22.12.2023, 15:18
Sorry, ich kann auch nur das wiedergeben, was mir meine Bekannte bzw der Ex-Kollege erzählen (beide vom selben Großstadt-SG, NRW).
Letztlich gibt es mitunter selbst in ein und demselben Gericht riesige Unterschiede, was Arbeitsbelastung, Arbeitsklima, Arbeitsabläufe usw angeht. Deswegen ist die hier gestellte Frage nach Empfehlungen für eine bestimme Gerichtsbarkeit immer nur sehr eingeschränkt zu beantworten.
Das gilt auch zum Thema Einzelrichter oder Kammer:
Wir haben dieses Jahr genau 1 Fall von mir in der Kammer entschieden. Ansonsten schicken wir uns hier nur die ER-Beschlüsse gegenseitig zur Signatur zu bzw entscheiden direkt als BE, wenn die Beteiligten zustimmen. In der nächsten Kammer kann das aber je nach Materie schon wieder anders laufen.
Letztlich gibt es mitunter selbst in ein und demselben Gericht riesige Unterschiede, was Arbeitsbelastung, Arbeitsklima, Arbeitsabläufe usw angeht. Deswegen ist die hier gestellte Frage nach Empfehlungen für eine bestimme Gerichtsbarkeit immer nur sehr eingeschränkt zu beantworten.
Das gilt auch zum Thema Einzelrichter oder Kammer:
Wir haben dieses Jahr genau 1 Fall von mir in der Kammer entschieden. Ansonsten schicken wir uns hier nur die ER-Beschlüsse gegenseitig zur Signatur zu bzw entscheiden direkt als BE, wenn die Beteiligten zustimmen. In der nächsten Kammer kann das aber je nach Materie schon wieder anders laufen.
22.12.2023, 17:54
(22.12.2023, 15:18)Spencer schrieb: Sorry, ich kann auch nur das wiedergeben, was mir meine Bekannte bzw der Ex-Kollege erzählen (beide vom selben Großstadt-SG, NRW).
Letztlich gibt es mitunter selbst in ein und demselben Gericht riesige Unterschiede, was Arbeitsbelastung, Arbeitsklima, Arbeitsabläufe usw angeht. Deswegen ist die hier gestellte Frage nach Empfehlungen für eine bestimme Gerichtsbarkeit immer nur sehr eingeschränkt zu beantworten.
Das gilt auch zum Thema Einzelrichter oder Kammer:
Wir haben dieses Jahr genau 1 Fall von mir in der Kammer entschieden. Ansonsten schicken wir uns hier nur die ER-Beschlüsse gegenseitig zur Signatur zu bzw entscheiden direkt als BE, wenn die Beteiligten zustimmen. In der nächsten Kammer kann das aber je nach Materie schon wieder anders laufen.
Zustimmung.
Auch in meiner VG Kammer läuft es auf max. 6 Kammersachen im Jahr hinaus (einstweilige RS Verfahren eines Sondergebiets ausgenommen). Das sind dann grundlegende Dinge in unseren besonderen Zuständigkeiten, die auch veröffentlicht werden, es idR eine PM gibt und in denen die Berufung zuzulassen ist.
Der Rest ist idR Einzelrichter. Wir kommunizieren aber auch so viel.
22.12.2023, 18:42
Das ist ja auch mal für mich sehr interessant, wie unterschiedlich das ist.
Als Gegenbeispiel: wir sitzen jeden Monat als Kammer und dann idR 3 Sachen. Im Durchschnitt erledige ich dann also 12 Sachen über die Kammer; konkret waren es bei mir sogar 16, habe ich vorhin gesehen. Liegt aber immer am Rechtsgebiet und Führungsstil des Vorsitzenden. Bei uns geht es gerne mal um Satzungen und bei Angriffen hiergegen sitzen wir zumeist als Kammer.
Davon mal ganz unabhängig: ich finde es mit Blick auf die recht hohen Hürden im Rahmen der Berufung (häufig zu beschreitender Weg über das Zulassungsverfahren und dort enge Daumenschrauben des OVG) auch aus verfassungsrechtlicher Sicht gar nicht so schlecht, wenn man nicht alles ER macht. Wenn man das mal mit anderen Gerichtsbarkeiten vergleicht…
Als Gegenbeispiel: wir sitzen jeden Monat als Kammer und dann idR 3 Sachen. Im Durchschnitt erledige ich dann also 12 Sachen über die Kammer; konkret waren es bei mir sogar 16, habe ich vorhin gesehen. Liegt aber immer am Rechtsgebiet und Führungsstil des Vorsitzenden. Bei uns geht es gerne mal um Satzungen und bei Angriffen hiergegen sitzen wir zumeist als Kammer.
Davon mal ganz unabhängig: ich finde es mit Blick auf die recht hohen Hürden im Rahmen der Berufung (häufig zu beschreitender Weg über das Zulassungsverfahren und dort enge Daumenschrauben des OVG) auch aus verfassungsrechtlicher Sicht gar nicht so schlecht, wenn man nicht alles ER macht. Wenn man das mal mit anderen Gerichtsbarkeiten vergleicht…
24.12.2023, 11:39
Wie ist das denn am VG mit dem Erledigungsdruck und dem Druck "von oben" aka a dem oder der Vorsitzenden?
24.12.2023, 14:18
Das hängt natürlich wieder von der jeweiligen Person des/der Vorsitzenden ab und von dir selbst. Zum Druckmachen gehören bei Richtern immer 2, derjenige, der ihn macht und derjenige, der ihn sich machen lässt ;-) Beim Proberichter ist noch relativ klar, in welche Richtung das läuft, aber beim erfahrenen BE kann das mit dem Druck schnell nach hinten losgehen. Am besten verzichtet man als Vorsitzender darauf und geht mit gutem Beispiel voran, das erhöht zumindest die Wahrscheinlichkeit, dass der Rest der Kammer mitzieht.