26.10.2022, 11:35
Hallo Freunde,
was sollte unbedingt in einem Vertrag über die freie Mitarbeit (FM) in einer Kanzlei unbedingt aufgenommen und was tunlichst vermieden werden.
Ich habe einen Vertrag vorgelegt bekommen und einige Passagen machen mich unsicher, bzw. ich weiß nicht, worauf ich unbedingt achten sollte.
Beispiel Haftung:
"Sollte der Auftraggeber (AG) auf Grund von Leistungen, die vom Auftragnehmer (AN) erbracht wurden, in Haftung genommen werden, so verpflichtet sich der AN gegenüber dem AG, diesen von derlei Haftung freizustellen."
Sieht nach unbegrenzter Haftung aus. Fehlt hier nicht noch eine Begrenzung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit / Maximal Haftungssumme, wenn ja wie hoch sollte die sein? / Ersatz von Folgeschäden/entgangener Gewinn?
Beispiel:
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot bei Konkurrenten von 5 Jahren? Halte ich für zu krass. 2 Jahre sollten doch ausreichen.
Beispiel:
Kündigungsfrist zu Gunsten des FM gestaffelt? Oder reichen 4 Wochen aus.
Beispiel:
Gerichtsstand ist der Sitz der Kanzlei. Ich wohne aber viel weiter weg. Ist das schlimm?
Freue mich über euer Feedback und weitere Tipps.
was sollte unbedingt in einem Vertrag über die freie Mitarbeit (FM) in einer Kanzlei unbedingt aufgenommen und was tunlichst vermieden werden.
Ich habe einen Vertrag vorgelegt bekommen und einige Passagen machen mich unsicher, bzw. ich weiß nicht, worauf ich unbedingt achten sollte.
Beispiel Haftung:
"Sollte der Auftraggeber (AG) auf Grund von Leistungen, die vom Auftragnehmer (AN) erbracht wurden, in Haftung genommen werden, so verpflichtet sich der AN gegenüber dem AG, diesen von derlei Haftung freizustellen."
Sieht nach unbegrenzter Haftung aus. Fehlt hier nicht noch eine Begrenzung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit / Maximal Haftungssumme, wenn ja wie hoch sollte die sein? / Ersatz von Folgeschäden/entgangener Gewinn?
Beispiel:
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot bei Konkurrenten von 5 Jahren? Halte ich für zu krass. 2 Jahre sollten doch ausreichen.
Beispiel:
Kündigungsfrist zu Gunsten des FM gestaffelt? Oder reichen 4 Wochen aus.
Beispiel:
Gerichtsstand ist der Sitz der Kanzlei. Ich wohne aber viel weiter weg. Ist das schlimm?
Freue mich über euer Feedback und weitere Tipps.
26.10.2022, 13:12
Wettbewerbsverbot ist eh unwirksam ohne Karenzentschädigung. Kündigungsfrist kann auch kurz sein. Wenn sie dir keine Fälle mehr geben, dann hast du auch nichts von der Frist. Gerichtsstand und Haftung musst du selbst entscheiden.
26.10.2022, 14:53
(26.10.2022, 13:12)guga schrieb: Wettbewerbsverbot ist eh unwirksam ohne Karenzentschädigung. Kündigungsfrist kann auch kurz sein. Wenn sie dir keine Fälle mehr geben, dann hast du auch nichts von der Frist. Gerichtsstand und Haftung musst du selbst entscheiden.
ok, dann ist die gesamte Klausel eh nichtig.. kann ich so stehen lassen.
Stimmt, so gesehen ist die K-Frist auch egal.
Muss noch schauen, welche Nachteile ich durch einen weitentfernten Gerichtstand hätte.
Nur bei der Haftung ist mir noch ein wenig mulmig. Ich weiß nicht, ob ich als nicht-anwaltlicher juristische Mitarbeiter so eine unbegrenzte Haftung stehen lassen sollte.
26.10.2022, 20:24
(26.10.2022, 14:53)Staatsgewalt schrieb:(26.10.2022, 13:12)guga schrieb: Wettbewerbsverbot ist eh unwirksam ohne Karenzentschädigung. Kündigungsfrist kann auch kurz sein. Wenn sie dir keine Fälle mehr geben, dann hast du auch nichts von der Frist. Gerichtsstand und Haftung musst du selbst entscheiden.
ok, dann ist die gesamte Klausel eh nichtig.. kann ich so stehen lassen.
