10.11.2022, 00:42
An die Syndikusrechtsanwälte unter uns:
Habt ihr die nebenberufliche Zulassung (Doppelzulassung) als Rechtsanwalt behalten bzw. beantragt? Nutzt ihr sie, werdet also als Anwalt im Nebenerwerb tätig?
Ich bin diesen Monat aus der vorherigen Anwaltstätigkeit ins Unternehmen gewechselt. Mittlerweile habe ich die Tätigkeitsbeschreibung usw. vorliegen, aber die Freistellungserklärung fehlt noch. Ich arbeite nicht in der Rechtsabteilung, sondern als Arbeitsrechtlerin in der Personalabteilung und meine Position wurde erstmals mit einer Juristin besetzt, daher ist das Thema hier in der Abteilung wohl nicht so geläufig*. Mir wurde jedoch gesagt, dass die Anwälte in der Rechtsabteilung alle eine Doppelzulassung haben.
Nun überlege ich, ob ich die Zulassung als RAin überhaupt behalten soll. Dann müsste ich meinen Arbeitgeber auch noch einmal deswegen nerven. Daher: Was konkret bringt mir die Zulassung? Ich weiß natürlich, dass ich nur damit außerhalb meines Hauptjobs als Rechtsanwaltin auftreten darf, aber sonst? Für mich/uns privat musste ich in der Vergangenheit maximal alle 3 Jahre mal ein Anwaltsschreiben aufsetzen. Dort hat es natürlich Vorteile, als Anwalt aufzutreten. Es ist nicht geplant, Mandate anzunehmen.
Wie hoch sind die Kosten der Doppelzulassung? Kammerbeitrag wohl nur einmal für beides. BeA zweimal und die Berufshaftpflicht für den RA. Habe ich noch etwas übersehen?
* Die Arbeit ist sehr gesetzeslastig und meine Vorgängerin kam als Nicht-Juristin regelmäßig ins Schwimmen.
Habt ihr die nebenberufliche Zulassung (Doppelzulassung) als Rechtsanwalt behalten bzw. beantragt? Nutzt ihr sie, werdet also als Anwalt im Nebenerwerb tätig?
Ich bin diesen Monat aus der vorherigen Anwaltstätigkeit ins Unternehmen gewechselt. Mittlerweile habe ich die Tätigkeitsbeschreibung usw. vorliegen, aber die Freistellungserklärung fehlt noch. Ich arbeite nicht in der Rechtsabteilung, sondern als Arbeitsrechtlerin in der Personalabteilung und meine Position wurde erstmals mit einer Juristin besetzt, daher ist das Thema hier in der Abteilung wohl nicht so geläufig*. Mir wurde jedoch gesagt, dass die Anwälte in der Rechtsabteilung alle eine Doppelzulassung haben.
Nun überlege ich, ob ich die Zulassung als RAin überhaupt behalten soll. Dann müsste ich meinen Arbeitgeber auch noch einmal deswegen nerven. Daher: Was konkret bringt mir die Zulassung? Ich weiß natürlich, dass ich nur damit außerhalb meines Hauptjobs als Rechtsanwaltin auftreten darf, aber sonst? Für mich/uns privat musste ich in der Vergangenheit maximal alle 3 Jahre mal ein Anwaltsschreiben aufsetzen. Dort hat es natürlich Vorteile, als Anwalt aufzutreten. Es ist nicht geplant, Mandate anzunehmen.
Wie hoch sind die Kosten der Doppelzulassung? Kammerbeitrag wohl nur einmal für beides. BeA zweimal und die Berufshaftpflicht für den RA. Habe ich noch etwas übersehen?
* Die Arbeit ist sehr gesetzeslastig und meine Vorgängerin kam als Nicht-Juristin regelmäßig ins Schwimmen.
10.11.2022, 10:04
erst mal viel Erfolg im neuen Job. Ich leite ein Team das für HR-Grundsatzfragen zuständig ist. Wir sind inzwischen 7 Arbeitsrechtler. Da ist die Situation der Kollegen sehr unterschiedlich: als Syndikus sind bis auf eine Kollegin alle zugelassen. Eine Kollegin zahlt schon lange in die DRV ein und will nicht zum Versorgungswerk. Bei den Syndikusanwälten haben 4 auch eine weitere Zulassung. Eine Kollegin rein für die Optik um ein Schild am Haus zu haben. Die fühlt sich gut und weißt Mandanten eigentlich ab. Reine Ego-Sache. Die anderen arbeiten in einem recht beschaubaren Umfang nebenher. Ein Kollegen macht das recht clever: er ist nebenher im Bereich Arbeitsrecht für ein paar Seminaranbieter tätig und verdient da recht gut Geld mit wenig Aufwand.
