerdem noch private Haftpflichtversicherung

Als Werbungskosten?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#10
16.01.2022, 20:34
(16.01.2022, 18:25)Gast schrieb:  
Zitat:Laptop, den ich bereits 2020 kaufte zu 1/6 (da auch private Nutzung und ich keine Steuererklärung 2020 abgab)

Kann jemand kurz sagen, wo die 1/6 herkommen? Habe meinen PC auch 2020 gekauft und 2021 das Ref begonnen. Hatte gehofft, dass ich den PC voll als Werbungskosten angeben kann, weil er in Absehung des Refs gekauft wurde. Und tatsächlich wird er zu 99% auch nur für Ref genutzt. Danke im Voraus!


Zitat:außerdem noch private Haftpflichtversicherung

Als Werbungskosten?



Wenn du beim Laptop tatsächlich nachweisen kannst, dass du ihn ausschließlich fürs Ref benutzt, müsstest du ihn absetzen können. Jedoch gehen die Finanzämter wohl davon aus, dass Laptops privat und beruflich gleichermaßen genutzt werden, weshalb die Kosten meist nur zur Hälfte anerkannt werden. Hast du neben dem Ref-Laptop noch einen anderen? Was machst du auf dem Ref-Laptop alles? Solche Fragen werden wohl kommen, wenn du den Ref-Laptop voll ansetzen willst.

Das 1/6 kommt von der AfA, die bei Laptops (meine ich) drei Jahre beträgt. Heißt, du kannst den Laptop nicht voll absetzen, sondern jedes Jahr nur zu 1/3 (wenn du ihn 2020 gekauft hast, also zu 1/3 des Anschaffungspreises und davon wieder die Hälfte, wenn privat mitbenutzt).

Private Haftpflicht habe ich bis dato immer bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen angegeben. Werbungskosten sind das nicht, weil du die Privathaftpflicht ja auch ohne Ref hättest/haben solltest.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
1 2 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus