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  Anschreiben Referendariat

Geschrieben von: juratrash
30.04.2025, 14:53
Forum: Allgemeines zum Referendariat
- Antworten (1)

Vermutlich eine sehr dumme Frage, aber ich bin mir echt unsicher. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Muss man bei der Bewerbung für das Referendariat z.B. in NRW auch ein Anschreiben erstellen?

So eine Art Motivationsschreiben oder genügen die Vordrucke, die man auf der Internetseite findet?

Vielen Dank und allen ein gute Gelingen

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  Warteliste Hamburg

Geschrieben von: Juralina
30.04.2025, 07:56
Forum: Allgemeines zum Referendariat
- Keine Antworten

Hallo, ich hab mich auf das referendariat in Hamburg beworben und bin auf der warteliste. 
Ich stehe schon ziemlich weit vorne und vor Oktober wäre man damit wohl noch reingekommen. Jetzt hab ich mehrere Fragen:
Wann bekommt man als Nachrücker bescheid? 
Ist die Liste, welche Mitte April rausgegeben wurde, für den Stichtag 01.April relevant? 

Würde mich wirklich sehr über Antworten freuen!

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  Ref in Düsseldorf

Geschrieben von: lara99
27.04.2025, 14:00
Forum: Allgemeines zum Referendariat
- Keine Antworten

Hallo, 

kann hier jemand seine/ihre Erfahrungen zu der Station beim AG/LG/LAG Düsseldorf oder beim AG Langenfeld teilen?
Wie war die Arbeitsbelastung, das Klima und wie waren die Richter etc.? Welches Gericht könntet ihr empfehlen?

Danke im Voraus!

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  Freiwillig gesetzlich versichert

Geschrieben von: Pazzle.96
23.04.2025, 10:53
Forum: Allgemeines zum Referendariat
- Antworten (3)

Kennt sich jemand damit aus, wie das mit der Erstattung bei der GKV im Ref aussieht. Habe gelesen, dass man irgendein Formular oder so dafür braucht.

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  Beweiswürdigung - ich blicks nicht.

Geschrieben von: Eifelman
18.04.2025, 23:16
Forum: Allgemeines zum Referendariat
- Antworten (10)

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Versicherungsrecht, Beweiswürdigung und ich verzweifel dran, weil ich irgendetwas nicht kapiere / falsch verstanden habe. Ich bin noch ganz am Anfang vom Ref und werd auch aus dem Anders Gehle und dem VVG-Kommentar dazu nicht schlauer

Es geht im Kern um die "unbenannte Gefahr" im Fall einer Versicherung - Dort trägt der VN die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Schaden unvorhersehbar und unabwendbar war.

Der Schaden an sich liegt unstrittig vor.
Streitig ist, ob das Ereignis ein versichertes Ereignis ist. Einige Ereignisse sind ausdrücklich versichert. Einige Ereignisse sind ausdrücklich ausgeschlossen. Unbenannte Gefahren sind ebenfalls versichert.

Die Klägerin tritt Beweis an, dass ihre Behauptung, ihre Schilderung der Entstehung eines Schadens plausibel und kein unbekanntes Phänomen sei. Wäre die Behauptung wahr, läge ein ausdrücklich versicherter Fall vor.
Laut SV-Gutachten ist dies mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht der Fall. (Behauptung der Klägerin sei technisch unmöglich)
Damit ist das Beweismittel doch negativ ergiebig? Dh. der Beweis nicht erbracht.

Mein Problem ist jetzt:
Der einzig mögliche ausdrücklich versicherten Fall liegt damit nicht vor.
Alle ausdrücklich ausgeschlossenen Fälle liegen auch nicht vor.
Einzig denkbar plausible Erklärung bleibt die unbekannte Gefahr. Denn im Sinn einer Allgefahrklausel ist unbenannte Gefahr jeder nicht ausdrücklich ausgeschlossene oder anderweitig versicherte Fall, der nicht vorhersehbar war.

Dazu müsste die Klägerin den Beweis antreten, dass der Schaden unvorhersehbar und unabwendbar war.
"Entscheidend für die Vorhersehbarkeit ist allein, dass die Möglichkeit eines Schadenseintritts in seinen wesentlichen Komponenten erkannt wurde." - Es muss also zur Unvorhersehbarkeit nicht bewiesen werden, dass jede/eine Möglichkeit erkannt wurde, sondern pauschal das keine Möglichkeit erkannt wurde.

