20.03.2021, 12:25
(20.03.2021, 11:23)Gast schrieb: Die Frage stellen sich scheinbar viele, umso verwunderlich ist es, dass es dazu kaum offizielle Informationen gibt. Aber ja, man erhält die Bezüge für das Referendariat eben nur für die Tage bis zur mündlichen Prüfung. Dass die Bezüge dann unabhängig vom Tag der mündlichen Prüfung in voller Höhe ausgezahlt werden, ist für diejenigen, die am Anfang eines Monats geprüft werden, in finanzieller Hinsicht tatsächlich dankbar
Das Problem beginnt erst bei der arbeitslos/Arbeitssuchendmeldung. Mir wurde einfach gesagt es sei nicht so, man könne sich das nicht vorstellen und man könne nicht gleichzeitig ALG und noch den Lohn bekommen. Nachdem nachgefragt wurde hat man sich akzeptiert dass es wie oben erwähnt ist.

