27.10.2022, 14:21
Hallo Leute,
ich konnte irgendwie nichts finden zum Aufbau strafrechtlicher Aktenvorträge. Bei ZR/ÖR orientiere ich mir grundsätzlich an:
I. Einleitung
II. SV
III. Kurzvorschlag
IV. Rechtliche Würdigung
V. Tenor/Anträge
Insbesondere stelle ich mir die Frage, ob im StrafR auch der Sachverhalt entsprechend anzugeben ist. Gibt es ein anderes Schemata fürs StrafR?
Ich hab irgendwie echt Probleme, das Ganze in den 12 Minuten zu packen (NRW). Habt ihr irgendwelche Tips?
ich konnte irgendwie nichts finden zum Aufbau strafrechtlicher Aktenvorträge. Bei ZR/ÖR orientiere ich mir grundsätzlich an:
I. Einleitung
II. SV
III. Kurzvorschlag
IV. Rechtliche Würdigung
V. Tenor/Anträge
Insbesondere stelle ich mir die Frage, ob im StrafR auch der Sachverhalt entsprechend anzugeben ist. Gibt es ein anderes Schemata fürs StrafR?
Ich hab irgendwie echt Probleme, das Ganze in den 12 Minuten zu packen (NRW). Habt ihr irgendwelche Tips?
28.10.2022, 00:07
(27.10.2022, 14:21)HHboy schrieb: Hallo Leute,
ich konnte irgendwie nichts finden zum Aufbau strafrechtlicher Aktenvorträge. Bei ZR/ÖR orientiere ich mir grundsätzlich an:
I. Einleitung
II. SV
III. Kurzvorschlag
IV. Rechtliche Würdigung
V. Tenor/Anträge
Insbesondere stelle ich mir die Frage, ob im StrafR auch der Sachverhalt entsprechend anzugeben ist. Gibt es ein anderes Schemata fürs StrafR?
Ich hab irgendwie echt Probleme, das Ganze in den 12 Minuten zu packen (NRW). Habt ihr irgendwelche Tips?
Kaufe Dir eine Stoppuhr, stelle sie Dir auf den Tisch und sei gnadenlos zu Dir selbst. Schreibe von Anfang an die Zeiten, die Du beim Vortrag erreichst, schaue dann in die Lösungsskizze und lerne abzuschichten. Es ist erstaunlich, wie sehr man nach den Sch*$%§/" Klausuren in diesem "Ich muss alles preisgeben, was ich weiss-Modus" steckt. Man hat dann eine Tendenz jedes Kack TB-Merkmal zu definieren und das klaut unfassbar viel Zeit. Ein guter Kniff ist auch in den Urteilsstil zu wechseln ("A hat die Sache weggenommen, weil er den Gewahrsam der C brach und durch Einstecken des Vibrators seinen eigenen begründete"). So sparst Du Dir einen Extra-Definitionssatz und ca. 12 Sekunden.
Als ich meinen ersten AV gemacht habe brauchte ich 17 (!!!) Minuten. Habe dann angefangen so vorzugehen wie geschildert. Lande jetzt zwischen 9:30 - 10:15 (in Berlin haben wir 10 Min. für den Vortrag).
Meine Zeiteinteilung, die ich rigoros übe ist wie folgt:
Einleitungssatz + Sachverhaltsschilderung (die ist meistens Pflicht, wenn nicht kannst Du die Zeit für die rechtliche Prüfung aufwenden, dann gibt's da auch ordentlich was abzuarbeiten): 2:30 Min, max. 2 Min.
Entscheidungsvorschlag: 5 Sek :-)
Rechtliche Würdigung: 5-7 Minuten, je nach dem, wie umfangreich
Prozessuale Fragen Max 2:30 Min., wenn's umfangreich ist (sprich, wenn Äußerungen zu Haft, PV, Einziehung, 69 StGB erforderlich sind), sonst 2-3 Sätze also ca. 1 Minute
Abschlussvorschlag: 20 sek.
