04.03.2021, 19:17
Hallo zusammen,
kann mir jemand mitteilen, ob man nach dem Bestehen des 2. Staatsexamens nur für die einzelnen Tage noch die Unterhaltsbeihilfe erhält in denen man noch nicht arbeitslos ist, oder ob man für den ganzen Monat noch die Beihilfe erhält?
Danke!
kann mir jemand mitteilen, ob man nach dem Bestehen des 2. Staatsexamens nur für die einzelnen Tage noch die Unterhaltsbeihilfe erhält in denen man noch nicht arbeitslos ist, oder ob man für den ganzen Monat noch die Beihilfe erhält?
Danke!
04.03.2021, 20:15
(04.03.2021, 19:17)Gast schrieb: Hallo zusammen,
kann mir jemand mitteilen, ob man nach dem Bestehen des 2. Staatsexamens nur für die einzelnen Tage noch die Unterhaltsbeihilfe erhält in denen man noch nicht arbeitslos ist, oder ob man für den ganzen Monat noch die Beihilfe erhält?
Danke!
Gibt für den ganzen Monat Kohle.
Heißt konkret, drauf hoffen Anfang des Monats mündliche Prüfung zu haben und dann gibt's doppelt Geld
04.03.2021, 21:01
(04.03.2021, 20:15)Gast23 schrieb:(04.03.2021, 19:17)Gast schrieb: Hallo zusammen,
kann mir jemand mitteilen, ob man nach dem Bestehen des 2. Staatsexamens nur für die einzelnen Tage noch die Unterhaltsbeihilfe erhält in denen man noch nicht arbeitslos ist, oder ob man für den ganzen Monat noch die Beihilfe erhält?
Danke!
Gibt für den ganzen Monat Kohle.
Heißt konkret, drauf hoffen Anfang des Monats mündliche Prüfung zu haben und dann gibt's doppelt Geld
Danke für die Info. Da stellt sich mir nur die Frage, ob man dann schon einen ALG I Anspruch hat (oder erst im nächsten Monat) ?
04.03.2021, 21:25
(04.03.2021, 21:01)Gast schrieb:(04.03.2021, 20:15)Gast23 schrieb:(04.03.2021, 19:17)Gast schrieb: Hallo zusammen,
kann mir jemand mitteilen, ob man nach dem Bestehen des 2. Staatsexamens nur für die einzelnen Tage noch die Unterhaltsbeihilfe erhält in denen man noch nicht arbeitslos ist, oder ob man für den ganzen Monat noch die Beihilfe erhält?
Danke!
Gibt für den ganzen Monat Kohle.
Heißt konkret, drauf hoffen Anfang des Monats mündliche Prüfung zu haben und dann gibt's doppelt Geld
Danke für die Info. Da stellt sich mir nur die Frage, ob man dann schon einen ALG I Anspruch hat (oder erst im nächsten Monat) ?
Den hast du ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit, d.h. ab dem auf die mündliche folgenden Tag.
Deswegen die Aussage mit dem doppelten Geld. Hast du am 01.04 Mündliche, bekommst du für den ganzen April Unterhaltsbeihilfe und ab dem 02.04 - also ja auch fast den ganzen Monat - Alg.
07.03.2021, 15:53
(04.03.2021, 21:25)Gast23 schrieb:(04.03.2021, 21:01)Gast schrieb:(04.03.2021, 20:15)Gast23 schrieb:(04.03.2021, 19:17)Gast schrieb: Hallo zusammen,
kann mir jemand mitteilen, ob man nach dem Bestehen des 2. Staatsexamens nur für die einzelnen Tage noch die Unterhaltsbeihilfe erhält in denen man noch nicht arbeitslos ist, oder ob man für den ganzen Monat noch die Beihilfe erhält?
Danke!
Gibt für den ganzen Monat Kohle.
Heißt konkret, drauf hoffen Anfang des Monats mündliche Prüfung zu haben und dann gibt's doppelt Geld
Danke für die Info. Da stellt sich mir nur die Frage, ob man dann schon einen ALG I Anspruch hat (oder erst im nächsten Monat) ?
Den hast du ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit, d.h. ab dem auf die mündliche folgenden Tag.
Deswegen die Aussage mit dem doppelten Geld. Hast du am 01.04 Mündliche, bekommst du für den ganzen April Unterhaltsbeihilfe und ab dem 02.04 - also ja auch fast den ganzen Monat - Alg.
