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Hallo zusammen, hat schon jemand ein Angebot für die Einstellung zum 1.9. vom OLG Celle erhalten? Weiß ggf jemand wann die Bescheide versendet werden?

Hi, mit welchen Noten wurdet ihr in Frankfurt am Main so zugelassen?
Ich überlegte dort mein Referendariat zu machen, bin aber unsicher, ob überhaupt Chancen bestünden, dort genommen zu werden.
Vielen Dank schon mal :blush:

Hallo Leute,
ich mache mein Referendariat am Landgericht Darmstadt und befinde mich gerade am Beginn der Strafstation. Ich habe bislang noch keine Zusage für die Verwaltungsstation bekommen und habe in Anbetracht der aktuellen Situation auch wenig Hoffnung, noch etwas zu bekommen. Von der Polizei und der BaFin habe ich auch schon eine Absage erhalten. Hat jemand vielleicht noch einen Tipp für Frankfurt und Umgebung? Hat jemand Erfahrung damit, wie es ist, eine Stelle vom Landgericht zugewiesen zu bekommen?
Vielen Dank

Hallo Leute,
Ich würde gerne mal nach euren Erfahrungen mich mal erkundigen.
Und zwar ist meine Frage, wie ihr die Noten aus den Übungsklausuren empfunden habt.
Dabei meine ich die Klausurenkurse aus dem Landgericht sowie kommerzielle Klausuren Kurse wie kaiser und Hemmer.
Mir kommt es gefühlt so vor, als ob ich jede zweite Klausur manchmaö durchfalle. Klar hab ich mam gute Klausuren, wie 7 bis 11 aber sehr häufig auch durchgefallen.
Fandet ihr die Korrektur im examen in der regel genauso, wie im klausurenkurs oder gab es da doch Unterschiede
Gef

Hallo :)
Wahrscheinlich eine ganz blöde Frage, aber welche Auflagen der Kommentare sind im Referendariat in den Stationen ausreichend?
Macht man viel falsch, wenn der Palandt bspw. von 2017 ist? Fürs Examen müssen natürlich neue her, das ist klar.
Vielen Dank und einen schönen Abend! :)

Kennt jemand die aktuelle Wartezeit in Düsseldorf? Auf der Webseite geben die 6 Monate an. Aber es ist ja kein Geheimnis, dass das nur die offizielle Wartezeit ist. Wegen Absagen usw. scheint sich das ja immer etwas nach vorzu zu verlagern.
Hat also jemand aktuelle Informationen dazu, welche Wartezeit auch wirklich relaistisch ist? Danke vorab.

