27.09.2022, 06:54
Ich habe einen Urlaubsantrag für eine Woche gestellt in der Einführungslehrgang der Rechtsanwaltsstation ist. Sowohl mein AG Leiter als auch mein ausbildenden Rechtsanwalt sind damit einverstanden. In dieser Woche ist auch anders als bei anderen Lehrgängen keine Urlaubssperre. Die für meinen Urlaubsantrag zuständige Richtern am LG findet den Inhalt des Lehrgangs aber wichtig und "intensiv" und möchte den Urlaub deshalb nicht genehmigen würdet ihr das so hinnehmen? Es gibt ja gerade keine Urlaubssperre und ich kann doch selber entscheiden ob ich den Inhalt davon wichtig finde oder nicht..
27.09.2022, 11:41
Wäre der Urlaub denn sehr wichtig? Hast du was gebucht? Kannst eventuell anbieten, nur ein oder zwei Tage zu nehmen? Muss man sich halt echt überlegen so ganz zu Beginn, so blöd es auch ist...
27.09.2022, 12:23
Wieso denn zu Beginn? Ne ich möchte einfach nicht hin weil ich weiß dass mir der Lehrgang nichts bringt und ich lieber anderweitig lernen will
27.09.2022, 13:00
Also in Berlin ist es nicht erlaubt im EL Urlaub zu nehmen. Es ist egal, was der Ausbilder und Leiter hierzu sagen. Wahrscheinlich ist es in deinem Bundesland genauso..
27.09.2022, 13:45
Ne eben nicht. Für den EFL Anwaltschaft gibt es bei uns explizit keine Urlaubssperre