01.11.2022, 13:25
Sind hier Richterinnen und Richter, die beim Arbeitsgericht - insbesondere in NRW - angefangen haben?
Mich würde interessieren, wie die "Einführungswoche" abläuft, die zum Beginn des Dienstes stattfinden soll und was genau der oder die Mentor/in ist und was er/sie tut. Kann mir unter beidem noch wenig vorstellen und Infos über die Arbeitsgerichtsbarkeit gibt es so gut wie nicht...
Auch an alle anderen Richterinnen und Richter: Erfolgte die Ernennung vor Dienstantritt oder mit dem ersten Arbeitstag?
Freue mich über einen Austausch!
Mich würde interessieren, wie die "Einführungswoche" abläuft, die zum Beginn des Dienstes stattfinden soll und was genau der oder die Mentor/in ist und was er/sie tut. Kann mir unter beidem noch wenig vorstellen und Infos über die Arbeitsgerichtsbarkeit gibt es so gut wie nicht...
Auch an alle anderen Richterinnen und Richter: Erfolgte die Ernennung vor Dienstantritt oder mit dem ersten Arbeitstag?
Freue mich über einen Austausch!
01.11.2022, 17:26
(01.11.2022, 13:25)ArbRi schrieb: Sind hier Richterinnen und Richter, die beim Arbeitsgericht - insbesondere in NRW - angefangen haben?
Mich würde interessieren, wie die "Einführungswoche" abläuft, die zum Beginn des Dienstes stattfinden soll und was genau der oder die Mentor/in ist und was er/sie tut. Kann mir unter beidem noch wenig vorstellen und Infos über die Arbeitsgerichtsbarkeit gibt es so gut wie nicht...
Auch an alle anderen Richterinnen und Richter: Erfolgte die Ernennung vor Dienstantritt oder mit dem ersten Arbeitstag?
Freue mich über einen Austausch!
Kann dir nur zu deiner letzten Frage etwas sagen: Hier (in BW) war die Ernennung und Vereidigung am ersten Arbeitstag. Danach Vorstellung bei den Kolleg:innen, Einrichtung der Technik und in der Geschäftsstelle fragen, womit man am besten anfangen sollte.
27.03.2023, 10:33
Ich bringe das Thema noch einmal auf.
Kann jemand was zur Einarbeitung und den aktuellen Notenanforderungen (in NRW) sagen?
Kann jemand was zur Einarbeitung und den aktuellen Notenanforderungen (in NRW) sagen?
30.03.2023, 20:08
Über die Notenanforderungen liest man wenig. Ich würde mit 2x VB und arbeitsrechtlichem Profil und 2 Jahren Berufserfahrung genommen. Die Bewerberrunden scheinen sehr unterschiedlich, mal sind Kandidaten mit gut dabei, mal nicht, habe ich den Eindruck. Die Einstellungsrunden sind sehr unregelmäßig und meist kommen auf eine Stelle gut 7/8 Bewerber, die eingeladen werden.
In NRW startet man mit einem Einführungsmonat, wo man mit den anderen Richtern nur mitläuft und an Dezernatsarbeit und Verhandlungen herangeführt wird - so etwa wie im Referendariat, man macht auch mal einen Urteilsentwurf.
In NRW startet man mit einem Einführungsmonat, wo man mit den anderen Richtern nur mitläuft und an Dezernatsarbeit und Verhandlungen herangeführt wird - so etwa wie im Referendariat, man macht auch mal einen Urteilsentwurf.
03.04.2023, 10:27
(30.03.2023, 20:08)ArbRi schrieb: Über die Notenanforderungen liest man wenig. Ich würde mit 2x VB und arbeitsrechtlichem Profil und 2 Jahren Berufserfahrung genommen. Die Bewerberrunden scheinen sehr unterschiedlich, mal sind Kandidaten mit gut dabei, mal nicht, habe ich den Eindruck. Die Einstellungsrunden sind sehr unregelmäßig und meist kommen auf eine Stelle gut 7/8 Bewerber, die eingeladen werden.
