-
Notenanforderung für Voll...
Forum: Berufseinstieg nach dem Referendariat
Letzter Beitrag: Freidenkender
Vor 4 Stunden
» Antworten: 26
» Ansichten: 4.913 -
Wartezeit OLG Celle (NDS)
Forum: Allgemeines zum Referendariat
Letzter Beitrag: Spartaner24
Vor 5 Stunden
» Antworten: 3
» Ansichten: 435 -
Staatsanwaltschaft Koblen...
Forum: Berufseinstieg nach dem Referendariat
Letzter Beitrag: JJ_Law
Vor 7 Stunden
» Antworten: 4
» Ansichten: 878 -
Ungesundes Verhältnis zum...
Forum: Obiter dictum - Sonstiges
Letzter Beitrag: hyaene_mit_hut
Vor 8 Stunden
» Antworten: 26
» Ansichten: 5.443 -
Klausuren März 2025
Forum: Rund ums 2. Examen
Letzter Beitrag: ref79
Vor 9 Stunden
» Antworten: 150
» Ansichten: 76.731 -
Wohnzeit Referendariat Au...
Forum: Allgemeines zum Referendariat
Letzter Beitrag: CanoDerOrnitorenk
Vor 9 Stunden
» Antworten: 0
» Ansichten: 99 -
Wahlstation EU-Kommission
Forum: Obiter dictum - Sonstiges
Letzter Beitrag: Lexfori
Gestern, 13:00
» Antworten: 5
» Ansichten: 1.037 -
Gefrustet nach dem zweite...
Forum: Rund ums 2. Examen
Letzter Beitrag: JuraHassLiebe
Gestern, 12:20
» Antworten: 5
» Ansichten: 823 -
Klausuren April 2025
Forum: Rund ums 2. Examen
Letzter Beitrag: PeterNRW
28.06.2025, 15:13
» Antworten: 276
» Ansichten: 85.452 -
Nebentätigkeit in eine GK...
Forum: Allgemeines zum Referendariat
Letzter Beitrag: CanoDerOrnitorenk
28.06.2025, 14:51
» Antworten: 0
» Ansichten: 222
- Foren-Beiträge:232.392
- Foren-Themen:13.082
- Mitglieder:6.385
- Neuestes Mitglied:Unknown

Ihr Lieben,
meine Anwaltsstation ist nächste Woche vorüber und meine Anwältin möchte, dass ich mein Zeugnis selbst schreibe. Die Tabelle mit den Einzelleistungen (Berlin) haben wir dankbarerweise während der Station geführt, die steht also.
Was mir Schwierigkeiten bereitet: der erste Teil, wo praktisch steht, was der Ausbilder macht. Ich suche da eine schöne Formulierung für: sie macht alles Zivilrechtliche, was so ankommt. Auch bin ich mir unsicher wie man im Text die Ausbilderin nennt: die Unterzeichnerin ist tätig...???
Tätigkeitsbeschreibung bekomme ich wieder alleine hin :blush:
Dann aber wieder ein Problem: normalerweise heißt es ja: "Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern war stets vorbildlich." Ich hatte dort aber keine Kollegen, nur die Anwältin, ihre Sekretärin und Mandanten. Achso und bei Gericht die Richter und die Gegenseite.
Hat jemand Formulierungsvorschläge für mich oder würde sein Zeugnis anonymisiert posten?
Ich würde mich sehr freuen, bin nämlich überfordert!
Beste Grüße!

Hallo zusammen,
hat jemand von euch das Referendariat am LG Darmstadt/LG Wiesbaden absolviert oder ist sogar gerade mittendrin? Für ein paar Erfahrungsberichte wäre ich sehr dankbar dankbar :)

Hallo in die Runde,
ich werde demnächst meine Wahlstation in einer Kammer für Handelssachen machen und habe in den Evaluationsbögen schon gesehen, dass mein Richter seine Referendare immer Voten schreiben lässt.
Ich habe in meiner Gerichtsstation ausschließlich Urteile gefertigt.
Daher wollte ich mal fragen, ob jmd ein Muster für ein Votum, im Idealfall für eine KfH, hat oder sonstige Tips und Ratschläge?
Ich verstehe darunter ein die Entscheidung vorbereitenden Gutachten, hab aber keine Ahnung.
Besten Dank im Voraus!

Hallo an alle die in Hessen ihr Referendariat machen, ich habe mich für den Monat Mai in der entsprechenden Bewerbungsfrist beworben. Ich mache mir langsam Sorgen, weil der Bescheid noch nicht da ist. Müsst ihr oder müsstet ihr denn auch so lange warten ?

Hallo zusammen,
gibt es hier jemanden, der Erfahrungen damit gemacht hat, sein Referendariat zum Lernen für einen bestimmten Zeitraum zu unterbrechen? In NRW gibt es offenbar diese Möglichkeit, ohne Angaben von Gründen sein Ref für eine Zeit von mindestens 6 Monaten zu unterbrechen.
Freue mich auf eure Nachrichten.

