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Wann habt ihr so "richtig" angefangen zu pauken? Man fängt in der RA-Station zwar nicht bei Null an, aber irgendwie kommt der Drive erst jetzt. Gleichzeitig packt einen die Sorge um die Zeit, die so unglaublich schnell schwindet.
Thoughts?

Hallo,
ich überlege aktuell, mein Referendariat in Regensburg zu machen. Ich habe aber in Passau studiert und komme ansonsten nicht aus Bayern. Hat jemand Erfahrungen damit, wie die Chancen stehen, zumindest einen AG-Platz für Regensburg zu bekommen (wegen Wohnungssuche etc.)?

Hallo,
mir ist klar, dass man dazu keine genauen Angaben machen kann, aber wie viel schlechter fallen im Schnitt die Examensklausuren im Vergleich zu den AG-Klausuren aus? Wie waren eure Abweichungen? Ich mache mein Referendariat in NRW und habe das Gefühl, dass die Klausuren sehr wohlwollend korrigiert werden. Bis auf meine allerste Klausur waren meine AG-Klausuren allesamt besser als im Studium, teilweise sogar doppelt so gut. Mir ist schon klar, dass ich im Examen in einer Klausur nicht 12 Punkte haben werde wie in manch einer AG-Klausur
Danke und viele Grüße

Guten Tag,
ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe noch etwas Probleme, die Erledigung in der Hauptsache zu verstehen. Zusätzlich muss das Urteil geschrieben werden und der Fall bringt mich drucheinander. Nachvollziehen kann ich, dass der Kläger den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt ( dann die Umstellung zur Feststellungsklage) , wenn der Beklagte in der Zwischenzeit zum Beispiel den gesamten geforderten Betrag gezahlt hat. Was mich jedoch durcheinander bringt ist folgender Fall.
A hat gegen B einen Zahlungsanspruch in Höhe von 500,00 €, B hat nach Zustellung der Klage 250,00 € überwiesen, dem Gericht mitgeteilt, dass er die Klageforderung zum Teil erfüllt hat und die Hauptsache in diesem Umfang erledigt ist.
A erklärt daraufhin die Hauptsache in Höhe von 250,00 € für erledigt. ( 1. Jetzt mein Verständnisproblem: Bedeutet in Höhe von 250,00 € , er stimmt der Zahlung von 250,00 € zu die Hauptsache ist erledigt und er kann die restlichen 250,00 € nicht mehr von ihm fordern oder bedeutet es, dass die Hauptsache in Höhe von 250,00 € erledigt ist, somit von den 250,00 abgezogen werden und er noch die restlichen 250,00 € verlangen kann.
Denn in seinem Antrag fordert er zunächst, dass die Hauptsache in Höhe von 250,00 erledigt ist und dann beantragt er zusätzlich, dass der B an ihn noch 250,00 € Zahlt.
2. Handelt es sich dann um eine übereinstimmende Erledigungserklärung oder um eine übereinstimmende Teilerledigungserklärung ?
3.Wie oder wo im Urteil spreche ich folgendes an: Wenn B in der Klageerwiderung behauptet, es sei nachträglich ein Sachmangel eingetreten und er die vollen 500 € nicht zahlen will, sondern nur die 250 , ( was er auch getan hat), dies als Teilerfüllung der ursprünglichen Klageforderung ansieht,in seinen Anträgen aber nur beantragt die Klage abzuweisen, gleichzeitig aber der Erledigung zugestimmt hat, dann aber trotzdem erwähnt dass er es angemessen sieht, dass der Kaufpreis weiter um 250,00 € gemindert wird.
Ich verstehe einfach nicht wie damit umgegangen wird, denn A erklärt den Rechtsstreit in Höhe von 250,00 für erledigt, fordert aber dann noch 250,00 und B stimmt der Erledigung zu, spricht in den Schriftsätzen immer wieder an dass der Betrag zu mindern. B hat zwischendurch immer mal wieder erwähnt er würde auch Reinigungskosten die mit dem fall verbunden sind geltend machen. Müssen die Punkte auch in den Entscheidungsgründen erwähnt werden oder richte ich mich nur nach den Anträgen, denn B hat nur beantragt die Klage abzuweisen aber hat zum Beispiel nirgendwo ausdrücklich eine Aufrechnung erklärt oder muss das auch geprüft werden obwohl B nicht ausdrücklich eine Aufrechnung angesprochen hat. Er hat indirekt immer angesprochen und versucht zu erklären, weshalb er nich mehr als 250,00 € zahlen brauch.
Wäre für eure Rückmeldungen sehr dankbar.
Liebe grüsse und ein schönes Wochenende
Martha

