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  5. § 7 S. 1 Nr. 5 BRAO Zulassungsantrag RAK
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§ 7 S. 1 Nr. 5 BRAO Zulassungsantrag RAK
Gast_NRW
Junior Member
**
Beiträge: 16
Themen: 5
Registriert seit: May 2021
#1
16.10.2022, 17:42
Hallo zusammen,

ich möchte gerade den Zulassungsantrag für eine RAK in NRW stellen und muss (leider) angeben, dass im Jahr 2018 ein Ermittlungsverfahren gegen mich wegen Diebstahls nach § 153 StPO eingestellt wurde.

Inwieweit verzögert sich der weitere Prozess, wenn die RAK die Ermittlungsakte anfordert (tut sie das überhaupt?). Der Aufnahme sollte das eingestellte Ermittlungsverfahren nicht entgegenstehen. Die StA hat das Ermittlungsverfahren unter dem Tatvorwurf "Diebstahl" eingestellt, die Polizei (rechtlich nicht relevant) das Verfahren wegen "Fundunterschlagung" eingeleitet. Zwar ist der Diebstahl ein Vermögensdelikt, aber aus der Ermittlungsakte ergibt sich, dass es sich um eine geringwertige Sache gehandelt hat und ich erheblich alkoholisiert war.

Hat hier wer Erfahrungen?

Viele Grüße!
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Gast
Unregistered
 
#2
16.10.2022, 17:54
Da passiert überhaupt nichts, mach dir keine Sorgen! Es wird so lange wie immer dauern ca. 8 bis 12 Wochen, je nach Bundesland! Ehrlich, mach dir keinen Kopf, künftiger Kollege  Prost
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