Für mich ging's aufwärts, als ich gelernt habe, den SV innerhalb von 2:30 Min runterzubeten.
Ich habe mir auch feste Sätze immer auf die Lösungsskizze geschrieben, mit denen ich den nächsten Prüfungsabschnitt einleite. Jetzt kann ich das auswendig, früher habe ich da gelabert wie meine Oma am Telefon.
Viel Glück, sei wie gesagt Dein eigener Zeit-Drill Instructor, Du schaffst das!
DD.
28.10.2022, 00:10
(28.10.2022, 00:07)Dingdong schrieb:(27.10.2022, 14:21)HHboy schrieb: Hallo Leute,
ich konnte irgendwie nichts finden zum Aufbau strafrechtlicher Aktenvorträge. Bei ZR/ÖR orientiere ich mir grundsätzlich an:
I. Einleitung
II. SV
III. Kurzvorschlag
IV. Rechtliche Würdigung
V. Tenor/Anträge
Insbesondere stelle ich mir die Frage, ob im StrafR auch der Sachverhalt entsprechend anzugeben ist. Gibt es ein anderes Schemata fürs StrafR?
Ich hab irgendwie echt Probleme, das Ganze in den 12 Minuten zu packen (NRW). Habt ihr irgendwelche Tips?
Kaufe Dir eine Stoppuhr, stelle sie Dir auf den Tisch und sei gnadenlos zu Dir selbst. Schreibe von Anfang an die Zeiten, die Du beim Vortrag erreichst, schaue dann in die Lösungsskizze und lerne abzuschichten. Es ist erstaunlich, wie sehr man nach den Sch*$%§/" Klausuren in diesem "Ich muss alles preisgeben, was ich weiss-Modus" steckt. Man hat dann eine Tendenz jedes Kack TB-Merkmal zu definieren und das klaut unfassbar viel Zeit. Ein guter Kniff ist auch in den Urteilsstil zu wechseln ("A hat die Sache weggenommen, weil er den Gewahrsam der C brach und durch Einstecken des Vibrators seinen eigenen begründete"). So sparst Du Dir einen Extra-Definitionssatz und ca. 12 Sekunden.
Als ich meinen ersten AV gemacht habe brauchte ich 17 (!!!) Minuten. Habe dann angefangen so vorzugehen wie geschildert. Lande jetzt zwischen 9:30 - 10:15 (in Berlin haben wir 10 Min. für den Vortrag).
Meine Zeiteinteilung, die ich rigoros übe ist wie folgt:
Einleitungssatz + Sachverhaltsschilderung (die ist meistens Pflicht, wenn nicht kannst Du die Zeit für die rechtliche Prüfung aufwenden, dann gibt's da auch ordentlich was abzuarbeiten): 2:30 Min, max. 2 Min.
Entscheidungsvorschlag: 5 Sek :-)
Rechtliche Würdigung: 5-7 Minuten, je nach dem, wie umfangreich
Prozessuale Fragen Max 2:30 Min., wenn's umfangreich ist (sprich, wenn Äußerungen zu Haft, PV, Einziehung, 69 StGB erforderlich sind), sonst 2-3 Sätze also ca. 1 Minute
Abschlussvorschlag: 20 sek.
Für mich ging's aufwärts, als ich gelernt habe, den SV innerhalb von 2:30 Min runterzubeten.
Ich habe mir auch feste Sätze immer auf die Lösungsskizze geschrieben, mit denen ich den nächsten Prüfungsabschnitt einleite. Jetzt kann ich das auswendig, früher habe ich da gelabert wie meine Oma am Telefon.
Viel Glück, sei wie gesagt Dein eigener Zeit-Drill Instructor, Du schaffst das!
DD.
...achso, ich habe jetzt nur für den StR Vortrag gesprochen, in Berlin müssen wir AV nur in einem (ausgewählten) Rechtsgebiet halten.









