21.02.2025, 09:46
Doch. Die Arbeitgeber kennen das Schreiben. Bei uns bekommt es jeder, der als Syndikusrechtsanwalt oder mit Doppelzulassung zugelassen ist, weil die Anwaltskammer es haben will. Das ist ein Standardprozess und wird von der Personalabteilung nicht hinterfragt.
Ich weiß aber auch, dass einige Unternehmen die Erklärung nicht mehr unterschreiben wollen. Freidenkender schrieb mal für sein Versicherungsunternehmen so etwas, wenn ich mich richtig erinnere.
Ist also von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Wenn du gut argumentierst (flexible Arbeitszeiten, bei dir ja auch noch Teilzeit) werden sie dir das sicher unterschreiben. Gerade bei deiner Teilzeit ist es ja sicher kein Problem, nebenher noch genug Zeit für deine Nebentätigkeit abzuzwacken.
Ich weiß aber auch, dass einige Unternehmen die Erklärung nicht mehr unterschreiben wollen. Freidenkender schrieb mal für sein Versicherungsunternehmen so etwas, wenn ich mich richtig erinnere.
Ist also von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Wenn du gut argumentierst (flexible Arbeitszeiten, bei dir ja auch noch Teilzeit) werden sie dir das sicher unterschreiben. Gerade bei deiner Teilzeit ist es ja sicher kein Problem, nebenher noch genug Zeit für deine Nebentätigkeit abzuzwacken.
22.02.2025, 01:32
ja wir unterschreiben es nicht mehr. Unsere Kammer fordert eine uneingeschränkte Möglichkeit sich von der Arbeit freistellen zu lassen. Betriebliche Belange zählen da nicht. Man muss dies inzwischen nicht nur gegenüber der Kammer erklären sondern auch arbeitsvertraglich festlegen. Da war für uns die Grenze erreicht.
Wir haben über 400 Volljuristen im Haus aber nur noch knapp 20 sind als Syndikus zugelassen
Wir haben über 400 Volljuristen im Haus aber nur noch knapp 20 sind als Syndikus zugelassen