Mir stellt sich eher die Frage, ob man dann in dem ersten Monat überhaupt schon einen ALG I-Anspruch hat...?
15.03.2021, 08:02
(07.03.2021, 15:53)Gast schrieb:(04.03.2021, 21:25)Gast23 schrieb:(04.03.2021, 21:01)Gast schrieb:(04.03.2021, 20:15)Gast23 schrieb:(04.03.2021, 19:17)Gast schrieb: Hallo zusammen,
kann mir jemand mitteilen, ob man nach dem Bestehen des 2. Staatsexamens nur für die einzelnen Tage noch die Unterhaltsbeihilfe erhält in denen man noch nicht arbeitslos ist, oder ob man für den ganzen Monat noch die Beihilfe erhält?
Danke!
Gibt für den ganzen Monat Kohle.
Heißt konkret, drauf hoffen Anfang des Monats mündliche Prüfung zu haben und dann gibt's doppelt Geld
Danke für die Info. Da stellt sich mir nur die Frage, ob man dann schon einen ALG I Anspruch hat (oder erst im nächsten Monat) ?
Den hast du ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit, d.h. ab dem auf die mündliche folgenden Tag.
Deswegen die Aussage mit dem doppelten Geld. Hast du am 01.04 Mündliche, bekommst du für den ganzen April Unterhaltsbeihilfe und ab dem 02.04 - also ja auch fast den ganzen Monat - Alg.
Mir stellt sich eher die Frage, ob man dann in dem ersten Monat überhaupt schon einen ALG I-Anspruch hat...?
Man hat einen Anspruch auf ALG 1 sobald man arbeitslos ist (und vorher lang genug eingezahlt hat). Das OLG entlässt einen am Tag nach der Prüfung. Dass sie den vollen Betrag auszahlen, ändert nichts an der Arbeitslosigkeit und dem Anspruch.
16.03.2021, 22:34
Der Anspruch auf ALG 1 entsteht ab dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit. Die Bundesagentur hatte mir damals das Arbeitslosengeld auch überwiesen. Nach einigen Monaten flatterte jedoch ein Rücknahmebescheid ein, dass ich bitte die Bezüge des Prüfungsmonates erstatten soll, da mir das Gehalt ja für den vollen Monat belassen wurde. Widerspruch erfolglos. Erst nachdem ich geklagt hatte, wurde der Rücknahmebescheid aufgehoben.
19.03.2021, 11:14
(15.03.2021, 08:02)Gast schrieb:(07.03.2021, 15:53)Gast schrieb:(04.03.2021, 21:25)Gast23 schrieb:(04.03.2021, 21:01)Gast schrieb:(04.03.2021, 20:15)Gast23 schrieb: Gibt für den ganzen Monat Kohle.
Heißt konkret, drauf hoffen Anfang des Monats mündliche Prüfung zu haben und dann gibt's doppelt Geld
Danke für die Info. Da stellt sich mir nur die Frage, ob man dann schon einen ALG I Anspruch hat (oder erst im nächsten Monat) ?
Den hast du ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit, d.h. ab dem auf die mündliche folgenden Tag.
Deswegen die Aussage mit dem doppelten Geld. Hast du am 01.04 Mündliche, bekommst du für den ganzen April Unterhaltsbeihilfe und ab dem 02.04 - also ja auch fast den ganzen Monat - Alg.
Mir stellt sich eher die Frage, ob man dann in dem ersten Monat überhaupt schon einen ALG I-Anspruch hat...?
Man hat einen Anspruch auf ALG 1 sobald man arbeitslos ist (und vorher lang genug eingezahlt hat). Das OLG entlässt einen am Tag nach der Prüfung. Dass sie den vollen Betrag auszahlen, ändert nichts an der Arbeitslosigkeit und dem Anspruch.
Ich warte drauf, dass er/sie nochmal fragt :D
20.03.2021, 10:34
20.03.2021, 11:23
Die Frage stellen sich scheinbar viele, umso verwunderlich ist es, dass es dazu kaum offizielle Informationen gibt. Aber ja, man erhält die Bezüge für das Referendariat eben nur für die Tage bis zur mündlichen Prüfung. Dass die Bezüge dann unabhängig vom Tag der mündlichen Prüfung in voller Höhe ausgezahlt werden, ist für diejenigen, die am Anfang eines Monats geprüft werden, in finanzieller Hinsicht tatsächlich dankbar