In NRW startet man mit einem Einführungsmonat, wo man mit den anderen Richtern nur mitläuft und an Dezernatsarbeit und Verhandlungen herangeführt wird - so etwa wie im Referendariat, man macht auch mal einen Urteilsentwurf.
Also sind die Anforderungen deutlich höher als bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit? Wie sieht denn das Bewerbungsverfahren aus? Wie lange muss man regelmäßig auf das Bewerbungsgespräch warten?
14.04.2023, 20:25
(03.04.2023, 10:27)Gast. schrieb:(30.03.2023, 20:08)ArbRi schrieb: Über die Notenanforderungen liest man wenig. Ich würde mit 2x VB und arbeitsrechtlichem Profil und 2 Jahren Berufserfahrung genommen. Die Bewerberrunden scheinen sehr unterschiedlich, mal sind Kandidaten mit gut dabei, mal nicht, habe ich den Eindruck. Die Einstellungsrunden sind sehr unregelmäßig und meist kommen auf eine Stelle gut 7/8 Bewerber, die eingeladen werden.
In NRW startet man mit einem Einführungsmonat, wo man mit den anderen Richtern nur mitläuft und an Dezernatsarbeit und Verhandlungen herangeführt wird - so etwa wie im Referendariat, man macht auch mal einen Urteilsentwurf.
Also sind die Anforderungen deutlich höher als bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit? Wie sieht denn das Bewerbungsverfahren aus? Wie lange muss man regelmäßig auf das Bewerbungsgespräch warten?
Ja, ich würde schätzen, dass die Anforderungen wegen der deutlich knapperen Stellen höher sind, als in der Ordentlichen. Du bewirbst Dich in einen Bewerberpool, der zum Zug kommt, wenn eine Stelle zu besetzen ist. Das dauerte bei mir knapp 2 Jahre bis zum Bewerbungsgespräch. Das ist ein strukturiertes Einzelgespräch. Das ist ähnlich wie in der Ordentlichen. Es gibt nur keine Gruppenaufgabe und auch nicht den "Aktenbock", also nur das Gespräch mit Fragen zu prozessualen Situationen, der Richtertätigkeit und auch arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
17.04.2023, 11:01
(14.04.2023, 20:25)ArbRi schrieb:Danke für deine Antworten. Bist du denn mit deiner Wahl zufrieden? Und an welchem Gericht bist du eingesetzt? Meinst du, die Anforderungen unterscheiden sich zwischen den einzelnen LAGs?(03.04.2023, 10:27)Gast. schrieb:(30.03.2023, 20:08)ArbRi schrieb: Über die Notenanforderungen liest man wenig. Ich würde mit 2x VB und arbeitsrechtlichem Profil und 2 Jahren Berufserfahrung genommen. Die Bewerberrunden scheinen sehr unterschiedlich, mal sind Kandidaten mit gut dabei, mal nicht, habe ich den Eindruck. Die Einstellungsrunden sind sehr unregelmäßig und meist kommen auf eine Stelle gut 7/8 Bewerber, die eingeladen werden.
In NRW startet man mit einem Einführungsmonat, wo man mit den anderen Richtern nur mitläuft und an Dezernatsarbeit und Verhandlungen herangeführt wird - so etwa wie im Referendariat, man macht auch mal einen Urteilsentwurf.
Also sind die Anforderungen deutlich höher als bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit? Wie sieht denn das Bewerbungsverfahren aus? Wie lange muss man regelmäßig auf das Bewerbungsgespräch warten?
Ja, ich würde schätzen, dass die Anforderungen wegen der deutlich knapperen Stellen höher sind, als in der Ordentlichen. Du bewirbst Dich in einen Bewerberpool, der zum Zug kommt, wenn eine Stelle zu besetzen ist. Das dauerte bei mir knapp 2 Jahre bis zum Bewerbungsgespräch. Das ist ein strukturiertes Einzelgespräch. Das ist ähnlich wie in der Ordentlichen. Es gibt nur keine Gruppenaufgabe und auch nicht den "Aktenbock", also nur das Gespräch mit Fragen zu prozessualen Situationen, der Richtertätigkeit und auch arbeitsrechtlichen Fragestellungen.