"Der Versicherer trägt aber jedenfalls die Substanziierungslast für das Fehlen eines Merkmals der – vom Versicherungsnehmer zunächst nur pauschal vorzutragenden – Unvorhersehbarkeit, weil es sich dabei um eine negative Tatsache handelt ( OLG Saarbrücken: Eintritt des Versicherungsfalls der „unbenannten Gefahren“(NJW-RR 2022, 1483 Rn. 20) Prölss/Martin/Voit AMB A. § 2 Nr. 1 Rn. 8; Beckmann/Matusche-Beckmann/Schepers, Versicherungsrechts-HdB, 3. Aufl., § 35 Rn. 172)"


Dazu hat die Klägerin nicht ausdrücklich vorgetragen. Auch Beweis hat die Klägerin (lt. Akte) nicht ausdrücklich angetreten.
Die Versicherung hat allerdings auch nicht ausdrücklich substantiiert dazu vorgetragen.
Die Akte ist entscheidungsreif.

Denklogisch wurde doch aber mit dem, hinsichtlich des versichterten Falls, negativ ergiebigen Beweismittel für den versicherten Fall zugleich im Umkehrschluss auch der positiv ergiebige Beweis erbracht, dass die unbenannte Gefahr vorliegt?

Indem die Klägerin gerade bewiesen wollte, dass ihre Aussage plausibel ist, also der ausdrücklich geregelter Versicherungsfall vorliegt, ist denklogisch doch gerade bewiesen, dass die Klägerin die Möglichkeit des konkreten Schadenseintritts in seinen wesentlichen Komponenten gerade nicht erkannt hat?

Das der Beweis über ihre behauptete Tatsache nicht erbracht wurde (sondern sogar das exakte Gegenteil dessen) ist beweist doch umgekehrt denklogisch, dass sie den Schaden nicht vorhersehen konnte. Was sie beweisen wollte, musste sie vorhersehen, das Gegenteil hat sie (denklogisch) nicht vorhergesehen.

Versteht mich jemand und kann mir helfen? Ich komm mir unsäglich blöd vor und kann/darf meinen Ausbilder nicht dazu fragen. Hab das Gefühl ich habe irgendetwas grundliegendes nicht oder völlig falsch verstanden.

Ganz streng nach Lehrbuch würde doch folgendes gelten:
Ausdrücklich geregelter Versicherungsfall: nicht bewiesen. - negativ Ergiebig
Unbenannte Gefahr: nicht ausdrücklich (nur konkludent) dargelegt, kein ausdrücklicher Beweisantritt (ergibt sich nur konkludent, Kl. beruft sich irgendwo im Schriftsatz darauf, dass unbenannte Gefahren ja lt. Versicherungsbedingung mitversichert seien, tritt nirgendwo ausdrücklich den Beweis der unbenannten Gefahr an)
Damit Entscheidung nach Darlegungs- und Beweislast.
Beweislast bei Kläger, nicht ausdrücklich angetreten, Beweisfällig geblieben.
Damit i.Erg. unbegründet.
Das widerspricht aber zutiefst meinem Gerechtigkeitsempfinden, da meiner Ansicht nach mit dem Beweis zugleich denklogisch positiv bewiesen wurde, dass sie Klägerin es nicht vorhersehen konnte.


Nachklapp: "Es entspricht einem allgemeinen Grundsatz, dass sich eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zu Tage tretenden Umstände jedenfalls hilfsweise zu Eigen macht, soweit sie ihre Rechtsposition zu stützen geeignet sind. Das Gericht hat auch diesen Vortrag der Partei bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen." BGH NJW 2001, 2177


Das Vorbringen der Klägerin hinsichtlich der unbenannten Gefahr beschränkt sich über die gesamte Akte darauf, dass ein Mal (!) erwähnt wird, diese sei mit versichert. Sonst wird sich ausführlich über die anderen versichterten Fälle ausgelassen. Die Beklagte geht auf diese unbenannte Gefahr gar nicht ein. Der Klägervertreter weist nur wiederholt darauf hin, dass das Gericht schon hinzuweisen habe, wenn ihm etwas nicht reicht. (Ja lol, soll der Richter doch deine Arbeit machen, oder wie?)

Im Hinweisbeschluss wird ausdrücklich erwähnt, dass die Klägerin u.U. einen solchen Anspruch hat, und dass die wesentlich vom Ergebnis der im gleichen Zuge beschlossenen Beweisaufnahme abhängt.

Der bei der Beweisaufnahme zu Tage tretende Umstand wäre ja hier, dass die Klägerin es nicht vorhersehen konnte.

Dann hätte die Beklagte substantiiert vortragen müssen, warum dies nicht der Fall ist - was sie nicht getan hat.

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  Referendariat Hessen

Geschrieben von: Syntax
15.04.2025, 10:13
Forum: Allgemeines zum Referendariat
- Antworten (13)

Hallo Letzte-Instanz-Community,

kann mir jemand sagen in welchem Kreis in Hessen die meisten Leute Jura Referendariat absolvieren (Gießen, Frankfurt, Darmstadt, Kassel, Wiesbaden, Fulda, Limburg, Hanau, Marburg? Ist denn eine kleinere Gemeinschaft besser oder ist es besser, wenn mehr Leute in einer AG sind?