Hi,
sorry wenn das eine dumme Frage ist. Aber das Ref geht jetzt bei mir los (Hessen) und ich bin irgendwie noch gar nicht informiert, was man so an Literatur braucht - noch weitere Gesetzestexte außer die drei wie fürs erste? Sollte man sich direkt Kommentare kaufen und wie alt dürfen hier so die Auflagen sein, zB wegen des MoPeG? Und habt ihr vllt sonstige Literaturempfehlungen - Bücher/Skripte?
Ich bin dankbar für jeden Tipp :-)

Hi Leute,
ich bin gerade etwas niedergeschlagen und suche ein bisschen Ermutigung. Habe im 1. Examen schon nur ausreichend geschrieben und dann den Verbesserungsversuch gewagt. Hatte ein gutes Gefühl, bin dann aber dort durchgefallen.
Jetzt habe ich den Eindruck, dass ich total der schlechte Jurist bin (was ja auch zum jetzigen Zeitpunkt zutrifft). In einem Jahr ist aber das 2. Examen dran. Habt ihr (realistische) Tipps, wie ich besser werden kann? Oder einfach nur ein paar tröstende Worte? Jetzt habe ich die ganze Zeit das Gefühl, dass Jura total der falsche Weg war. Bin aber bald Ende 20 und eine Alternative sehe ich jetzt nicht mehr, würde auch trotzdem gerne das 2. Examen schreiben. Hat da jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht?

Hallo zusammen,
das Land NRW hat ja vor kurzer Zeit rund 20% der Referendarplätze gekürzt. Darüber wurde ja auch bei LTO etc. berichtet.
Hat jemand aus eigener oder gehörter Erfahrung Zahlen, was das für die konkrete aktuelle Wartezeit aktuell bedeutet? Teilweise haben mir Leute (über mehrere Ecken) berichtet, es wären 18 Monate, ich weiß aber nicht, inwieweit das etwas dramatisiert wurde.
Es geht bei mir konkret um den OLG-Bezirk Köln.
Hat jemand aktuelle Erfahrungsberichte? Beim OLG erreicht man nämlich entweder niemanden oder die Auskunft dazu wird verweigert.
Vielen Dank Euch!

17.06.2024, 06:04
Forum: Allgemeines zum Referendariat
- Antworten (1)
Hi ihr Lieben!
ich hätte folgende Frage:
Ich habe bereits mein Referendariat im April 2024 aufgenommen, hatte allerdings im März 2024 noch den Notenverbesserungsversuch mitgenommen und habe mich noch verbessert, sodass ich noch in die mündliche muss (20.04.2024).
Allerdings habe ich mich über dieses Wochenende scheinbar bei meiner Mitbewohnerin mit einem grippalen Infekt angesteckt und merke schon wie es in meinem Hals zu kratzen und zu verschleimen beginnt.
Jetzt wollte ich daher fragen, ob jemand Erfahrung darüber hat, wie es gehandhabt wird, wenn man i.R.d. der mündlichen Prüfung des Notenverbesserungsversuchs krank ist? Normalerweise (im regulären Versuch) wird man einfach einer anderen Prüfungskommision verwiesen, frage mich allerdings, ob das auch für die Notenverbesserer gilt? Hatte nämlich übers Hörensagen mitbekommen, dass wenn man in der Mündlicehn des Notenverbesserungsversuchs krank ist, "pech" hat und bei Nichtteilnahme an der müdnlichen - sogar mit ordnungsgemäßer Vorlage eines Amtsärztlichen Attestes - kein Anspruch auf Wiederholung der mündlichen hat.
Hat jemand vielleicht Erfahrung wie dies gehandhabt wird? EVtl. eigene Erfahrung oder über Kollegen?
Danke im Voraus und Liebe Grüße!
Maximiliano
P.S. (1. Examen und Ref beides in Baden-Würrtemberg belegt)

Hello :) Hat jemand zufällig Erfahrungen/Einblicke in die Arbeitszeiten bei Baker McKenzie, bestenfalls im groben Bereich Public/Regulierung, ggf, Immobilien? Dass es vom Team/Rechtsgebiet abhängt, ist mir klar, aber vllt gibt es dennoch eine allgemeine Tendenz. Vielen Dank schonmal!

Ich würde gerne das Bundesland von Bayern nach Hessen, speziell Frankfurt, fürs Ref wechseln. Nun habe ich schon öfter gehört, dass es super schwierig sei, wirklich am LG Frankfurt genommen zu werden, gerade wenn man (noch) keinen festen Wohnsitz dort hat.
Hat jemand einen Bundeslandwechsel nach Hessen/Frankfurt gemacht und kann mal berichten, wie lange es gedauert hat, ob es da gewisse „Tricks“ gibt, wie sich das Verfahren beschleunigt etc. Oder ob es gar unmöglich ist nach Frankfurt zu kommen, wenn man nicht dort schon ewig wohnt? Danke 😊