Hallo,
gibt es sowas wie eine Übersicht über die Nebenverdienstregelungen während des Referendariats in den einzelnen Bundesländern?
Ich konnte so etwas bisher nicht finden und befürchte, dass es sowas auch nicht gibt, da sich die Regelungen wohl doch zu schnell ändern und es einen ziemlichen Aufwand bedeuten würde, die Daten aktuell zu halten.
Wenn trotzdem jemand was weiß oder mit seinen Erfahrungen was beitragen kann, wäre ich dankbar.
Viele Grüße

Hallo zusammen!
Endlich steht wohl bald meine Einstellung für das Referendariat bevor. Somit stehen langsam auch die Bewerbungen für die Stationen an.
Nun ist es so, dass ich gerade überhaupt nicht weiß wo ich mich bewerben wollen würde.
Seht ihr es als wichtig an, dass die Stationen irgendwie einen roten Faden bzgl der Rechtsgebiete und/oder der Art der Stationen (Gericht, Kanzlei, ...) aufweisen?
Früher war Arbeitsrecht immer mein Favorit im Studium (und Schwerpunkt), aber mit dem Ref. gibt es natürlich viel mehr Möglichkeiten und der SP ist auch schon was her, sodass ich irgendwie für mehrere (andere) Dinge mich interessiere, wie IT-Recht, Medienrecht o.ä., aber nicht weiß, ob es auf "Verdacht" nun sinnvoll ist das ganze Ref darauf aufzubauen bzw. mich die Kanzleien überhaupt nehmen würden und wie es sich später auswirkt, wenn ich dann doch nach dem Ref mich für etwas anderes entscheiden wollen würde.
Meine Examensnote ist nun auch so doof, dass ich nicht die krasse Auswahl habe, sodass ich auch schauen muss, welche Kanzlei mich überhaupt nimmt...sonst würde ich eh zu den größeren Kanzleien gehen ;-)
Ich wäre über Antworten erfreut.
LG

Hallo an Alle,
Ich bin im momentan am Überlegen, von Baden-Württemberg zum Referendariat nach Hamburg zu wechseln.
Von der Note her dürfte es klappen.
Habe ich es richtig verstanden, dass Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein gemeinsam geprüft werden, sodass
kein Landesrecht drankommt?
Und wie sind eure Erfahrungen aus Hamburg im Allgemeinen?
Die Statistik im zweiten Examen ist ja unglaublich gut, aber würdet ihr das Ref in Hamburg auch sonst empfehlen?
Vielen Dank für Antworten =)

Hallo liebe Praktiker,
wie sieht eigentlich das Berufungsplädoyer des Staatsanwalts aus?
Ist es im Grunde genauso wie in der ersten Instanz?
Also bezieht man sich auf den Anklagevorwurf und stellt dann heraus ob sich nun insbesondere ein Unterschied zum erstinstanzlichen Urteil ergibt? Hat da jemand ein Schema?
Rein logisch würde ich meinen:
1. Sachverhalt: Man gibt den festgestellten Sachverhalt wieder bzw. sagt, dass er sich im Umfang der Anklage bestätigt hat
2. Beweiswürdigung
3. Rechtliche Würdigung
4. Strafzumessung
5. Welche Änderungen gibt es im Hinblick auf die erstinstanzliche Verhandlung
6. Anträge (Verwerfung als unbegründet oder Abänderung des Urteils oder eben Aufhebung (wenn z.B. Freispruch statt Verurteilung rauskommt))

Liebes Forum,
ich könnte jetzt Romane schreiben über meinen Traum, als Rechtsanwalt zu arbeiten, ermüde euch damit aber besser nicht..
Fakt ist, dass dieser Traum aktuell in weite Ferne versinkt. Zumindest, was das 2. jur. Examen in Deutschland betrifft.
Daher mein verzweifelter, aber auch hoffnungsvoller Appell an euch, da es trotz intensiver Recherche mir nicht gelungen ist, im Internet eine klare Antwort zu finden.
Wie sieht es mit der Möglichkeit im (deutschsprachigen) Ausland, insbesondere Österreich/Schweiz aus? Gibt es eine Chance, mit dem 1. Examen in einen (zB österreichischen) Vorbereitungsdienst zu gelangen und - Bestehen vorausgesetzt - dann über den Umweg des europäischen Rechtsanwalts doch noch in Deutschland als RA arbeiten zu dürfen.
Auch wenn es etwas vermessen klingt, aber ich kann mir wirklich nichts anderes vorstellen. Jetzt ist man so dicht dran am Ziel, hat das 1. Examen bestanden und möchte nicht, dass alles "verloren" ist. Ja, ich weiß, es gibt auch andere Möglichkeiten, aber der Traum und die Hoffnung als RA wird bleiben.
Ich bitte ganz herzlich um Eure Tipps. Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen. Vielen , lieben Dank bereits jetzt.
Stephan