Stimmt, so gesehen ist die K-Frist auch egal.
Muss noch schauen, welche Nachteile ich durch einen weitentfernten Gerichtstand hätte.
Nur bei der Haftung ist mir noch ein wenig mulmig. Ich weiß nicht, ob ich als nicht-anwaltlicher juristische Mitarbeiter so eine unbegrenzte Haftung stehen lassen sollte.
Warst du derjenige mit dem Thread freie Mitarbeit als Volljurist ohne Anwaltszulassung?
Dann auf keinen Fall und ist für dich sowieso ein Problem, denn du stehst ohne Berufshaftpflicht bei dem Vertrag mit einem Bein in der Privatinsolvenz. Viel Spaß dabei, ich kenne keinen Kollegen, dem noch nie ein Fehler passiert ist.
Auch das Wettbewerbsverbot von 5 Jahren, selbst für 2, sehe ich extrem kritisch, braucht dich mangels Karrenzentschädigung aber nicht zu interessieren.
Ich würde den Vertrag nicht unterschreiben. Man zieht dich über den Tisch und die freie Mitarbeit, insbesondere ohne Zulassung, ist ja sowieso problematisch, wenn auch eher für den Arbeitgeber. Klingt für mich alles sehr stümperhaft, wenig durchdacht und ahnungslos (die Pflicht einer Karrenzentschädigung sollte jedem bekannt sein, der ein Wettbewerbsverbot verwendet).
Ergänzung: Gerichtsstand heißt, dass du für jede Klage aus dem Vertragsverhältnis dorthin fahren musst. Das kann bei mehreren Gerichtsterminen ins Geld gehen. Solltest du auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses klagen, wäre jedoch an deinem Arbeitsort die örtliche Zuständigkeit.
26.10.2022, 21:48
(26.10.2022, 20:24)Egal schrieb:(26.10.2022, 14:53)Staatsgewalt schrieb:(26.10.2022, 13:12)guga schrieb: Wettbewerbsverbot ist eh unwirksam ohne Karenzentschädigung. Kündigungsfrist kann auch kurz sein. Wenn sie dir keine Fälle mehr geben, dann hast du auch nichts von der Frist. Gerichtsstand und Haftung musst du selbst entscheiden.
ok, dann ist die gesamte Klausel eh nichtig.. kann ich so stehen lassen.
Stimmt, so gesehen ist die K-Frist auch egal.
Muss noch schauen, welche Nachteile ich durch einen weitentfernten Gerichtstand hätte.
Nur bei der Haftung ist mir noch ein wenig mulmig. Ich weiß nicht, ob ich als nicht-anwaltlicher juristische Mitarbeiter so eine unbegrenzte Haftung stehen lassen sollte.
Warst du derjenige mit dem Thread freie Mitarbeit als Volljurist ohne Anwaltszulassung?
Dann auf keinen Fall und ist für dich sowieso ein Problem, denn du stehst ohne Berufshaftpflicht bei dem Vertrag mit einem Bein in der Privatinsolvenz. Viel Spaß dabei, ich kenne keinen Kollegen, dem noch nie ein Fehler passiert ist.
Auch das Wettbewerbsverbot von 5 Jahren, selbst für 2, sehe ich extrem kritisch, braucht dich mangels Karrenzentschädigung aber nicht zu interessieren.
Ich würde den Vertrag nicht unterschreiben. Man zieht dich über den Tisch und die freie Mitarbeit, insbesondere ohne Zulassung, ist ja sowieso problematisch, wenn auch eher für den Arbeitgeber. Klingt für mich alles sehr stümperhaft, wenig durchdacht und ahnungslos (die Pflicht einer Karrenzentschädigung sollte jedem bekannt sein, der ein Wettbewerbsverbot verwendet).
Ergänzung: Gerichtsstand heißt, dass du für jede Klage aus dem Vertragsverhältnis dorthin fahren musst. Das kann bei mehreren Gerichtsterminen ins Geld gehen. Solltest du auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses klagen, wäre jedoch an deinem Arbeitsort die örtliche Zuständigkeit.
du hast recht, der war ich.
was mache ich dann mit der Haftungsklausel, wenn ich dort aber als nicht zugelassener arbeiten will? Man kann die Haftung wohl nicht ganz ausschließen.