Ich persönlich habe auch beide Zulassungen. Syndikus natürlich wegen der Altersversorgung. War vorher eh als Anwalt tätig, daher war das für mich auch wichtig beim Wechsel ins Unternehmen. Über einen Steuerberater bekomme ich kleinere Mandate auf der Arbeitgeberseite. Mal einen Arbeitsvertrag entwerfen, Kündigungsschutzprozess etc. Abrechnung auf Basis RVG oder Stundensatz. Umsatz im Jahr so zwischen 5000 und 10000 Euro. Da machst Du 2 oder 3 Kündigungsschutzprozesse, Vergleich im Gütetermin und schon hast Du mit Miniaufwand gutes Geld verdient :)
Ich persönlich habe auch beide Zulassungen. Syndikus natürlich wegen der Altersversorgung. War vorher eh als Anwalt tätig, daher war das für mich auch wichtig beim Wechsel ins Unternehmen. Über einen Steuerberater bekomme ich kleinere Mandate auf der Arbeitgeberseite. Mal einen Arbeitsvertrag entwerfen, Kündigungsschutzprozess etc. Abrechnung auf Basis RVG oder Stundensatz. Umsatz im Jahr so zwischen 5000 und 10000 Euro. Da machst Du 2 oder 3 Kündigungsschutzprozesse, Vergleich im Gütetermin und schon hast Du mit Miniaufwand gutes Geld verdient :)
11.11.2022, 09:48
Danke @Freidenkender. Auf einen Erfahrungsbericht von dir hatte ich gehofft :-)
Die Freistellungserklärung habe ich mittlerweile erhalten. Dann schaue ich mal, was auf mich zukommt. Ein ehemaliger Mandant hatte mir tatsächlich eine Kooperation im ArbR angeboten. Daran hatte ich gestern gar nicht mehr gedacht. Ich weiß noch nicht im Detail, was er sich vorstellt, aber vielleicht kommt da ja was interessantes bei rum.
Die Freistellungserklärung habe ich mittlerweile erhalten. Dann schaue ich mal, was auf mich zukommt. Ein ehemaliger Mandant hatte mir tatsächlich eine Kooperation im ArbR angeboten. Daran hatte ich gestern gar nicht mehr gedacht. Ich weiß noch nicht im Detail, was er sich vorstellt, aber vielleicht kommt da ja was interessantes bei rum.
11.11.2022, 10:26
Du zahlst noch den Mindestsatz beim Versorgungswerk. In BW sind das 100€ im Monat.
11.11.2022, 10:47
(11.11.2022, 10:26)guga schrieb: Du zahlst noch den Mindestsatz beim Versorgungswerk. In BW sind das 100€ im Monat.
Danke für den Hinweis. In Hamburg ist es ein bisschen anders. Würde ich nichts verdienen, kann ich, muss aber nicht einzahlen. Es gibt also keinen Mindestbeitrag. Wenn ich Umsätze habe, ist die Einzahlung Einkommensbasiert oder freiwillig höher. Dazu hatte ich mit dem Versorgungswerk schon telefoniert.
Trotzdem guter Einwand, den ich auf die To-do-Liste setze, wenn ich mich entscheide, Mandate anzunehmen.
11.11.2022, 15:45
(11.11.2022, 09:48)Egal schrieb: Danke @Freidenkender. Auf einen Erfahrungsbericht von dir hatte ich gehofft :-)
Die Freistellungserklärung habe ich mittlerweile erhalten. Dann schaue ich mal, was auf mich zukommt. Ein ehemaliger Mandant hatte mir tatsächlich eine Kooperation im ArbR angeboten. Daran hatte ich gestern gar nicht mehr gedacht. Ich weiß noch nicht im Detail, was er sich vorstellt, aber vielleicht kommt da ja was interessantes bei rum.
Danke ;) darfst mich auch gerne per PM anschreiben, auch bei fachlichen Themen. Nach meiner Erfahrung tauschen sich Arbeitsrechtler in Unternehmen sehr gerne aus. Immer wieder gerne
02.10.2023, 01:51
Hallo ihr Lieben,
ich stehe gerade vor demselben Problem. Ich werde in dem Unternehmen die einzige Syndikusanwältin sein, daher muss ich wohl oder übel alles selbst organisieren.
