15.10.2022, 11:22
Moin liebes Forum!
Nach einer einjährigen Tätigkeit als angestellter Anwalt fange ich nun demnächst eine neue Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt an. Meine Anwaltszulassung will ich dabei nicht behalten. Auch liegt der Sitz meines Arbeitgebers in einem neuen Kammerbezirk.
Wie gehe ich jetzt am besten vor?
Gebe ich meine Zulassung zurück und beantrage dann im anderen Kammerbezirk meine Syndikuszulassung oder beantrage ich bei meiner jetzigen Kammer eine Syndikuszulassung, gebe dann meine Anwaltszulassung zurück und beantrage dann einen Kammerwechsel?
Mit meiner Kammer hatte ich schon telefoniert. Die konnten mir das leider auch nicht so richtig beantworten.
Danke für eure Hilfe
Nach einer einjährigen Tätigkeit als angestellter Anwalt fange ich nun demnächst eine neue Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt an. Meine Anwaltszulassung will ich dabei nicht behalten. Auch liegt der Sitz meines Arbeitgebers in einem neuen Kammerbezirk.
Wie gehe ich jetzt am besten vor?
Gebe ich meine Zulassung zurück und beantrage dann im anderen Kammerbezirk meine Syndikuszulassung oder beantrage ich bei meiner jetzigen Kammer eine Syndikuszulassung, gebe dann meine Anwaltszulassung zurück und beantrage dann einen Kammerwechsel?
Mit meiner Kammer hatte ich schon telefoniert. Die konnten mir das leider auch nicht so richtig beantworten.
Danke für eure Hilfe
15.10.2022, 11:26
(15.10.2022, 11:22)HuberusVolljurist schrieb: Moin liebes Forum!
Nach einer einjährigen Tätigkeit als angestellter Anwalt fange ich nun demnächst eine neue Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt an. Meine Anwaltszulassung will ich dabei nicht behalten. Auch liegt der Sitz meines Arbeitgebers in einem neuen Kammerbezirk.
Wie gehe ich jetzt am besten vor?
Gebe ich meine Zulassung zurück und beantrage dann im anderen Kammerbezirk meine Syndikuszulassung oder beantrage ich bei meiner jetzigen Kammer eine Syndikuszulassung, gebe dann meine Anwaltszulassung zurück und beantrage dann einen Kammerwechsel?
Mit meiner Kammer hatte ich schon telefoniert. Die konnten mir das leider auch nicht so richtig beantworten.
Danke für eure Hilfe
Vielleicht noch wichtig: Ich bin Mitglied im Versorgungswerk
15.10.2022, 15:55
Habe demnächst das gleiche Problem. In Anwaltskammer Hamburg hat dazu auf ihrer Internetseite stehen, dass man erst die Zulassung als Syndikus-RA in Hamburg beantragen muss und anschließend den Kammerwechsel ins andere Bundesland.
Ich weiß allerdings noch nicht, welches Formular man nutzen muss. Das wollte ich selbst erfragen, wenn ich die zusätzliche Stellenbeschreibung für die Syndikus-Tätigkeit habe. Soweit ich gesehen habe, gehen alle Formulare von einer Doppelzulassung aus.
Das Versorgungswerk wird von der Anwaltskammer informiert. Ich würde das jedoch zusätzlich selbst erledigen. Ich hatte schon mit meinem Sachbearbeiter beim Versorgungswerk telefoniert. Es kommt auf die einzelne Satzung des Versorgungswerks an. In HH kann man freiwillig drin bleiben und sich beim anderen freistellen lassen. Über das Versorgungswerk (oder auch alleine) musst du zusätzlich den Antrag auf Befreiung bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Ich weiß allerdings noch nicht, welches Formular man nutzen muss. Das wollte ich selbst erfragen, wenn ich die zusätzliche Stellenbeschreibung für die Syndikus-Tätigkeit habe. Soweit ich gesehen habe, gehen alle Formulare von einer Doppelzulassung aus.
Das Versorgungswerk wird von der Anwaltskammer informiert. Ich würde das jedoch zusätzlich selbst erledigen. Ich hatte schon mit meinem Sachbearbeiter beim Versorgungswerk telefoniert. Es kommt auf die einzelne Satzung des Versorgungswerks an. In HH kann man freiwillig drin bleiben und sich beim anderen freistellen lassen. Über das Versorgungswerk (oder auch alleine) musst du zusätzlich den Antrag auf Befreiung bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.