Diese Haftungsklausel findet sich in jedem Mustervertrag für freie Mitarbeiter.
Die Letztverantwortung trägt glaube ich sowieso der Anwalt der meine Entwürfe berichtigt und unterschreibt.
26.10.2022, 22:28
Man kann natürlich viel darüber spekulieren, ob die Haftungsklausel so überhaupt wirksam ist und ob die dich überhaupt wirklich in Regress nehmen wollen/würden. Hinzu kommt, dass im Falle einer bloßen Schein-Selbständigkeit wohl die Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs gelten würden.
Ich finde das aber auch alles irgendwie dubios und wenig durchdacht (vom "Arbeitgeber"). Hätte ein schlechtes Gefühl und würde die Finger davon lassen. Wer solche Verträge anbietet ist auch sonst kein guter Auftraggeber. Kannst höchstens mit dem diskutieren, ob man die Haftung nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken könnte.
Dass im Außenverhältnis zum (Primär-)Geschädigten erstmal der Anwalt haftet, der unterschreibt, ist selbstverständlich. Aber der kann dich dann halt in Regress nehmen.
Ich finde das aber auch alles irgendwie dubios und wenig durchdacht (vom "Arbeitgeber"). Hätte ein schlechtes Gefühl und würde die Finger davon lassen. Wer solche Verträge anbietet ist auch sonst kein guter Auftraggeber. Kannst höchstens mit dem diskutieren, ob man die Haftung nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken könnte.
Dass im Außenverhältnis zum (Primär-)Geschädigten erstmal der Anwalt haftet, der unterschreibt, ist selbstverständlich. Aber der kann dich dann halt in Regress nehmen.
27.10.2022, 08:08
(26.10.2022, 21:48)Staatsgewalt schrieb:(26.10.2022, 20:24)Egal schrieb:(26.10.2022, 14:53)Staatsgewalt schrieb:(26.10.2022, 13:12)guga schrieb: Wettbewerbsverbot ist eh unwirksam ohne Karenzentschädigung. Kündigungsfrist kann auch kurz sein. Wenn sie dir keine Fälle mehr geben, dann hast du auch nichts von der Frist. Gerichtsstand und Haftung musst du selbst entscheiden.
ok, dann ist die gesamte Klausel eh nichtig.. kann ich so stehen lassen.
Stimmt, so gesehen ist die K-Frist auch egal.
Muss noch schauen, welche Nachteile ich durch einen weitentfernten Gerichtstand hätte.
Nur bei der Haftung ist mir noch ein wenig mulmig. Ich weiß nicht, ob ich als nicht-anwaltlicher juristische Mitarbeiter so eine unbegrenzte Haftung stehen lassen sollte.
Warst du derjenige mit dem Thread freie Mitarbeit als Volljurist ohne Anwaltszulassung?
Dann auf keinen Fall und ist für dich sowieso ein Problem, denn du stehst ohne Berufshaftpflicht bei dem Vertrag mit einem Bein in der Privatinsolvenz. Viel Spaß dabei, ich kenne keinen Kollegen, dem noch nie ein Fehler passiert ist.
Auch das Wettbewerbsverbot von 5 Jahren, selbst für 2, sehe ich extrem kritisch, braucht dich mangels Karrenzentschädigung aber nicht zu interessieren.
Ich würde den Vertrag nicht unterschreiben. Man zieht dich über den Tisch und die freie Mitarbeit, insbesondere ohne Zulassung, ist ja sowieso problematisch, wenn auch eher für den Arbeitgeber. Klingt für mich alles sehr stümperhaft, wenig durchdacht und ahnungslos (die Pflicht einer Karrenzentschädigung sollte jedem bekannt sein, der ein Wettbewerbsverbot verwendet).
Ergänzung: Gerichtsstand heißt, dass du für jede Klage aus dem Vertragsverhältnis dorthin fahren musst. Das kann bei mehreren Gerichtsterminen ins Geld gehen. Solltest du auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses klagen, wäre jedoch an deinem Arbeitsort die örtliche Zuständigkeit.
du hast recht, der war ich.
was mache ich dann mit der Haftungsklausel, wenn ich dort aber als nicht zugelassener arbeiten will? Man kann die Haftung wohl nicht ganz ausschließen.
Diese Haftungsklausel findet sich in jedem Mustervertrag für freie Mitarbeiter.
