28.11.2024, 14:01
Deswegen rechnet man lieber in Arbeitstagen. 60% Teilzeit sind dann 3 Arbeitstage. Wenn jeder andere Anwalt in der Kanzlei von 9 bis 19 Uhr arbeitet, dann wird der Teilzeitler halt nicht um 16 Uhr andampfen „dürfen“. Ich gehe ja auch nicht zu Freshfields und mache 50% Teilzeit mit Arbeitszeiten von 8 bis 12 Uhr…
28.11.2024, 14:46
(28.11.2024, 14:01)guga schrieb: Deswegen rechnet man lieber in Arbeitstagen. 60% Teilzeit sind dann 3 Arbeitstage. Wenn jeder andere Anwalt in der Kanzlei von 9 bis 19 Uhr arbeitet, dann wird der Teilzeitler halt nicht um 16 Uhr andampfen „dürfen“. Ich gehe ja auch nicht zu Freshfields und mache 50% Teilzeit mit Arbeitszeiten von 8 bis 12 Uhr…Aber deine Arbeitszeit richtet sich nach deinem Arbeitsvertrag und nicht danach, was die Kollegen machen. Interessanter Ansatz aber...nur weil die anderen bis 19 Uhr arbeiten, muss man das also auch ?! Ich glaube, man braucht schon ein dickeres Fell, um kein Mitläufer zu sein und um seine Rechte durchsetzen zu können.
28.11.2024, 15:24
Ok, du Keyboardwarrior. Mach das Mal und berichte.
28.11.2024, 16:23
vorallem sind diese konstanten 50h überhaupt nicht zwingend als Anwaltsberuf immanent anzusehen.
Wenn in einer 4 Mann Kanzlei jeder 50h schrubbt, fehlt halt einfach ein Anwalt, der 40h arbeitet und die Arbeitszeit für den Rest ebenfalls auf 40h runterdrückt.
Die 50h des einzelnen Anwalts heißt Kostenreduktion der Kanzlei und mehr Gewinn für dieselbe.
Auf dem Rücken der Angestellten Anwälte.
Wer nun sagt, anders sei das nicht rentabel, lügt sich selbst in die Tasche, da die Gewinnmargen entweder ausreichend sind oder hier andernfalls ein nicht rentables Geschäftsmodell auf dem Rücken der Arbeitnehmerschaft künstlich am Leben gehalten wird.
In allen anderen Bereichen würde man derartige Systemunwuchten niemals dulden. Der Arbeitnehmer in der Produktion, am Verkaufsthresen oder in der Buchhaltung, der freiwillig täglich 10-11h arbeitet, weil das Unternehmen sonst pleite geht?
Unvorstellbar.
Der Anwalt soll es aber machen?
Wenn in einer 4 Mann Kanzlei jeder 50h schrubbt, fehlt halt einfach ein Anwalt, der 40h arbeitet und die Arbeitszeit für den Rest ebenfalls auf 40h runterdrückt.
Die 50h des einzelnen Anwalts heißt Kostenreduktion der Kanzlei und mehr Gewinn für dieselbe.
Auf dem Rücken der Angestellten Anwälte.
Wer nun sagt, anders sei das nicht rentabel, lügt sich selbst in die Tasche, da die Gewinnmargen entweder ausreichend sind oder hier andernfalls ein nicht rentables Geschäftsmodell auf dem Rücken der Arbeitnehmerschaft künstlich am Leben gehalten wird.
In allen anderen Bereichen würde man derartige Systemunwuchten niemals dulden. Der Arbeitnehmer in der Produktion, am Verkaufsthresen oder in der Buchhaltung, der freiwillig täglich 10-11h arbeitet, weil das Unternehmen sonst pleite geht?
Unvorstellbar.
Der Anwalt soll es aber machen?
28.11.2024, 17:19
Es ist doch ganz einfach und es gibt drei Optionen:
1. Nimm es hin, dass du Überstunden machst und geh dem Konflikt mit den Vorgesetzten aus dem Weg.
Oder
2. Such das Gespräch mit den Vorgesetzten und poch auf deine Rechte. Du wirst dann in Kauf nehmen müssen, dass man dich möglicherweise nicht mehr als vollwertiges Teammitglied sehen könnte. Das kann man als toxisch bezeichnen, aber so ist es halt in der Juristenwelt. Klar, man kann das ganz furchtbar finden und ein Theater machen, aber es wird die Einstellung der Vorgesetzten trotzdem nicht ändern.