Gibt es hier Jemanden der von Bayern nach Hessen gegangen ist für das Referendariat und kann hier seine Erfahrung teilen?

Und wann genau schreibt man in Hessen das zweite Examen, wenn es so viele Einstellungstermine gibt (Januar, März, Mai, Juli, September, November) ? Kann man da das Examen schieben?

Vielen Dank für das Lesen des Posts!

Ganz viele Grüße wünscht,

Syntax

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  Referendariat mit Vorstrafen

Geschrieben von: KM2025
14.04.2025, 10:42
Forum: Allgemeines zum Referendariat
- Antworten (16)

Hallo Leute, ich habe mein 1 Examen und plane wie üblich das 2 auch zu machen, leider ist die Situation aufgrund meiner Vorstrafen nicht so einfach und ich bitte euch um Rat.  Sollte ich besser warten bis alles getilgt ist und aus dem BZR nicht mehr ersichtlich ist, so verliere ich womöglich wertvolle Zeit? 

Folgende Vorstrafen sind vorhanden und aus dem BZR noch nicht getilgt es dauert nicht mehr so lange ,10 Monatige Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung und 90 Tagessätze .

Jetzt habe ich in vielen Bundesländern gesehen dass die Grenze zur Ungeeignetheit wie bei Beamten üblich bei einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr liegt sodass ich mir eigentlich keine Sorgen machen müsste, trotzdem fehlt mir da einfach die Sicherheit? 

Wie seht ihr das muss ich mir grundsätzlich Sorgen machen einen Ref Platz zu bekommen? Sollte ich bei der Bewerbung alles angeben, es macht eigentlich ja überhaupt keinen Sinn das nicht zu tun steht ja eh alles im BZR , aber ich weiß nicht so Recht? 

Vielen Dank

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  Ref OLG Celle Juni 2025

Geschrieben von: Noni098
11.04.2025, 13:15
Forum: Allgemeines zum Referendariat
- Keine Antworten

Hallo ihr Lieben,

ich wollte mal fragen, wer und mit wie vielen Punkten (+ Wartepunkte) ein Angebot bekommen hat? 
Ist es realistisch im Nachrückverfahren reinzukommen?

Liebe Grüße

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  Ref in Rostock - empfehlenswert?

Geschrieben von: Kanufahrt123
09.04.2025, 12:02
Forum: Allgemeines zum Referendariat
- Antworten (2)

Hallo in die Runde :) 

Ich habe einen Ref Platz in MV - voraussichtlich in Rostock - angeboten bekommen. 
Nun bin ich unschlüssig, ob ich den annehmen soll, weil mich doch ein paar Sorgen plagen was MV angeht. 
Ich habe das 1. StEx in Berlin gemacht und hier warten 2 Jahre Wartezeit und ein, in Hinblick auf hohe Mieten und Lebenserhaltunsgkosten, niedriges Gehalt auf mich, weshalb ich drauf gekommen bin nach MV auszuweichen.  

Nun wollte ich mal fragen, was ihr so für Erfahrungen beim Ref in Rostock bzw MV gemacht habt? Wie die AGs so sind, wie der Umgangston war, wieviele Präsenztage es gibt (lohnt es sich evtl. zu pendeln von Berlin aus? Immerhin kann man in MV ein ganzes Jahr, also Teile der Anwaltsstation, die Wahlstation und die Verwaltungsstation außerhalb von MV verbringen, sodass ich mein Zimmer in Berlin auf jeden Fall behalten wollen würde, wenn ich eh alle paar Monate wieder herkomme.)? Woher kommen die anderen Referendare so? 

Der letzte Beitrag, den ich zum Ref in MV gefunden habe, ist von 2023 und die Erfahrungen waren aus den Jahren davor bis ca. 2021. 
Vielleicht macht jemand gerade Ref in Rostock und kann etwas berichten? 
Ich würde mich echt super freuen! 

Vielen Dank schon mal! :)

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  WissMit Stellen in Magdeburg/ Nebentätigkeit Ref

Geschrieben von: Soph00
08.04.2025, 09:58
Forum: Allgemeines zum Referendariat
- Antworten (4)

Hallo zusammen, 

ich überlege mein zweites Examen in Magdeburg/ Sachsen Anhalt zu machen. Allerdings würde ich gerne einen Tag in der Woche nebenbei arbeiten. Ich habe mich etwas online umgesehen und im Bereich WissMit scheint es dort relativ dünn zu sein. Grundsätzlich erscheint es mir relativ schwer als Jurist einen passenden Arbeitsplatz dort zu finden. 

Gibt es hier vllt. Referendare aus Sachsen Anhalt die damit bereits Erfahrungen gemacht haben? Gibt es Arbeitgeber die man auf den ersten Blick übersieht, oder seid ihr zum arbeiten nach Berlin/Leipzig gependelt? 

Liebe Grüße

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