03.07.2020, 18:49
Forum: Allgemeines zum Referendariat
- Antworten (2)
Hallo,
ich habe mal eine Frage, hat jemand Erfahrungen mit der Agentur für Arbeit gemacht bzgl. der Bewilligung von ALG I für die Tage nach der mündlichen Prüfung (z.B. 14.06. - mündliche Prüfung, 15.06- 30.06.2020) bis Ende des Monats, wenn im letzten Monat die volle Unterhaltsbeihilfe gezahlt wurde?
Nach Agentur für Arbeit ruhe mein Anspruch gem. § 157 I SGB III, da ich Arbeitsentgelt bis Ende Monats erhalten habe.
Ich hatte folgendes Urteil gefunden: LSG München, Urteil v. 19.09.2017 – L 10 AL 239/16 (Rn. 15 f.; https://www.gesetze-bayern.de/Content/Do...eSupport=1)
"Entscheidend ist aber, dass die Unterhaltsbeihilfe dem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zuzurechnen ist. Dieses ist mit der Bekanntgabe der Prüfungsgesamtnote am 17.11.2015 beendet worden. Die Klägerin stand ab dem 18.11.2015 weder in einem Arbeits- noch einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Freistaat Bayern. Es kann sich damit nur um eine Zahlung von Arbeitsentgelt für die Zeit bis 17.11.2015 handeln, so dass die Fortzahlung bis zum Monatsende zwar Arbeitseinkommen iSv § 14 SGB IV darstellt, aber eben nicht für die Zeit ab 18.11.2015. Es steht im Zusammenhang mit dem Ausbildungsverhältnis und ist daher der Zeit bis 17.11.2015 zuzuordnen. Alleine der Umstand, dass die Ausbildungsbeihilfe nach Art. 3 Abs. 5 Satz 1 SiGjurVD am Monatsende ausgezahlt wird, ändert hieran nichts. Dabei handelt es sich nur um die Auszahlungsmodalität, ohne dass dies zu einer Änderung der Zuordnung führt. Die Klägerin hat das Arbeitsentgelt folglich nicht während der Zeit erhalten, für die sie Alg begehrt, sondern während ihres Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisses. Ab 18.11.2015 stand sie nicht mehr in einem Sozialversicherungspflichtverhältnis, hat keinerlei Arbeitsleistung mehr gegenüber dem Freistaat Bayern erbracht und war wegen des Ausscheidens aus dem Vorbereitungsdienst nicht mehr dazu verpflichtet. Ein Austauschverhältnis bestand daher nicht mehr. Im Übrigen hätte der Klägerin die volle Unterhaltsbeihilfe für November 2011 auch dann zugestanden, wenn sie eine anderweitige hauptberufliche Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes oder einer Ersatzschule (Art. 76 Satz 2 BayBesG) zwischen dem 18.11.2015 und dem 30.11.2015 aufgenommen hätte. Wenn daher für diese Zeit Alg erbracht wird, kann deshalb nicht davon ausgegangen werden, es handele sich um eine unbillige Doppelleistung, die es zu vermeiden gilt. Schließlich handelt es sich bei § 157 SGB III um eine Ausnahmeregelung für Fälle, in denen trotz Bestehens der Voraussetzungen für einen Alg-Anspruch Leistungen nicht zur Auszahlungen kommen. Für eine entsprechende Anwendung auf den vorliegenden Fall sieht der Senat auch von daher keinen Anlass.
Ein Ruhen des Anspruchs auf Alg aus anderen Gründen in der Zeit vom 18.11.2015 bis 30.11.2015 ist ebenfalls nicht gegeben. Bei der Zahlung der Unterhaltsbeihilfe über den 17.11.2015 hinaus handelt es sich weder um eine Urlaubsabgeltung iSv § 157 Abs. 2 SGB III noch um eine Entlassungsentschädigung nach § 158 Abs. 1 SGB III. Insofern folgt der Senat den Darstellungen des SG und sieht von weiteren Ausführungen hierzu ab (§ 153 Abs. 2 SGG)."
Da soweit ich weiß, die Situation in Niedersachsen vergleichbar ist, leite ich aus dem Urteil ab, dass alle Voraussetzung für den Anspruch auf ALG bestehen. (Keine Abweichung durch das BSG Kassel: https://research.wolterskluwer-online.de...2e3f3ffa44)
Hat jemand aus zB Niedersachsen bereits Erfahrungen mit einem Widerspruch gemacht?
Da meine bisherigen Kenntnisse des Sozialrechts begrenzt sind, bin ich über jeden Tipp dankbar.
VG

Hallo miteinander,
ich habe eine absolute Anfängerfrage, aber leider niemanden in meinem Bekanntenkreis, der mir diese so beantworten könnte.
Ich fange im Oktober im Münchener Umland mit dem Ref an und wollte wissen, wie das so zeitlich abläuft. Wie viele Tage muss ich für Präsenzveranstaltungen einplanen? Ich bin leider völlig planlos und habe auch über Google und Co. keine wirklich konkreten Antworten finden können.
Vielen Dank schon einmal!

Hallo in die Runde,
hat jemand Erfahrung damit, sich vor dem Beginn des Referendariats arbeitslos zu melden, wenn man bereits gearbeitet hat?
Mein Vertrag ist befristet (und wird nicht verlängert), der in Frage kommende Ref-Beginn wäre zwei bis vier Monate später.
Vorteile einer Arbeitslosmeldung wären die Beitrage zur Sozial- und Rentenversicherung.
Allerdings frage ich mich, ob das überhaupt möglich ist, wenn ich ohnehin weiß, dass es zwei bis vier Monate später ins Ref geht.
Vielen Dank und beste Grüße!

Weiß jemand, ob die AG-Leiter und Einzelausbilder im Referendariat in Hessen Kenntnis von den Vornoten im 1. Examen haben?