Die Letztverantwortung trägt glaube ich sowieso der Anwalt der meine Entwürfe berichtigt und unterschreibt.
Ich vermute, du kannst auch ohne Anwaltszulassung eine Haftpflichtversicherung abschließen, die deine berufliche Tätigkeit umfasst. Wissen tue ich es jedoch nicht. Da solltest du dich noch mal informieren. Die sollte dann auch in deine Kalkulation des Stundensatzes mit einfließen.
Aber wie gesagt, ich würde den Vertrag sowieso nicht unterschreiben. Mir klingt das alles zu sehr danach, als würde man einen billigen Sachbearbeiter suchen, den man aber nicht vernünftig bezahlen will und auf den man alle Risiken abwälzen möchte, weil er ja selbstständig sei.
Ein Vertrag sollte immer ausgewogen sein. Das ist der hier nicht, zumindest nicht nach dem, was du uns hier ausschnittsweise vorlegst.
27.10.2022, 08:19
(26.10.2022, 11:35)Staatsgewalt schrieb: Hallo Freunde,
was sollte unbedingt in einem Vertrag über die freie Mitarbeit (FM) in einer Kanzlei unbedingt aufgenommen und was tunlichst vermieden werden.
Ich habe einen Vertrag vorgelegt bekommen und einige Passagen machen mich unsicher, bzw. ich weiß nicht, worauf ich unbedingt achten sollte.
Beispiel Haftung:
"Sollte der Auftraggeber (AG) auf Grund von Leistungen, die vom Auftragnehmer (AN) erbracht wurden, in Haftung genommen werden, so verpflichtet sich der AN gegenüber dem AG, diesen von derlei Haftung freizustellen."
Sieht nach unbegrenzter Haftung aus. Fehlt hier nicht noch eine Begrenzung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit / Maximal Haftungssumme, wenn ja wie hoch sollte die sein? / Ersatz von Folgeschäden/entgangener Gewinn?
Beispiel:
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot bei Konkurrenten von 5 Jahren? Halte ich für zu krass. 2 Jahre sollten doch ausreichen.
Beispiel:
Kündigungsfrist zu Gunsten des FM gestaffelt? Oder reichen 4 Wochen aus.
Beispiel:
Gerichtsstand ist der Sitz der Kanzlei. Ich wohne aber viel weiter weg. Ist das schlimm?
Freue mich über euer Feedback und weitere Tipps.
5 Jahre nachvertragliches Wettbewerbsverbot?
Was ist da die Karrenzentschädigung? 500k?

Würde bei einer Kanzlei, die es nicht mal schafft einen ordentlichen Vertrag für ihre Angestellten aufzusetzen, nicht unbedingt anfangen.
27.10.2022, 12:23
(27.10.2022, 08:08)Egal schrieb:(26.10.2022, 21:48)Staatsgewalt schrieb:(26.10.2022, 20:24)Egal schrieb:(26.10.2022, 14:53)Staatsgewalt schrieb:(26.10.2022, 13:12)guga schrieb: Wettbewerbsverbot ist eh unwirksam ohne Karenzentschädigung. Kündigungsfrist kann auch kurz sein. Wenn sie dir keine Fälle mehr geben, dann hast du auch nichts von der Frist. Gerichtsstand und Haftung musst du selbst entscheiden.
ok, dann ist die gesamte Klausel eh nichtig.. kann ich so stehen lassen.
Stimmt, so gesehen ist die K-Frist auch egal.
Muss noch schauen, welche Nachteile ich durch einen weitentfernten Gerichtstand hätte.
Nur bei der Haftung ist mir noch ein wenig mulmig. Ich weiß nicht, ob ich als nicht-anwaltlicher juristische Mitarbeiter so eine unbegrenzte Haftung stehen lassen sollte.
Warst du derjenige mit dem Thread freie Mitarbeit als Volljurist ohne Anwaltszulassung?
Dann auf keinen Fall und ist für dich sowieso ein Problem, denn du stehst ohne Berufshaftpflicht bei dem Vertrag mit einem Bein in der Privatinsolvenz. Viel Spaß dabei, ich kenne keinen Kollegen, dem noch nie ein Fehler passiert ist.
Auch das Wettbewerbsverbot von 5 Jahren, selbst für 2, sehe ich extrem kritisch, braucht dich mangels Karrenzentschädigung aber nicht zu interessieren.
