01.12.2022, 00:54
Sehr geehrte Community des Forums,
ich befinde mich momentan im 1. Semester des Jurastudiums (im 2. Monat) und spiele mit der Überlegung, ein Praktikum ab dem 1. März anzugehen. Dementsprechend direkt nach meinen Zwischenprüfungen. Vorher möchte ich nämlich intensiv in meine Lernzeit investieren.
Jura war schon immer mein Traumstudium, mir bereitet es bisher äußerst viel Freude und ich habe Interesse am Stoff.
Langfristig möchte ich später in die wirtschaftliche Richtung und auf keinen Fall Strafrechtler oder ÖffRechtler werden.
Auch wenn man mir jetzt vorwerfen kann, dass ich doch abwarten soll, was das Studium mit sich bringt - ich weiß schon zu 100%, dass ich eine Jurist im Finanzbereich werden möchte - Erfahrungen bzw. Einblicke dahingehend habe ich schon gesammelt. Berufstechnisch kann ich mir daher ausschließlich die Wirtschaft (Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Kartellrecht etc.) oder die Forschung innerhalb der Universität vorstellen. Und niemals, niemals in meinem gesamten Leben werde ich ein Fuß in eine Behörde setzen.
Nun zur eigentlichen Frage: Da ich meine Praktika ausschließlich in Wirtschaftskanzleien tätigen möchte (Lässt unsere Verordnung auch zu), werde ich auf keinen Fall in einem Gericht & oder einer Behörde ein Praktikum absolvieren. Strafrechtskanzleien & Bundestag etc. fallen auch weg.
Jetzt ist aber das Problem, dass diese Wirtschaftskanzleien oftmals die Zwischenprüfungen verlangen und dass man mindestens im 4. Semester ist.
Aufgrund meiner ehrenamtlichen Tätigkeit bei ELSA habe ich zwar eine Annäherung zu Boutiquen und GK's, allerdings stehen bei deren Stellenausschreibungen, dass auch die ZP verlangt werden und niemals jemand aus dem 1. Semester.
Daher habe ich überlegt, einen Gang zurückzuschalten und nicht direkt nach Praktika bei deutschen Großkanzleien zu suchen, jedoch renommierten mittelständischen Kanzleien oder unbekannten US-Butzen z.B Morrison, Weil, Mayer, Sterling etc.
Oder halt kleine deutsche Sozietäten wie SKW, Streitbörger, Görg etc.
Nur ist halt das Problem, dass ich nicht weiß, wie ich mich melden soll - da keine Stellenausschreibungen bestehen. Soll ich einfach anrufen und nachfragen, insbesondere jetzt bei den US-Kanzleien? Oder einfach eine Initiativbewerbung + Motivationsschreiben absenden?
Anfang nächsten Jahres bin ich aber auch bei der Tag der offenen Tür einer deutschen GK durch ELSA. Vielleicht kann man dort Kontakte knüpfen oder bringt das eher nicht so viel?
Habt ihr irgendwie Tipps, wie ich einfach einen roten Faden in mein Lebenslauf bekomme mit wirtschaftlicher Ausrichtung? Ihr könnt mir auch gerne Alternativen vorschlagen, aber bitte wirtschaftlich.
P.S.: Es wäre wirklich cool, wenn man jetzt nicht auf mich losgeht von wegen ich soll einfach in ein Landgericht und meine Wunschvorstellungen vergessen. Ich könnte auch in eine. 1-Mann Kanzlei ein Praktikum absolvieren, aber es gibt keine mit meinem gewünschten Schwerpunkt. Alle Einzelanwälte in meiner Umgebung machen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht etc.
Liebe Grüße
ich befinde mich momentan im 1. Semester des Jurastudiums (im 2. Monat) und spiele mit der Überlegung, ein Praktikum ab dem 1. März anzugehen. Dementsprechend direkt nach meinen Zwischenprüfungen. Vorher möchte ich nämlich intensiv in meine Lernzeit investieren.
Jura war schon immer mein Traumstudium, mir bereitet es bisher äußerst viel Freude und ich habe Interesse am Stoff.
