Referendarswelt
Juristen-
koffer
Ref-
Infoseiten
Stations-
börse
Buchladen Protokolle
& Co.
Richter-
Infoseiten
  • Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Schlusssatz Zivilurteil Klausur
Antworten

 
Schlusssatz Zivilurteil Klausur
Gast
Unregistered
 
#1
19.10.2022, 10:16
Hallo,

ich mache mein Referendariat in Hessen und stehe nun vor der Frage, ob ich den folgenden Satz in einer zivilrechtlichen Klausur am Ende des Tatbestandes benutzen sollte:

"Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Akteninhalt und die gewechselten Schriftsätze Bezug genommen."

Mein AG-Leiter meinte, ihn wegzulassen.

Wegen unterschiedlicher Meinungen bin ich jedoch unsicher. Was meint ihr, wie es in einer hessischer Klausur gemacht werden sollte?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
19.10.2022, 11:07
Weglassen. Wenn es relevante Einzelheiten wären, hätten sie im TB erwähnt werden müssen. Wenn es nicht relevant ist, dann müssen sie auch nicht mit so einer Klausel einbezogen werden, weil 313 II ZPO ausdrücklich anordnet, dass Dinge nur ihrem wesentlichen Inhalt nach knapp dargestellt werden sollen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
19.10.2022, 11:31
Ich kann nur für Berlin sprechen: Diesen Satz haben wir stets weggelassen. Grundsätzlich verweist du nicht auf den Akteninhalt (in der Klausur). Ausnahmen sind nur, wenn es um größere Dokumente, Verträge o.ä. geht. Dann zitierst du ggf. die maßgebliche Stelle und verweist im Übrigen auf den Inhalt der Akte.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
19.10.2022, 21:56
Danke für eure Antworten! Ich werde den Schlusssatz in der Klausur wahrscheinlich weglassen.
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.263
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#5
19.10.2022, 22:46
Ja, es ist sinnlos. Und trotzdem macht man es in der Praxis immer so...
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus