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  5. Votum - Muster
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Votum - Muster
gast1
Unregistered
 
#1
19.03.2019, 19:52
Hallo in die Runde,

ich werde demnächst meine Wahlstation in einer Kammer für Handelssachen machen und habe in den Evaluationsbögen schon gesehen, dass mein Richter seine Referendare immer Voten schreiben lässt.
Ich habe in meiner Gerichtsstation ausschließlich Urteile gefertigt.
Daher wollte ich mal fragen, ob jmd ein Muster für ein Votum, im Idealfall für eine KfH, hat oder sonstige Tips und Ratschläge?
Ich verstehe darunter ein die Entscheidung vorbereitenden Gutachten, hab aber keine Ahnung.

Besten Dank im Voraus!
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Gast
Unregistered
 
#2
19.03.2019, 20:04
(19.03.2019, 19:52)gast1 schrieb:  Hallo in die Runde,

ich werde demnächst meine Wahlstation in einer Kammer für Handelssachen machen und habe in den Evaluationsbögen schon gesehen, dass mein Richter seine Referendare immer Voten schreiben lässt.
Ich habe in meiner Gerichtsstation ausschließlich Urteile gefertigt.
Daher wollte ich mal fragen, ob jmd ein Muster für ein Votum, im Idealfall für eine KfH, hat oder sonstige Tips und Ratschläge?
Ich verstehe darunter ein die Entscheidung vorbereitenden Gutachten, hab aber keine Ahnung.

Besten Dank im Voraus!

Es baut sich eher auf wie ein Aktenvortrag im Zivilrecht. Bloß ganz zu Beginn findet sich ein Deckblatt mit den wichtigsten Daten und Eckpunkten. Der rechtliche Teil sollte - jedenfalls wenn die Sache entscheidungsreif ist - eher im Urteilsstil abgefasst werden.
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gast1
Unregistered
 
#3
19.03.2019, 20:16
Also doch eher Richtung Urteilsentwurf?
Mit vorangestelltem Vorschlag/ Ergebnis?
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Gast
Unregistered
 
#4
19.03.2019, 20:19
(19.03.2019, 20:16)gast1 schrieb:  Also doch eher Richtung Urteilsentwurf?
Mit vorangestelltem Vorschlag/ Ergebnis?

So habe ich es jedenfalls aufgebaut, angelehnt an das von meinem Ausbilder überlassenen Muster. Also Deckblatt, Kurzvorschlag, Tatbestand, rechtliche Lösung ("Entscheidungsgründe"), abschließender Vorschlag.
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Erdbär_NRW
Member
***
Beiträge: 56
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2018
#5
20.03.2019, 18:44
Es ist wohl unterschiedlich, was unter einem Votum verstanden wird. Meine Ausbilderin in der Zivilstation meinte damit ein einschichtiges (also nicht relationsmäßiges) Gutachten inkl. Sachverhalt und Entscheidungsvorschlag; bei nicht entscheidungsreifen Sachen mit einem Vorschlag, was als nächstes zu tun wäre (z.B. ein PKH-Beschlusstenor, zu erteilende Hinweise oder auch Vergleichsvorschläge). In meiner Wahlstation am OVG dagegen wurde unter einem Votum praktisch ein Urteilsentwurf nach Aktenlage vor der mündlichen Verhandlung verstanden.
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