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Streitwert zukünftiger (möglicher) Schaden
Dost
Unregistered
 
#1
16.10.2022, 18:38
Wie errechnet man den Streitwert eines Feststellungsantrags bzgl zukünftiger materieller und immaterieller Schäden, bei denen man nicht weiß, ob sie eintreten und falls ja in welcher Höhe?
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Gast
Unregistered
 
#2
16.10.2022, 20:03
errechnen gar nicht, das wird geschätzt - schau mal grundlegend BGH NJW-RR 1991,509, unter II. 3.b) mit mE gutem Anwendungsbeispiel OLG München, BeckRS 2018, 31446, Rn. 2-4. Lt. Tenorierung im Zivilurteil (Fall 92) landet man da pauschal häufig zwischen 500-2.500 EUR
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