Langfristig möchte ich später in die wirtschaftliche Richtung und auf keinen Fall Strafrechtler oder ÖffRechtler werden.
Auch wenn man mir jetzt vorwerfen kann, dass ich doch abwarten soll, was das Studium mit sich bringt - ich weiß schon zu 100%, dass ich eine Jurist im Finanzbereich werden möchte - Erfahrungen bzw. Einblicke dahingehend habe ich schon gesammelt. Berufstechnisch kann ich mir daher ausschließlich die Wirtschaft (Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Kartellrecht etc.) oder die Forschung innerhalb der Universität vorstellen. Und niemals, niemals in meinem gesamten Leben werde ich ein Fuß in eine Behörde setzen.
Nun zur eigentlichen Frage: Da ich meine Praktika ausschließlich in Wirtschaftskanzleien tätigen möchte (Lässt unsere Verordnung auch zu), werde ich auf keinen Fall in einem Gericht & oder einer Behörde ein Praktikum absolvieren. Strafrechtskanzleien & Bundestag etc. fallen auch weg.
Jetzt ist aber das Problem, dass diese Wirtschaftskanzleien oftmals die Zwischenprüfungen verlangen und dass man mindestens im 4. Semester ist.
Aufgrund meiner ehrenamtlichen Tätigkeit bei ELSA habe ich zwar eine Annäherung zu Boutiquen und GK's, allerdings stehen bei deren Stellenausschreibungen, dass auch die ZP verlangt werden und niemals jemand aus dem 1. Semester.
Daher habe ich überlegt, einen Gang zurückzuschalten und nicht direkt nach Praktika bei deutschen Großkanzleien zu suchen, jedoch renommierten mittelständischen Kanzleien oder unbekannten US-Butzen z.B Morrison, Weil, Mayer, Sterling etc.
Oder halt kleine deutsche Sozietäten wie SKW, Streitbörger, Görg etc.
Nur ist halt das Problem, dass ich nicht weiß, wie ich mich melden soll - da keine Stellenausschreibungen bestehen. Soll ich einfach anrufen und nachfragen, insbesondere jetzt bei den US-Kanzleien? Oder einfach eine Initiativbewerbung + Motivationsschreiben absenden?
Anfang nächsten Jahres bin ich aber auch bei der Tag der offenen Tür einer deutschen GK durch ELSA. Vielleicht kann man dort Kontakte knüpfen oder bringt das eher nicht so viel?
Habt ihr irgendwie Tipps, wie ich einfach einen roten Faden in mein Lebenslauf bekomme mit wirtschaftlicher Ausrichtung? Ihr könnt mir auch gerne Alternativen vorschlagen, aber bitte wirtschaftlich.
P.S.: Es wäre wirklich cool, wenn man jetzt nicht auf mich losgeht von wegen ich soll einfach in ein Landgericht und meine Wunschvorstellungen vergessen. Ich könnte auch in eine. 1-Mann Kanzlei ein Praktikum absolvieren, aber es gibt keine mit meinem gewünschten Schwerpunkt. Alle Einzelanwälte in meiner Umgebung machen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht etc.
Liebe Grüße
01.12.2022, 01:11
(01.12.2022, 00:54)IFrischling schrieb: Sehr geehrte Community des Forums,
ich befinde mich momentan im 1. Semester des Jurastudiums (im 2. Monat) und spiele mit der Überlegung, ein Praktikum ab dem 1. März anzugehen. Dementsprechend direkt nach meinen Zwischenprüfungen. Vorher möchte ich nämlich intensiv in meine Lernzeit investieren.
Jura war schon immer mein Traumstudium, mir bereitet es bisher äußerst viel Freude und ich habe Interesse am Stoff.
Langfristig möchte ich später in die wirtschaftliche Richtung und auf keinen Fall Strafrechtler oder ÖffRechtler werden.
Auch wenn man mir jetzt vorwerfen kann, dass ich doch abwarten soll, was das Studium mit sich bringt - ich weiß schon zu 100%, dass ich eine Jurist im Finanzbereich werden möchte - Erfahrungen bzw. Einblicke dahingehend habe ich schon gesammelt. Berufstechnisch kann ich mir daher ausschließlich die Wirtschaft (Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Kartellrecht etc.) oder die Forschung innerhalb der Universität vorstellen. Und niemals, niemals in meinem gesamten Leben werde ich ein Fuß in eine Behörde setzen.
Nun zur eigentlichen Frage: Da ich meine Praktika ausschließlich in Wirtschaftskanzleien tätigen möchte (Lässt unsere Verordnung auch zu), werde ich auf keinen Fall in einem Gericht & oder einer Behörde ein Praktikum absolvieren. Strafrechtskanzleien & Bundestag etc. fallen auch weg.
Jetzt ist aber das Problem, dass diese Wirtschaftskanzleien oftmals die Zwischenprüfungen verlangen und dass man mindestens im 4. Semester ist.
Aufgrund meiner ehrenamtlichen Tätigkeit bei ELSA habe ich zwar eine Annäherung zu Boutiquen und GK's, allerdings stehen bei deren Stellenausschreibungen, dass auch die ZP verlangt werden und niemals jemand aus dem 1. Semester.
Daher habe ich überlegt, einen Gang zurückzuschalten und nicht direkt nach Praktika bei deutschen Großkanzleien zu suchen, jedoch renommierten mittelständischen Kanzleien oder unbekannten US-Butzen z.B Morrison, Weil, Mayer, Sterling etc.
Oder halt kleine deutsche Sozietäten wie SKW, Streitbörger, Görg etc.
Nur ist halt das Problem, dass ich nicht weiß, wie ich mich melden soll - da keine Stellenausschreibungen bestehen. Soll ich einfach anrufen und nachfragen, insbesondere jetzt bei den US-Kanzleien? Oder einfach eine Initiativbewerbung + Motivationsschreiben absenden?
Anfang nächsten Jahres bin ich aber auch bei der Tag der offenen Tür einer deutschen GK durch ELSA. Vielleicht kann man dort Kontakte knüpfen oder bringt das eher nicht so viel?
Habt ihr irgendwie Tipps, wie ich einfach einen roten Faden in mein Lebenslauf bekomme mit wirtschaftlicher Ausrichtung? Ihr könnt mir auch gerne Alternativen vorschlagen, aber bitte wirtschaftlich.
P.S.: Es wäre wirklich cool, wenn man jetzt nicht auf mich losgeht von wegen ich soll einfach in ein Landgericht und meine Wunschvorstellungen vergessen. Ich könnte auch in eine. 1-Mann Kanzlei ein Praktikum absolvieren, aber es gibt keine mit meinem gewünschten Schwerpunkt. Alle Einzelanwälte in meiner Umgebung machen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht etc.
Liebe Grüße
Hab dir privat geschrieben.
Ansonsten: 8+ im Examen machen und dann als WissMit in die GK. :) bringt mehr als drei Praktika.
01.12.2022, 01:18
(01.12.2022, 01:11)Joko schrieb:Da hast du recht. :D(01.12.2022, 00:54)IFrischling schrieb: Sehr geehrte Community des Forums,
ich befinde mich momentan im 1. Semester des Jurastudiums (im 2. Monat) und spiele mit der Überlegung, ein Praktikum ab dem 1. März anzugehen. Dementsprechend direkt nach meinen Zwischenprüfungen. Vorher möchte ich nämlich intensiv in meine Lernzeit investieren.
Jura war schon immer mein Traumstudium, mir bereitet es bisher äußerst viel Freude und ich habe Interesse am Stoff.
Langfristig möchte ich später in die wirtschaftliche Richtung und auf keinen Fall Strafrechtler oder ÖffRechtler werden.
Auch wenn man mir jetzt vorwerfen kann, dass ich doch abwarten soll, was das Studium mit sich bringt - ich weiß schon zu 100%, dass ich eine Jurist im Finanzbereich werden möchte - Erfahrungen bzw. Einblicke dahingehend habe ich schon gesammelt. Berufstechnisch kann ich mir daher ausschließlich die Wirtschaft (Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Kartellrecht etc.) oder die Forschung innerhalb der Universität vorstellen. Und niemals, niemals in meinem gesamten Leben werde ich ein Fuß in eine Behörde setzen.
Nun zur eigentlichen Frage: Da ich meine Praktika ausschließlich in Wirtschaftskanzleien tätigen möchte (Lässt unsere Verordnung auch zu), werde ich auf keinen Fall in einem Gericht & oder einer Behörde ein Praktikum absolvieren. Strafrechtskanzleien & Bundestag etc. fallen auch weg.
Jetzt ist aber das Problem, dass diese Wirtschaftskanzleien oftmals die Zwischenprüfungen verlangen und dass man mindestens im 4. Semester ist.
Aufgrund meiner ehrenamtlichen Tätigkeit bei ELSA habe ich zwar eine Annäherung zu Boutiquen und GK's, allerdings stehen bei deren Stellenausschreibungen, dass auch die ZP verlangt werden und niemals jemand aus dem 1. Semester.
Daher habe ich überlegt, einen Gang zurückzuschalten und nicht direkt nach Praktika bei deutschen Großkanzleien zu suchen, jedoch renommierten mittelständischen Kanzleien oder unbekannten US-Butzen z.B Morrison, Weil, Mayer, Sterling etc.
Oder halt kleine deutsche Sozietäten wie SKW, Streitbörger, Görg etc.
Nur ist halt das Problem, dass ich nicht weiß, wie ich mich melden soll - da keine Stellenausschreibungen bestehen. Soll ich einfach anrufen und nachfragen, insbesondere jetzt bei den US-Kanzleien? Oder einfach eine Initiativbewerbung + Motivationsschreiben absenden?
Anfang nächsten Jahres bin ich aber auch bei der Tag der offenen Tür einer deutschen GK durch ELSA. Vielleicht kann man dort Kontakte knüpfen oder bringt das eher nicht so viel?
Habt ihr irgendwie Tipps, wie ich einfach einen roten Faden in mein Lebenslauf bekomme mit wirtschaftlicher Ausrichtung? Ihr könnt mir auch gerne Alternativen vorschlagen, aber bitte wirtschaftlich.
P.S.: Es wäre wirklich cool, wenn man jetzt nicht auf mich losgeht von wegen ich soll einfach in ein Landgericht und meine Wunschvorstellungen vergessen. Ich könnte auch in eine. 1-Mann Kanzlei ein Praktikum absolvieren, aber es gibt keine mit meinem gewünschten Schwerpunkt. Alle Einzelanwälte in meiner Umgebung machen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht etc.
Liebe Grüße
Hab dir privat geschrieben.
Ansonsten: 8+ im Examen machen und dann als WissMit in die GK. :) bringt mehr als drei Praktika.
Aber ich denke man könnte gute Kontakte knüpfen und im Ref vielleicht einen kleinen Vorteil haben, sofern die Noten jetzt nicht top sind. Oder?
Und selbst wenn ich jetzt in keine GK gehen sollte, was wären denn gute Alternativen mit wirtschaftlicher Ausrichtung? Vielleicht in ein Unternehmen wie Deutsche Bank oder Allianz?
01.12.2022, 08:10
Ohne dir zu nahe treten zu wollen: aber hab Geduld. Es hat einen Grund dass man keine Praktis im 1. Semester will. Erstens können die im Grunde gar nichts und zweitens ist das Examen oder gar der Berufseinstieg so lange entfernt, dass in dem Team vermutlich gar keiner mehr der dir bekannten Menschen arbeitet, bis du da anfangen würdest. Insofern, genieß lieber die Studienzeit. Der Rest kommt zu seiner Zeit
01.12.2022, 09:02
Kann mich meinem Vorredner nur anschließen: Erstmal einen Gang zurückschalten.
Man merkt einfach - und das ist nicht böse gemeint -, dass du im ersten Semester einfach noch einigermaßen naiv/unerfahren bist. Dass du wenig Lust auf Behörde oder "Feld, Wald und Wiese" hast, mag man ja noch verstehen. Aber Wirtschaftskanzlei, Bank und Unternehmen ist eben doch nicht alles, was zum Wirtschaftsrecht gehört und ein Ausschließlichkeitsverhältnis zwischen Wirtschaftsrecht einerseits und öffentliches Recht bzw. Strafrecht andererseits gibt es so auch nicht. Auch öffentlich-rechtliche Beratung kann wirtschaftsnah sein ("öffentliches Wirtschaftsrecht", was in den Großkanzleien übrigens auch gar nicht mal so unbeliebt ist), ebenso strafrechtliche Beratung ("Wirtschaftsstrafrecht" und "Compliance", Letzteres kann dir übrigens vor allem im Unternehmen ebenso wie Arbeitsrecht oder AGB-Recht ziemlich häufig begegnen). Und auch Behörden machen z.T. Wirtschaftsrecht (z.B. das BKartA oder auch Ministerien, die Gesetzesentwürfe im Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht, IP, etc. vorbereiten), gleichermaßen Gerichte (z.B. Kammern für Handelssachen oder spezialisierte IP-/Kartellrechtskammern).
Von deinem Plan, in die wirtschaftsrechtliche Beratung zu gehen, will ich dich gar nicht abbringen. Aber Wirtschaftskanzlei und Unternehmen sind eben nicht alles. Im ersten Semester war ich mir auch ganz sicher, mal in der Großkanzlei zu landen. Heute halte ich es für eher unwahrscheinlich.
Man merkt einfach - und das ist nicht böse gemeint -, dass du im ersten Semester einfach noch einigermaßen naiv/unerfahren bist. Dass du wenig Lust auf Behörde oder "Feld, Wald und Wiese" hast, mag man ja noch verstehen. Aber Wirtschaftskanzlei, Bank und Unternehmen ist eben doch nicht alles, was zum Wirtschaftsrecht gehört und ein Ausschließlichkeitsverhältnis zwischen Wirtschaftsrecht einerseits und öffentliches Recht bzw. Strafrecht andererseits gibt es so auch nicht. Auch öffentlich-rechtliche Beratung kann wirtschaftsnah sein ("öffentliches Wirtschaftsrecht", was in den Großkanzleien übrigens auch gar nicht mal so unbeliebt ist), ebenso strafrechtliche Beratung ("Wirtschaftsstrafrecht" und "Compliance", Letzteres kann dir übrigens vor allem im Unternehmen ebenso wie Arbeitsrecht oder AGB-Recht ziemlich häufig begegnen). Und auch Behörden machen z.T. Wirtschaftsrecht (z.B. das BKartA oder auch Ministerien, die Gesetzesentwürfe im Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht, IP, etc. vorbereiten), gleichermaßen Gerichte (z.B. Kammern für Handelssachen oder spezialisierte IP-/Kartellrechtskammern).
Von deinem Plan, in die wirtschaftsrechtliche Beratung zu gehen, will ich dich gar nicht abbringen. Aber Wirtschaftskanzlei und Unternehmen sind eben nicht alles. Im ersten Semester war ich mir auch ganz sicher, mal in der Großkanzlei zu landen. Heute halte ich es für eher unwahrscheinlich.
01.12.2022, 11:50
Mal die Sicht eines Praktikers (Partner MK): es ist selbst eine Herausforderung, in einer Wirtschaftskanzlei sinnvolle Tätigkeiten für Praktikanten im 4., 5. oder 6. Semester zu finden. Mit einem Erstsemester könnten wir hier leider überhaupt nichts anfangen. Das wäre nur maximal frustrierend für beide Seiten.
01.12.2022, 12:45
kann nur dem Alten Mann zustimmen. Auch aus Sicht eines großen Unternehmens kann ich sagen, dass ein Erstsemester nicht interessant für uns ist. Grundsätzlich nehmen wir Referendare. Studenten nur im absoluten Ausnahmefall und dann erst ab dem 6. Semester mit besonderen Skills. Ansonsten bringt es dem Studenten wenig und uns noch weniger
01.12.2022, 13:18
Ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen. Schalte einen Gang zurück und steck die Motivation lieber in die universitäre Ausbildung. Wenn du nebenher was machen möchtest, versuch dich eher an einem Lehrstuhl als Hilfskraft zu bewerben. Dort werden, aus eigener Erfahrung, auch Studis aus dem 1. und 2. Semester genommen, da man von denen am längsten etwas hat. Das hat mehr Vorteile als ein Praktikum. Du kannst später Korrekturen erstellen, AGs leiten und fachlich was lernen. Das bringt dir für den weiteren Verlauf mehr.
Später hast du dann den Vorteil, dass du in deiner Bewerbung etwas angeben kannst, was als WissMit für die Kanzlei von Interesse sein könne und dich von anderen abhebt. Auch bei Prakikas im späteren Unileben hast du somit Vorteile. Bei einem Praktikum zur jetzigen Zeit kannst du nichts machen, du verstehst die Arbeitsabläufe und den inhaltlichen Stoff überhaupt nicht. Zudem ist das Ref und gerade der Berufseinstieg dermaßen weit weg, dass im schlimmsten Fall die Anwälte, die derzeit für dich zuständig wären, nicht mehr dort arbeiten oder sich an dich einfach nicht mehr erinnern, weil du nichts nennenswertes geleistet hast, was ein älterer Student nicht hätte besser machen können.
Also langsam mit den jungen Pferden, auf die universitären Leistungen konzentrieren und später bei den Kanzleien anfangen. Es hat einen Grund warum die meisten mit dem Gerichtspraktikum nach dem 2. Semester anfangen. :)
Später hast du dann den Vorteil, dass du in deiner Bewerbung etwas angeben kannst, was als WissMit für die Kanzlei von Interesse sein könne und dich von anderen abhebt. Auch bei Prakikas im späteren Unileben hast du somit Vorteile. Bei einem Praktikum zur jetzigen Zeit kannst du nichts machen, du verstehst die Arbeitsabläufe und den inhaltlichen Stoff überhaupt nicht. Zudem ist das Ref und gerade der Berufseinstieg dermaßen weit weg, dass im schlimmsten Fall die Anwälte, die derzeit für dich zuständig wären, nicht mehr dort arbeiten oder sich an dich einfach nicht mehr erinnern, weil du nichts nennenswertes geleistet hast, was ein älterer Student nicht hätte besser machen können.
Also langsam mit den jungen Pferden, auf die universitären Leistungen konzentrieren und später bei den Kanzleien anfangen. Es hat einen Grund warum die meisten mit dem Gerichtspraktikum nach dem 2. Semester anfangen. :)
01.12.2022, 15:04
Sehe ich auch so wie die Vorschreiber.
Ich habe damals mein Schülerpraktikum in einer Anwaltskanzlei gemacht und war bei Gerichtsverhandlungen mit, habe ein paar interessante Akten durchlesen können und das war es dann auch schon großartig. Ist nicht böse gemeint, aber ich sehe bei einem Erstsemester keinen Unterschied zu der Schülerpraktikantin wie ich sie damals war.
Man kann dich nicht sinnvoll einsetzen, außer dich (wenn es welche gibt) zu Verhandlungen mitnehmen oder dich sehr einfache Sachen lesen lassen. Für die Kanzlei hat das keinen Mehrwert, verursacht zusätzlichen Beschäftigungsaufwand und auch für dich ist es vermutlich frustierend. Du willst ja sicher nicht für's Kaffekochen und Spülmaschineeinräumen zuständig sein, sondern etwas sinnvolles machen.
Selbst den Referendar, den ich in meinem ersten Berufsjahr teilweise begleitet habe, konnte ich nicht 100% sinnvoll einsetzen weil er von der Praxis noch zu weit entfernt war.
Am sinnvollsten ist ein Kanzleipraktikum meines Erachtens nach ab dem 4./5. Semester oder noch später, aber vor der Examensvorbereitung. Dann hast du so langsam den Zusammenhang der Rechtsgebiete untereinander verstanden und verstehst etwas von dem, was du tun sollst.
Ich überlege gerade - das Trennungs- und Abstraktionsprinzip sagt dir etwas? Müsste, soweit ich mich erinnere, im 1. Semester dran gewesen sein. Das ist jetzt nur ein Beispiel, aber eins der wichtigsten überhaupt. Wenn dir das nichts sagt, kannst du sämtliche Fälle, in denen etwas übereignet wird, nicht lösen.
Nicht ganz so extrem, aber trotzdem sehr gewichtig ist der oben von mir angesprochene Zusammenhang der Rechtsgebiete. Ich habe ihn erst im 5. Semester so richtig verstanden. Momentan lernt ihr vermutlich jedes Rechtsgebiet isoliert voneinander kennen. Sie haben aber alle Einfluss auf die jeweils anderen. Das zu verstehen, wird dir später beim Verständnis unseres Rechtssystems helfen. Ohne das ist es schwierig dich sinnvoll einzusetzen. Und wenn man dich wiederum nicht sinnvoll einsetzen kann, bleibst du nicht im Gedächtnis der Verantwortlichen, was ja Teil der Intention zu sein scheint.
Ich habe damals mein Schülerpraktikum in einer Anwaltskanzlei gemacht und war bei Gerichtsverhandlungen mit, habe ein paar interessante Akten durchlesen können und das war es dann auch schon großartig. Ist nicht böse gemeint, aber ich sehe bei einem Erstsemester keinen Unterschied zu der Schülerpraktikantin wie ich sie damals war.
Man kann dich nicht sinnvoll einsetzen, außer dich (wenn es welche gibt) zu Verhandlungen mitnehmen oder dich sehr einfache Sachen lesen lassen. Für die Kanzlei hat das keinen Mehrwert, verursacht zusätzlichen Beschäftigungsaufwand und auch für dich ist es vermutlich frustierend. Du willst ja sicher nicht für's Kaffekochen und Spülmaschineeinräumen zuständig sein, sondern etwas sinnvolles machen.
Selbst den Referendar, den ich in meinem ersten Berufsjahr teilweise begleitet habe, konnte ich nicht 100% sinnvoll einsetzen weil er von der Praxis noch zu weit entfernt war.
Am sinnvollsten ist ein Kanzleipraktikum meines Erachtens nach ab dem 4./5. Semester oder noch später, aber vor der Examensvorbereitung. Dann hast du so langsam den Zusammenhang der Rechtsgebiete untereinander verstanden und verstehst etwas von dem, was du tun sollst.
Ich überlege gerade - das Trennungs- und Abstraktionsprinzip sagt dir etwas? Müsste, soweit ich mich erinnere, im 1. Semester dran gewesen sein. Das ist jetzt nur ein Beispiel, aber eins der wichtigsten überhaupt. Wenn dir das nichts sagt, kannst du sämtliche Fälle, in denen etwas übereignet wird, nicht lösen.
Nicht ganz so extrem, aber trotzdem sehr gewichtig ist der oben von mir angesprochene Zusammenhang der Rechtsgebiete. Ich habe ihn erst im 5. Semester so richtig verstanden. Momentan lernt ihr vermutlich jedes Rechtsgebiet isoliert voneinander kennen. Sie haben aber alle Einfluss auf die jeweils anderen. Das zu verstehen, wird dir später beim Verständnis unseres Rechtssystems helfen. Ohne das ist es schwierig dich sinnvoll einzusetzen. Und wenn man dich wiederum nicht sinnvoll einsetzen kann, bleibst du nicht im Gedächtnis der Verantwortlichen, was ja Teil der Intention zu sein scheint.
01.12.2022, 15:42
Geh lieber saufen. Mit Glück verstehst du dich mit einem Studenten gut, der schon 2,3 Jahre weiter ist, als du und später in ner Kanzlei arbeitet, die du auch gut findest. Dann hast du zumindest schon nen Fürsprecher.