Ich würde den Vertrag nicht unterschreiben. Man zieht dich über den Tisch und die freie Mitarbeit, insbesondere ohne Zulassung, ist ja sowieso problematisch, wenn auch eher für den Arbeitgeber. Klingt für mich alles sehr stümperhaft, wenig durchdacht und ahnungslos (die Pflicht einer Karrenzentschädigung sollte jedem bekannt sein, der ein Wettbewerbsverbot verwendet).
Ergänzung: Gerichtsstand heißt, dass du für jede Klage aus dem Vertragsverhältnis dorthin fahren musst. Das kann bei mehreren Gerichtsterminen ins Geld gehen. Solltest du auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses klagen, wäre jedoch an deinem Arbeitsort die örtliche Zuständigkeit.
du hast recht, der war ich.
was mache ich dann mit der Haftungsklausel, wenn ich dort aber als nicht zugelassener arbeiten will? Man kann die Haftung wohl nicht ganz ausschließen.
Diese Haftungsklausel findet sich in jedem Mustervertrag für freie Mitarbeiter.
Die Letztverantwortung trägt glaube ich sowieso der Anwalt der meine Entwürfe berichtigt und unterschreibt.
Ich vermute, du kannst auch ohne Anwaltszulassung eine Haftpflichtversicherung abschließen, die deine berufliche Tätigkeit umfasst. Wissen tue ich es jedoch nicht. Da solltest du dich noch mal informieren. Die sollte dann auch in deine Kalkulation des Stundensatzes mit einfließen.
Aber wie gesagt, ich würde den Vertrag sowieso nicht unterschreiben. Mir klingt das alles zu sehr danach, als würde man einen billigen Sachbearbeiter suchen, den man aber nicht vernünftig bezahlen will und auf den man alle Risiken abwälzen möchte, weil er ja selbstständig sei.
Ein Vertrag sollte immer ausgewogen sein. Das ist der hier nicht, zumindest nicht nach dem, was du uns hier ausschnittsweise vorlegst.
Der Vertrag basiert darauf, dass der freie Mitarbeiter 35% der Rechtsanwaltsvergütung erhält. Mandate gibt es unzählige. Es hängt nur davon ab, wie viel ich arbeiten will.
27.10.2022, 12:25
(27.10.2022, 08:19)Lawliet schrieb:(26.10.2022, 11:35)Staatsgewalt schrieb: Hallo Freunde,
was sollte unbedingt in einem Vertrag über die freie Mitarbeit (FM) in einer Kanzlei unbedingt aufgenommen und was tunlichst vermieden werden.
Ich habe einen Vertrag vorgelegt bekommen und einige Passagen machen mich unsicher, bzw. ich weiß nicht, worauf ich unbedingt achten sollte.
Beispiel Haftung:
"Sollte der Auftraggeber (AG) auf Grund von Leistungen, die vom Auftragnehmer (AN) erbracht wurden, in Haftung genommen werden, so verpflichtet sich der AN gegenüber dem AG, diesen von derlei Haftung freizustellen."
Sieht nach unbegrenzter Haftung aus. Fehlt hier nicht noch eine Begrenzung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit / Maximal Haftungssumme, wenn ja wie hoch sollte die sein? / Ersatz von Folgeschäden/entgangener Gewinn?
Beispiel:
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot bei Konkurrenten von 5 Jahren? Halte ich für zu krass. 2 Jahre sollten doch ausreichen.
Beispiel:
Kündigungsfrist zu Gunsten des FM gestaffelt? Oder reichen 4 Wochen aus.
Beispiel:
Gerichtsstand ist der Sitz der Kanzlei. Ich wohne aber viel weiter weg. Ist das schlimm?
Freue mich über euer Feedback und weitere Tipps.
5 Jahre nachvertragliches Wettbewerbsverbot?
Was ist da die Karrenzentschädigung? 500k?![]()
Würde bei einer Kanzlei, die es nicht mal schafft einen ordentlichen Vertrag für ihre Angestellten aufzusetzen, nicht unbedingt anfangen.
es heisst nur, es eine "angemessene Vertragsstrafe" zu zahlen.
"Weitergehende Ansprüche auf Unterlassung sowie auf Schadensersatz oder Erlösauskehr bleiben unberührt."