Ich bin bereits als Anwältin zugelassen. Wie funktioniert das denn nun mit dem Versorgungswerk bei einer Doppelzulassung? Zahle ich als selbstständige Rechtsanwältin rein und als Syndikus? Oder wie funktioniert das?
Mein Arbeitgeber möchte dass ich ihn - sofern nötig - vor dem Landesarbeitsgericht als Rechtsanwältin vertrete, daher werde ich dies wohl auch nach RVG abrechnen müssen…
Bin gerade etwas überfordert was ich alles beachten muss…
Wäre dankbar für Antworten!!!
ich stehe gerade vor demselben Problem. Ich werde in dem Unternehmen die einzige Syndikusanwältin sein, daher muss ich wohl oder übel alles selbst organisieren.
Ich bin bereits als Anwältin zugelassen. Wie funktioniert das denn nun mit dem Versorgungswerk bei einer Doppelzulassung? Zahle ich als selbstständige Rechtsanwältin rein und als Syndikus? Oder wie funktioniert das?
Mein Arbeitgeber möchte dass ich ihn - sofern nötig - vor dem Landesarbeitsgericht als Rechtsanwältin vertrete, daher werde ich dies wohl auch nach RVG abrechnen müssen…
Bin gerade etwas überfordert was ich alles beachten muss…
Wäre dankbar für Antworten!!!
27.12.2023, 17:17
(02.10.2023, 01:51)GastNrw672 schrieb: Hallo ihr Lieben,
ich stehe gerade vor demselben Problem. Ich werde in dem Unternehmen die einzige Syndikusanwältin sein, daher muss ich wohl oder übel alles selbst organisieren.
Ich bin bereits als Anwältin zugelassen. Wie funktioniert das denn nun mit dem Versorgungswerk bei einer Doppelzulassung? Zahle ich als selbstständige Rechtsanwältin rein und als Syndikus? Oder wie funktioniert das?
Mein Arbeitgeber möchte dass ich ihn - sofern nötig - vor dem Landesarbeitsgericht als Rechtsanwältin vertrete, daher werde ich dies wohl auch nach RVG abrechnen müssen…
Bin gerade etwas überfordert was ich alles beachten muss…
Wäre dankbar für Antworten!!!
Mir gehts gerade ähnlich. Hast du Antworten auf deine Fragen bekommen? Wie funktioniert die EInzahlung bei einer Doppelzulassung?
29.12.2023, 14:20
(02.10.2023, 01:51)GastNrw672 schrieb: Hallo ihr Lieben,
ich stehe gerade vor demselben Problem. Ich werde in dem Unternehmen die einzige Syndikusanwältin sein, daher muss ich wohl oder übel alles selbst organisieren.
Ich bin bereits als Anwältin zugelassen. Wie funktioniert das denn nun mit dem Versorgungswerk bei einer Doppelzulassung? Zahle ich als selbstständige Rechtsanwältin rein und als Syndikus? Oder wie funktioniert das?
Mein Arbeitgeber möchte dass ich ihn - sofern nötig - vor dem Landesarbeitsgericht als Rechtsanwältin vertrete, daher werde ich dies wohl auch nach RVG abrechnen müssen…
Bin gerade etwas überfordert was ich alles beachten muss…
Wäre dankbar für Antworten!!!
Bei mir ist es so, dass der Arbeitgeber mir die Rentenbeiträge überweist (denn an die GRV muss er sie ja nicht mehr zahlen, da ich dort befreit bin).
Ich muss diese dann ans Versorgungswerk abführen. Die Höhe hängt davon ab, wie viel ich insgesamt mit beiden Tätigkeiten verdiene.
Für die freiberufliche Tätigkeit bekommst du vorab einen Fragebogen, wie viel Verdienst du erwartest.
Für die Syndikustätigkeit gibt dein Arbeitgeber deine Gehaltsdaten weiter.
Anhand dieser Angaben rechnet das Versorgungswerk und du erhältst einen Bescheid. Die buchen dann auch bei dir ab, wenn du ein SEPA abgegeben hast.
Sofern du unter der Bemessungsgrenze des VW bleibst, zahlst du 18,6 % also exakt so viel wie in die gesetzliche Rente.