Oder
3. Mach dich selbständig und erfinde dein eigenes Geschäftsmodell nach deinen eigenen Vorstellungen. Als Volljurist bringt man doch die besten Voraussetzungen mit, um sein eigenes Ding zu machen. Warum muss man sich anstellen lassen und sich dann beschweren, dass die Bedingungen so schlecht sind? Warum lässt man sich hinsichtlich der Arbeitszeiten ausnutzen? Weil es bequem ist. Wenn man sich nicht traut, Verantwortung für sich zu übernehmen oder wenn man ideenlos ist, dann muss man halt andere Nachteile akzeptieren. Entweder man arbeitet viel und verdient viel oder man arbeitet wenig und verdient wenig. Wenig arbeiten und viel verdienen wird es im Angestelltenverhältnis fast nie geben. Erst recht nicht in Teilzeit. Oder genauso: Verantwortung und spannende Aufgaben zu übernehmen, ernstgenommen zu werden und das alles in Teilzeit wird es eben auch nicht geben. Sicherlich wird es Ausnahmen geben, aber die kann man wohl mit der Lupe suchen. In der Selbständigkeit hast du aber die Freiheit, das nach deinem Gusto zu gestalten.
Bevor ich irgendwelche Schritte ergreifen würde, würde ich mir eine Liste mit Prioritäten im Leben machen (Geld vs Freizeit vs Freiheit vs Familie vs (...)), diese sorgsam abwägen und mich dann entscheiden und mir ggf. einen neuen Job suchen.
1. Nimm es hin, dass du Überstunden machst und geh dem Konflikt mit den Vorgesetzten aus dem Weg.
Oder
2. Such das Gespräch mit den Vorgesetzten und poch auf deine Rechte. Du wirst dann in Kauf nehmen müssen, dass man dich möglicherweise nicht mehr als vollwertiges Teammitglied sehen könnte. Das kann man als toxisch bezeichnen, aber so ist es halt in der Juristenwelt. Klar, man kann das ganz furchtbar finden und ein Theater machen, aber es wird die Einstellung der Vorgesetzten trotzdem nicht ändern.
Oder
3. Mach dich selbständig und erfinde dein eigenes Geschäftsmodell nach deinen eigenen Vorstellungen. Als Volljurist bringt man doch die besten Voraussetzungen mit, um sein eigenes Ding zu machen. Warum muss man sich anstellen lassen und sich dann beschweren, dass die Bedingungen so schlecht sind? Warum lässt man sich hinsichtlich der Arbeitszeiten ausnutzen? Weil es bequem ist. Wenn man sich nicht traut, Verantwortung für sich zu übernehmen oder wenn man ideenlos ist, dann muss man halt andere Nachteile akzeptieren. Entweder man arbeitet viel und verdient viel oder man arbeitet wenig und verdient wenig. Wenig arbeiten und viel verdienen wird es im Angestelltenverhältnis fast nie geben. Erst recht nicht in Teilzeit. Oder genauso: Verantwortung und spannende Aufgaben zu übernehmen, ernstgenommen zu werden und das alles in Teilzeit wird es eben auch nicht geben. Sicherlich wird es Ausnahmen geben, aber die kann man wohl mit der Lupe suchen. In der Selbständigkeit hast du aber die Freiheit, das nach deinem Gusto zu gestalten.
Bevor ich irgendwelche Schritte ergreifen würde, würde ich mir eine Liste mit Prioritäten im Leben machen (Geld vs Freizeit vs Freiheit vs Familie vs (...)), diese sorgsam abwägen und mich dann entscheiden und mir ggf. einen neuen Job suchen.
28.11.2024, 21:20
(28.11.2024, 15:24)guga schrieb: Ok, du Keyboardwarrior. Mach das Mal und berichte.Also in Foren den Leuten zu sagen, das wäre normal, ist nicht der beste Ansatz. Wie wäre es damit, wenn Volljuristen endlich aufhören sich abspeisen zu lassen, als hätten sie nur eine Weiterbildung gemacht und müssten jetzt ackern ohne Ende, um es auszugleichen.
Ich würde vorschlagen, beim nächsten Mal die Arbeit anzunehmen und entweder dem AG zu sagen, „Das erledige ich dann morgen.‘ Oder wortlos annehmen und am nächsten Tag bearbeiten und dann dem AG das am nächsten Tag vorlegen. Schließlich wäre das sogar deinem Arbeitsvertrag entsprechend (solange natürlich keine eilige Fristsache ansteht).
29.11.2024, 10:13
(28.11.2024, 16:23)JuraLiebhaber schrieb: In allen anderen Bereichen würde man derartige Systemunwuchten niemals dulden. Der Arbeitnehmer in der Produktion, am Verkaufsthresen oder in der Buchhaltung, der freiwillig täglich 10-11h arbeitet, weil das Unternehmen sonst pleite geht?
In anderen Bereichen würdest du mit einer Einstiegsgehaltsforderung von 75k oder 80k Euro aber auch ausgelacht werden. Und das sind ja schon die Beträge, bei denen hier im Forum gefragt wird "zu niedrig oder noch ok?".
Das ist dann der Wunsch des Berufseinsteigers, 40 Wochenstunden, 90k brutto, und für einen Fristverlängerungsantrag drei Stunden brauchen, aber nach zwei Jahren Gewinnbeteiligung erhalten und nach spätestens fünf Jahren Partner sein... daher, es gibt auch Bereiche bei Jura und Anwälten, die keine Überstunden verlangen. Das ist dann im Gehalt eingepreist und muss eben akzeptiert werden.