15.09.2022, 16:21
Hey
Ich überlege von NRW nach RLP fürs 2. Staatsexamen zu wechseln und mir sind doch einige Unterschiede aufgefallen.
Hab ich das richtig verstanden, dass man nur zum Auswärtigen Amt kann wenn man in der Wahlstation Verwaltungsrecht als Schwerpunkt wählt oder geht es doch auch in der Verwaltungsstation ?
Und kann man wirklich nur 3 Monate der gesamten Ausbildung außerhalb von Rheinland-Pfalz verbringen ? Also keine Frankfurter Großkanzlei für 6 Monate ?
Was gibt es noch für Unterschiede ? Wie sind eure Erfahrungen ?
LG Anna
Ich überlege von NRW nach RLP fürs 2. Staatsexamen zu wechseln und mir sind doch einige Unterschiede aufgefallen.
Hab ich das richtig verstanden, dass man nur zum Auswärtigen Amt kann wenn man in der Wahlstation Verwaltungsrecht als Schwerpunkt wählt oder geht es doch auch in der Verwaltungsstation ?
Und kann man wirklich nur 3 Monate der gesamten Ausbildung außerhalb von Rheinland-Pfalz verbringen ? Also keine Frankfurter Großkanzlei für 6 Monate ?
Was gibt es noch für Unterschiede ? Wie sind eure Erfahrungen ?
LG Anna
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
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Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
15.09.2022, 17:04
(15.09.2022, 16:21)Annaky schrieb: Hey
Ich überlege von NRW nach RLP fürs 2. Staatsexamen zu wechseln und mir sind doch einige Unterschiede aufgefallen.
Hab ich das richtig verstanden, dass man nur zum Auswärtigen Amt kann wenn man in der Wahlstation Verwaltungsrecht als Schwerpunkt wählt oder geht es doch auch in der Verwaltungsstation ?
Und kann man wirklich nur 3 Monate der gesamten Ausbildung außerhalb von Rheinland-Pfalz verbringen ? Also keine Frankfurter Großkanzlei für 6 Monate ?
Was gibt es noch für Unterschiede ? Wie sind eure Erfahrungen ?
LG Anna
Wesentlichster Unterschied dürfte der Zeitpunkt der schriftlichen Prüfungen sein. Die sind in RLP im 6. Monat der Anwaltsstation und nicht erst nach der Anwaltsstation. Zu meiner Zeit konnte man problemlos in FFM Station machen (ich war insgesamt 6 Monate fürs Ref da, aber in zwei unterschiedlichen Kanzleien: 3 Monate Vollzeit direkt nach den schriftlichen Prüfungen und dann 4 Tage in der Wahlstation) - Deine Ausbildung findet ja trotzdem noch in RLP statt (also die AGs).
16.09.2022, 16:44
Danke dir für die Antwort.
Ja ich hab auch kapiert, dass man länger außerhalb von Rheinland-Pfalz arbeiten kann.
Weiß jemand was bezüglich auswärtigen Amt ?
Ja ich hab auch kapiert, dass man länger außerhalb von Rheinland-Pfalz arbeiten kann.
Weiß jemand was bezüglich auswärtigen Amt ?