24.04.2023, 10:03
Danke Leute:) Werde das jetzt einfach so hinnehmen und daran keine weiteren Gedanken verschwenden^^
30.04.2023, 10:28
Also ich habe es immer so gelernt, dass es drauf ankommt, was du letztlich noch alles in der Klageschrift schreibst. Wenn du letztlich schreibst, dass du dein Einverständnis zur Entscheidung im schrifltichen Verfahren oder im öR omV gibst, dann schreibst du "beantrage ich", weil es dann keine mündliche Verhandlung nach deiner Schrift geben wird. Schreibst du das nicht, dann kannst du schreiben "werde ich in der mV beantragen". Das ist sauberer.


